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							               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 15
               Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               90D               90D                        ohne                        72,6                     745      2255    07/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 51464*03




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis: 5x120 ET: 17


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDIO




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 10.07.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis: 5x120 ET: 17


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDIO
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 560L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K; Z89; 560L; 3K-N1; 390X; ZR; 3L; 7/G
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 51464*03




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : M3
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : GT; 3-V; K-N1; 6C; 5K; 7L; 5L; HY; 701
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 765


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm   für Typ : 7/G
                                                          120 Nm   für Typ : ZR; Z89; 3K; 3K-N1; 3L; 390X; 560L
                                                          120 Nm   ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                          140 Nm   für Typ : GT; HY; K-N1; M3; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701; 765
                                                          140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                          140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
               Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/45R19 98             GAE; 11A; 245; 57E      Nur ActiveHybrid 7,
                                                         245/45R19 98             GAE; 11A; 22P; 245;     7L; nicht
                                                                                  248; 270; 52J           Hinterachslenkung;
                                                              255/40R19 100       11A; 21P; 245; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  68G                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 744

               Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
               M3           e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/35R19 92   GBI; 11A; 24J; 26P;               M3; M4; ab
                                                                        6CX; KDIO                         e1*2007/46*0377*06;
                                                                                                          Cabrio; Coupe;
§22 51464*03




                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 76A; 97D;
                                                                                                          DEÄ

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W            GA4; 11A; 21B; 241;     Nur BMW X1;
                                                                                  246; 57E; KDIO          Allradantrieb;
                                                              235/35R19 91W       11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                                  244; 246; 51J; KDIO     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93        11A; 21B; 22B; 241;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  244; 246; KDIO          723; 729; 73C; 74D;
                                                              255/35R19 92W       GA4; 11A; 22B; 244;     744
                                                                                  247; 57F

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W             GA4; 11A; 21B; 241;     Nur BMW X1;
                                                                                  246; 57E; KDIO          Allradantrieb;
                                                              235/35R19 91W       11A; 21B; 22B; 241;     Heckantrieb;
                                                                                  244; 246; 51J; KDIO     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93        11A; 21B; 22B; 241;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  244; 246; KDIO          723; 729; 73C; 74D;
                                                              255/35R19 92W       GA4; 11A; 22B; 244;     744
                                                                                  247; 57F




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98    GAE; 11A; 24C; 244;              BMW X3; BMW X4;
                                                                         247; 27I; KDIO                   Allradantrieb;
                                                         255/40R19 96W   CF2; 11A; 24C; 244;              Heckantrieb;
                                                                         247; 26P; 27B; 994;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         KDIO                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                         255/45R19 100   CF3; 11A; 24C; 244;              73C; 74D
                                                                         247; 26P; 27B
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W    GA4; 11A; 21B; 241;              Nur BMW X1;
                                                                         246; 57E; KDIO                   Allradantrieb;
                                                         235/35R19 91W   11A; 21B; 22B; 241;              Heckantrieb;
                                                                         244; 246; 51J; KDIO              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/35R19 93    11A; 21B; 22B; 241;              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                         244; 246; KDIO                   723; 729; 73C; 74D;
                                                         255/35R19 92W   GA4; 11A; 22B; 244;              744
                                                                         247; 57F

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98             GAE; 11A; 24C; 244;     BMW X3; BMW X4;
                                                                                  247; 27I; KDIO          Allradantrieb;
                                                              255/40R19 96W       CF2; 11A; 24C; 244;     Heckantrieb;
                                                                                  247; 26P; 27B; 994;     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51464*03




                                                                                  KDIO                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                              255/45R19 100       CF3; 11A; 24C; 244;     73C; 74D
                                                                                  247; 26P; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91            11A; 21J; 22B; 22F;     Cabrio; Heckantrieb;
               Z89          e1*2001/116*0499*..                                   24C; 244                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                115 - 250 225/35R19 88            11A; 21J; 24C; 57E;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  670; 673                729; 73C; 74D; 97K
                                                              235/35R19 87        11A; 21J; 24C; 57E;
                                                                                  676; 68X
                                                              235/35R19 91        11A; 21J; 24C; 57E;
                                                                                  676; 68X
                                                              255/30R19 91        11A; 22B; 22F; 244;
                                                                                  247; 57F; 673




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/40R19 89Y            GA4; 11A; 24C; 26B; BMW 3er (F31) ab
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                   26N; 57E            2012;
                                                                                                      Ab
                                                              225/40R19 93Y       11A; 22L; 22Q; 24C; e24*2007/46*0022*03;
                                                                                  24D; 26B; 26N; 27B; Ab
                                                                                  27F                 e1*2007/46*0315*06;
                                                              235/35R19 91Y       11A; 22L; 22Q; 24C; Radschraube
                                                                                  24D; 26B; 26J; 27B; M14x1,25;
                                                                                  27F; 5GG            Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                              245/35R19 93        11A; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24D; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                  27F
                                                              255/35R19 92Y       GA4; 11A; 22L; 22Q; 71A; 723; 73C; 74D
                                                                                  24D; 27B; 27F; 57F
               3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93         GA4; 11A; 22L; 22Q; BMW 3er (F30) ab
                                                                                  24C; 244; 247; 26B; 2012;
                                                                                  26N; 27B; 27F       Ab
                                                                                                      e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                      inkl. 330e
                                                              235/35R19 91Y       11A; 22L; 22Q; 24C; iPerformance;
                                                                                  24D; 26B; 26J; 27F; Limousine; Stufenheck;
§22 51464*03




                                                                                  5GG
                                                              245/35R19 93        11A; 22L; 22Q; 24C; Allradantrieb;
                                                                                  24D; 26B; 26J; 27B; Heckantrieb;
                                                                                  27F
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                      723; 73C; 74D
               3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 265 225/40R19 93        XFC; 11A; 241; 244; ab
                                                                                  246; 247; 26B; 26N; e1*2007/46*0559*01;
                                                                                  27I; KDIO           Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                              225/45R19 96        XFB; 11A; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  246; 247; 26B; 26N; 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  27I; KDIO           73C; 74D
                                                              235/40R19 96        XFD; 11A; 24C; 244;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27H;
                                                                                  27I; 67H; KDIO
                                                              235/45R19 95        CC6; 11A; 24C; 244;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27I;
                                                                                  67K; KDIO
                                                              235/45R19 99        CC6; 11A; 24C; 244;
                                                                                  247; 26B; 26J; 27I;
                                                                                  67K; KDIO




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88            GAZ; 11A; 21B; 241;     Nur bis
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                   246; 5FE; 57E; 670;     e1*2007/46*0314*04;
               3L           e1*2007/46*0314*..                                    KDIO                    Nur bis
               390X         e1*2001/116*0344*..           235/35R19 91            11A; 21B; 22B; 241;     e1*2007/46*0315*05;
                                                                                  244; 246; 260; 5FE;     Nur bis
                                                                                  KDIO                    e24*2007/46*0022*02;
                                                              255/30R19 91        GAZ; 11A; 22B; 244;     Ab
                                                                                  247; 270; 5GG; 57F      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                          723; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R19 102 GAE; 11A; 21P; 24J;                Nur BMW 5er Gran
                                                                       248; 52J; KDIO                     Turismo;
                                                         245/45R19 102 GAE; 11A; 21P; 24J;                Kombilimousine;
                                                                       57E; KDIO                          Limousine;
                                                         255/40R19 100 11A; 21B; 24J; 244;                Allradantrieb;
                                                                       260; 5KA; 67A; 68G;                Heckantrieb; nicht
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                                                                       KDIO                               Hinterachslenkung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                          75I; 765

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98             11A; 21B; 24M; 241;     Nur BMW 5er Touring;
                                                                                  246; 260; 271; 51J;     Allradantrieb;
                                                                                  993
                                                              255/35R19 96Y       11A; 21B; 241; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  246; 247; 260; 271;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  5IE; 51J                729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                          765
               5K             e1*2007/46*0455*..    100 - 330 245/35R19 93        11A; 21B; 241; 246;     Nur BMW 5er Touring;
                                                                                  260; 51J; 57E; 572;     Heckantrieb;
                                                                                  67C; KDIO               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R19 98        11A; 21B; 24M; 241;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  246; 260; 271; 51J;     729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                  68S; KDIO               765
                                                              255/35R19 96        11A; 21B; 241; 244;
                                                                                  246; 247; 260; 271;
                                                                                  51J; KDIO
                                                              255/40R19 96        11A; 21B; 241; 244;
                                                                                  246; 247; 260; 271;
                                                                                  51J; KDIO




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/40R19 94Y            GAA; 11A; 21B; 24M;     Stufenheck;
                                                                                  241; 246; 260; 271;     Allradantrieb;
                                                                                  KDIO                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/35R19 96Y       11A; 21B; 241; 244;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  246; 247; 260; 271      729; 73C; 74D; 765
               5L             e1*2007/46*0363*..    100 - 330 245/35R19 93Y       11A; 21B; 24M; 241;     Stufenheck;
                                                                                  246; 260; 271; 5HA;     Heckantrieb;
                                                                                  51J; KDIO               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R19 94Y       GAA; 11A; 21B; 24M;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  241; 246; 260; 271;     729; 73C; 74D; 765
                                                                                  5HI; 51J; KDIO
                                                              255/35R19 96Y       11A; 21B; 241; 244;
                                                                                  246; 247; 260; 271;
                                                                                  51J; KDIO
                                                              255/40R19 96Y       11A; 21B; 241; 244;
                                                                                  246; 247; 260; 271;
                                                                                  51J; KDIO
               560L           e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91          57E; 68X; 976; KDIO     Touring;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93Y       11A; 21P; 24J; 5HA;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  KDIO                    723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          744
§22 51464*03




               560L           e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91          57E; 68X; 976; KDIO     Touring;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93Y       11A; 21P; 24J; 572;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  68R; 976; KDIO          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          744; 76A
               560L           e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91          57E; 68X; 976; KDIO     Limousine;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19           11A; 21P; 51G; 57E;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  572; 68R; 976; KDIO     723; 729; 73C; 74D;
                                                              245/35R19 93Y       11A; 21P; 5HA; KDIO     744

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 245/45R19 102 GAE; 11A; 21P; 24J;                Nur BMW 5er Gran
                                                                       248; 52J; KDIO                     Turismo;
                                                         245/45R19 102 GAE; 11A; 21P; 24J;                Kombilimousine;
                                                                       57E; KDIO                          Limousine;
                                                         255/40R19 100 11A; 21B; 24J; 244;                Allradantrieb;
                                                                       260; 5KA; 67A; 68G;                Heckantrieb; nicht
                                                                       KDIO                               Hinterachslenkung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                          75I; 765




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R19 93  11A; 21B; 241; 246;                Nur BMW 5er Touring;
                                                                       260; 51J; 57E; 572;                Heckantrieb;
                                                                       67C; KDIO                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R19 98  11A; 21B; 24M; 241;                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                       246; 260; 271; 51J;                729; 73C; 74D; 75I;
                                                                       68S; KDIO                          765
                                                         255/35R19 96  11A; 21B; 241; 244;
                                                                       246; 247; 260; 271;
                                                                       51J; KDIO
                                                         255/40R19 96  11A; 21B; 241; 244;
                                                                       246; 247; 260; 271;
                                                                       51J; KDIO
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98  11A; 21B; 24M; 241;                Nur BMW 5er Touring;
                                                                       246; 260; 271; 51J;                Allradantrieb;
                                                                       993
                                                         255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       246; 247; 260; 271;                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                       5IE; 51J                           729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                          765

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51464*03




               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92             11A; 24J; 26B; 57E;     Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                  67H; KDIO               türig); Allradantrieb;
                                                              245/35R19 93        11A; 24J; 26B; 26N;     Heckantrieb;
                                                                                  57E; 572; 67U; KDIO     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R19 94        11A; 24J; 244; 247;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27H;     723; 729; 73C; 74D
                                                                                  KDIO
                                                              255/35R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                                  KDIO
                                                              255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                  26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                                  KDIO
               6C             e1*2007/46*0562*..    230 - 330 235/40R19 92W       11A; 24J; 26B; 26N;     Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                  5GM; 57E; 67H           4-türig);
                                                              235/40R19 92Y       11A; 24J; 26B; 26N;     Allradantrieb;
                                                                                  57E; 67H                Heckantrieb; Cabrio;
                                                              245/35R19 93W       11A; 24J; 26B; 26N;     Coupe;
                                                                                  5HA; 57E; 572           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93Y       11A; 24J; 26B; 26N;     12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                  57E; 572                723; 729; 73C; 74D
                                                              245/40R19 94        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                  26N; 27B; 27H; 5HI
                                                              255/35R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                  26B; 26J; 27B; 27F
                                                              255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                  26B; 26J; 27B; 27F




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7/G          e1*93/81*0007*.., 105 - 240 245/40R19                 11A; 22B; 24J; 24M;     Heckantrieb;
                              e1*98/14*0007*..                                    53S                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/40R19 96Y       11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  24J; 24M; KDIO          729; 73C; 74D; 75I
               7L             e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/45R19 98          11A; 22H; 22P; 245;     Nicht
               701            e1*2001/116*0490*..                                 248                     beschussgeschütztes
                                                              255/40R19 96Y       11A; 21P; 22H; 22P;     Fz.; bis
                                                                                  24M; 245                e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                          nicht
                                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          73C; 74D; 744; 75I
               765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 245/45R19 98         57E; KDIO               10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0172*..               255/40R19 96Y        11A; 24J; 57E; 68G;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                  68Y; KDIO               729; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                          97G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 51464*03




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 27
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 51464*03




               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeck ungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebs maßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 51464*03




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 51464*03




               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 13 von 27
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 51464*03




                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           225/35R19
                                   Hinterachse:                           255/30R19



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 14 von 27
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
§22 51464*03




                                   Hinterachse:                          295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsäc hlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
                                   Hinterachse:                         295/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/40R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                                                                                                                    Seite: 15 von 27
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 51464*03




               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
                                   Hinterachse:                         275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/40R19
                                   Hinterachse:                        275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 27
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 51464*03




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 27
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
§22 51464*03




                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R19
                                    Hinterachse:                          275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R19
                                    Hinterachse:                        285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                                                                                                                    Seite: 18 von 27
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CC6) Es dürfen nur Reifenfabrikate mit einem maximalen Abrollumfang von 2120 mm verwendet werden. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        255/40R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R19
                                   Hinterachse:                        255/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
§22 51464*03




                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R19
                    Hinterachse: 255/30R19



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 19 von 27
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDIO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Hinterachse AC-MB4 9,5JX19H2 KBA: 51465 Lochkreis 5x120 ET: 17
               XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R19
                                   Hinterachse:                          245/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 51464*03




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW
                       Fahrzeugtyp:        3-V
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
                       Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 175              y = 270                VA
                             26B                        x = 225              y = 320                VA
                             27I                        x = 170              y = 260                HA
                             27B                        x = 220              y = 310                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51464*03




                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26J                     x = 225        y = 320          23                VA
                             26N                     x = 225        y = 320           8                VA
                             27H                     x = 220        y = 310           8                HA
                             27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 21 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW
                       Fahrzeugtyp:        M3
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0377*..
                       Handelsbez.:        BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4

                       Variante(n):        ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26P                       x = 180              y = 170                 VA
                             27B                       x = 270              y = 320                 HA
                             26B                       x = 230              y = 220                 VA
                             27I                       x = 220              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
§22 51464*03




                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26J                     x = 230        y = 220           4                VA
                             26N                     x = 230        y = 220           4                VA
                             27F                     x = 270        y = 320          19                HA
                             27H                     x = 270        y = 320           8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        6C
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                       Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

                       Variante(n):        Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 300              y = 500                VA
                             26P                        x = 290              y = 450                VA
                             27B                        x = 300              y = 330                HA
                             27I                        x = 250              y = 280                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich              Aufweiten          Achse
§22 51464*03




                                                    von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26J                     x = 300        y = 500           10               VA
                             26N                     x = 300        y = 500            8               VA
                             27F                     x = 300        y = 330           28               HA
                             27H                     x = 300        y = 330            8               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        3L
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
                       Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 175              y = 270                VA
                             26B                        x = 225              y = 320                VA
                             27I                        x = 170              y = 260                HA
                             27B                        x = 220              y = 310                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51464*03




                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26J                     x = 225        y = 320          23                VA
                             26N                     x = 225        y = 320           8                VA
                             27H                     x = 220        y = 310           8                HA
                             27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 10.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        6C
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                       Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

                       Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 300              y = 450                VA
                             26B                        x = 350              y = 500                VA
                             27I                        x = 250              y = 280                HA
                             27B                        x = 300              y = 330                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich              Aufweiten          Achse
§22 51464*03




                                                    von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26N                     x = 350        y = 500            8               VA
                             26J                     x = 350        y = 500           16               VA
                             27H                     x = 300        y = 330            8               HA
                             27F                     x = 300        y = 330           28               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        3K
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
                       Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 175              y = 270                VA
                             26B                        x = 225              y = 320                VA
                             27I                        x = 170              y = 260                HA
                             27B                        x = 220              y = 310                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
§22 51464*03




                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26N                     x = 225        y = 320           8                VA
                             26J                     x = 225        y = 320          25                VA
                             27H                     x = 220        y = 310           8                HA
                             27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        X3
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
                       Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X3, X4)

                       Variante(n):        BMW X3, BMW X4

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350              y = 370                  VA
                             26P                      x = 300              y = 320                  VA
                             27B                      x = 330              y = 460                  HA
                             27I                      x = 280              y = 410                  HA
§22 51464*03




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00165-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        X-N1
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
                       Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                       Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 350              y = 370                 VA
                             26P                       x = 300              y = 320                 VA
                             27B                       x = 330              y = 460                 HA
                             27I                       x = 280              y = 410                 HA
§22 51464*03




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.