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							            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.07.2016
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            Fahrzeughersteller                       : BMW AG
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 45
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
            6DD                 6DD                     ohne                        72,6                    765     2147    02/16
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
            Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 3L; X3; 3K-N1; 3K; X-N1
            Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : X83
            Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : X-N1; X3; X83
                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
§22 50896




            Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
            X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 275/30R20 93W 11A; 24M; 57F; 997                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71A;
                                                                                                       723; 73C; 74A; 76B

            Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
            3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/30R20 92Y GA5; 11A; 22M; 22P;                BMW 3er (F31) ab
            3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        248; 27H; 27I; 57F                 2012;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e24*2007/46*0022*03;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0315*06;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                       71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
            3L             e1*2007/46*0314*..     85 - 265 255/30R20 92     GA5; 11A; 248; 27I;        BMW 3er (F30) ab
                                                                            57F                        2012;
                                                                                                       Ab
                                                                                                       e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                       Limousine; Stufenheck;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                       71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 275/35R20 98          GAF; 11A; 248; 57F       BMW X3; BMW X4;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                                     76B

            Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
            X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 275/35R20 98          GAF; 11A; 248; 57F       BMW X3; BMW X4;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                     71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                                     76B

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
§22 50896




            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.07.2016
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                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
            22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 50896




            27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                   der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                 deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                 entsprechen.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                 unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.07.2016
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            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
            997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                Vorderachse:                          245/35R20
                                Hinterachse:                          275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                  Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 50896




                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 225/35R20
                 Hinterachse: 255/30R20
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 245/40R20
                 Hinterachse: 275/35R20
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.07.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3K
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                    Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
§22 50896




                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          26J                     x = 225       y = 320          25                VA
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA
            Gutachten 366-0118-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50896
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB3 9,5JX20EH2+
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.07.2016
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            Fahrzeug:

                    Hersteller:         BMW AG
                    Fahrzeugtyp:        3L
                    Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
                    Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                   Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
            Stufenheck

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                          26P                        x = 175             y = 270                VA
                          26B                        x = 225             y = 320                VA
                          27I                        x = 170             y = 260                HA
                          27B                        x = 220             y = 310                HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                          26J                     x = 225       y = 320          23                VA
§22 50896




                          26N                     x = 225       y = 320           8                VA
                          27H                     x = 220       y = 310           8                HA
                          27F                     x = 220       y = 310          25                HA