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							Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
0FD                 0FD                     ohne                        72,6                    765     2147    02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : ZR; X1-N1; X1; Z89; X-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,6 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3-HY; 701; M3; K-N1; HY; GT; 7L; 5K; 3C; 1C; 3K-N1; 1K4;
                                          1K2; K-N1; 3K; 6C; 5L; 5K; 3-V; 3L
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X3; X-N1
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z89
                                          130 Nm für Typ : 3-HY
                                          140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; X-N1; X3; 1C; 1K2; 1K4; 3C; 3K;
                                          3K-N1; 3L; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/40R20             51G; 57E; 575              Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                           7L; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                           723; 73C; 74A; 744;
                                                                                           76A

Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
3-HY         e1*2007/46*0586*.. 330       245/40R20             51G; 57E; 575              Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                           7L;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 6AZ; 71A; 723;
                                                                                           73C; 74A; 744; 76A
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/35R20 90Y GA5; 11A; 24J; 26P;              BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        57E                              2012;
                                                                                         Ab
                                              235/30R20 88Y 11A; 24J; 26P; 57E;          e24*2007/46*0022*03;
                                                            577; 679                     Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              255/30R20 92Y GA5; 11A; 22L; 22Q;          Allradantrieb;
                                                            24D; 27B; 27F; 57F           Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         6AZ; 71A; 723; 73C;
                                                                                         74A
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 225/35R20 90       GA5; 11A; 24J; 26P;      BMW 3er (F30) ab
                                                                57E                      2012;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                              235/30R20 88      11A; 24J; 26P; 57E;      Limousine; Stufenheck;
                                                                577; 6AA; 679            Allradantrieb;
                                              255/30R20 92      GA5; 11A; 22L; 22Q;      Heckantrieb;
                                                                244; 247; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A
3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 250 225/35R20 90      XFA; 11A; 245; 248;      ab
                                                                26B; 5GA                 e1*2007/46*0559*01;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              235/35R20 88Y 11A; 24J; 248; 26B;          Heckantrieb;
                                                            5FE; 67J; 67X                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90          GA5; 11A; 24J; 26P;      ab
                                                                57E                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         4er Coupe (F32);
                                              255/30R20 92      GA5; 11A; 244; 247;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                27B; 27F; 57F            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 225/35R20 90      GA5; 11A; 24J; 26P;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                57E                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                            27B; 27F; 57F                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/35R20 90          GA5; 11A; 24J; 26P;      ab
                                                                57E                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         4er Cabrio (F33);
                                              255/30R20 92Y GA5; 11A; 244; 247;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                            27B; 27F; 57F                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  317 - 331 255/30R20 92         6AA                      M3; M4; ab
                                                                                         e1*2007/46*0377*06;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76A;
                                                                                         97D

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;              Nur BMW X1;
                                                        244                              Allradantrieb;
                                          255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;              Heckantrieb;
                                                        244; 246                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;               Nur BMW X1;
                                                       244                               Allradantrieb;
                                         255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;               Heckantrieb;
                                                       244; 246                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 241;               Nur BMW X1;
                                                       244                               Allradantrieb;
                                         255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 241;               Heckantrieb;
                                                       244; 246                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 744
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/40R20 95W         11A; 24J; 244; 27I       BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97          11A; 24J; 244; 27I       Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          11A; 24J; 244; 27I       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/40R20 95W         11A; 24J; 244; 27I       BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97          11A; 24J; 244; 27I       Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          11A; 24J; 244; 27I       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/30R20 88Y        11A; 21J; 22B; 22H;      Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 235/30R20 88         11A; 21J; 24J; 57E;      12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                577; 67W                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         97K

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 225/30R20 85Y          11A; 24C; 26B; 26J;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 56G; 57E; 67W            BMW 1er (F21 2012);
                                70 - 240 235/30R20 88Y          11A; 22L; 24C; 24D;      Ab
                                                                26B; 26J; 27F; 54A       e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24D; 26B;              2ER REIHE; ab
                                                        26J; 27F; 5FE; 54A;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        6AI
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 73C; 74A
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99         57E; 575                 Turismo;
                                           255/35R20 97         57E; 68Q                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76A
GT             e1*2007/46*0215*..   120 - 330 245/40R20         51G; 57E; 575            Nur BMW 5er Gran
                                                                                         Turismo;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 6AZ; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76A

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;              Nur BMW 5er Touring;
                                                        51J; 57E; 68V                    Heckantrieb;
                                          255/35R20 97  11A; 21P; 245; 248;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        270; 51J                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            57E; 68V                     Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76A
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;          Stufenheck;
                                                            51J                          Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/30R20 90Y 11A; 21P; 245; 5GA;          Stufenheck;
                                                            57E; 68I                     Heckantrieb;
                                              245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            51J                          12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                              255/35R20 97  11A; 21P; 245; 248;          723; 729; 73C; 74A
                                                            270; 51J
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;              Nur BMW 5er Touring;
                                                        51J; 57E; 68V                    Heckantrieb;
                                          255/35R20 97  11A; 21P; 245; 248;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        270; 51J                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/35R20 95      57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                              245/40R20 99      57E; 575                 Turismo;
                                              255/35R20 97      57E; 68Q                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76A
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20 95Y GAB; 11A; 21P; 245;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            57E; 68V                     Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76A
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/40R20         51G; 57E; 575            Nur BMW 5er Gran
                                                                                         Turismo;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 6AZ; 71A; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76A

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          11A; 26P; 5GM; 51J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                57E; 67J; 67X            türig); Allradantrieb;
                                              245/35R20 95      GAB; 11A; 26P; 57E;      Heckantrieb;
                                                                68V                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                27H; 27I                 71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92      11A; 26P; 5GM; 51J;      Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                57E; 67J                 4-türig); Cabrio;
                                              245/35R20 95      GAB; 11A; 26P; 57E;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                68V                      Heckantrieb;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26N; 27I                 12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/40R20            GAF; 51G; 57E            Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                                         beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.; bis
                                                                                         e1*2007/46*0276*09;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76A
7L             e1*2007/46*0276*..    155 - 300 245/40R20     GAF; 51G; 57E               Nicht
701            e1*2001/116*0490*..             255/35R20 93Y 57E; 68Q                    beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.; bis
                                                                                         e1*2007/46*0276*09;
                                                                                         nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                         723; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/30R20
                     Hinterachse:                        285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/30R20
                     Hinterachse:                          275/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          295/25R20
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/30R20
                    Hinterachse:                        235/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R20
     Hinterachse: 255/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R20
                     Hinterachse:                        265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 22.06.2017
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW
        Fahrzeugtyp:        3-V
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          23                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X3
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X3, X4)

        Variante(n):        BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 370                VA
              26P                        x = 300             y = 320                VA
              27B                        x = 330             y = 460                HA
              27I                        x = 280             y = 410                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          23                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              27B                        x = 220             y = 310                HA
              27I                        x = 170             y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          12                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27F                     x = 220       y = 310          33                HA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        6ER REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 300             y = 450                VA
              26B                        x = 350             y = 500                VA
              27I                        x = 250             y = 280                HA
              27B                        x = 300             y = 330                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                      x = 350       y = 500           8               VA
              26J                      x = 350       y = 500          16               VA
              27H                      x = 300       y = 330           8               HA
              27F                      x = 300       y = 330          28               HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 190             y = 220                VA
              26P                        x = 140             y = 170                VA
              27B                        x = 220             y = 270                HA
              27I                        x = 170             y = 240                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 190       y = 220           8                VA
              27F                     x = 220       y = 270          30                HA
              27H                     x = 220       y = 270           8                HA
              26J                     x = 190       y = 220          25                VA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              26J                     x = 225       y = 320          25                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                VA
              26P                        x = 200             y = 200                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          30                VA
              26N                     x = 250       y = 250           8                VA
              27F                     x = 280       y = 370          30                HA
              27H                     x = 280       y = 370           8                HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        6ER REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 500                VA
              26P                        x = 290             y = 450                VA
              27B                        x = 300             y = 330                HA
              27I                        x = 250             y = 280                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              26J                      x = 300       y = 500           10              VA
              26N                      x = 300       y = 500            8              VA
              27F                      x = 300       y = 330           28              HA
              27H                      x = 300       y = 330            8              HA
Gutachten 366-0116-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50895
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB3 8.5JX20EH2+
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 22.06.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X-N1
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 370                VA
              26P                        x = 300             y = 320                VA
              27B                        x = 330             y = 460                HA
              27I                        x = 280             y = 410                HA