Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 49
Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DB9C DB9C ohne 66,7 732 2297 05/17
DB9C DB9C ohne 66,7 745 2255 05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
§ 22 51464*01
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5
255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Coupe (8T) bis MJ2016;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T)
245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 22I; 22M; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 765;
77E
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 49
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 95 YBC MJ2016; A5 Sportback
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 248; (B9) ab MJ2016; S5
27P Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
§ 22 51464*01
B81 e13*2007/46*1084*.. 27B Quattro; AUDI A4 (B9)
235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb;
255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5GG 12A; 51A; 71E; 723;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26J; 27B;
27H
260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
27B; 52J
235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27B; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; MJ2016;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
26N; 27F 73C; 74A; 77E
255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 49
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 5GM; 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P; 270 Coupe; 4-türig;
140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb;
235/45R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb;
255/35R19 96Y 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96Y 11A; 26B; 270 12A; 51A; 573; 71E;
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 723; 729; 73C; 74A;
DEÄ
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 51J quattro;
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 71E;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P; 723; 73C; 74A; 75I;
27B; 27H 765; DEÄ
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 271; 5HI allroad quattro;
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Kombi; Stufenheck;
57E; 67H Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 245; 26P; 57E; Frontantrieb;
67K 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71E;
260; 271 723; 73C; 74A; 75I;
§ 22 51464*01
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; DEÄ
270; 52J
235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26P;
270; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
255/40R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
260; 271; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
AA0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
AA0
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 49
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 73C; 74A; 740;
AA0
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer
255/45R19 104 11A; 21B; 22I Radstand; langer
275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; Radstand;
248; 260; 270; 54A Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76T; 765;
DEÄ
§ 22 51464*01
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm; Q5;
245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71E; 723;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27B
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8
200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 49
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm; Q5;
245/50R19 101 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71E; 723;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740
26B; 26J; 27B
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
26J; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017;
245/35R19 93 52J RS5 Cabriolet bis
255/35R19 96 52J MJ2017; Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71E;
723; 729; 73C; 74A;
76Z
§ 22 51464*01
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 265 225/45R19 96Y XFB; 5IE Kombilimousine;
235/40R19 96Y 11A; 26P; 5IE; 67H Allradantrieb;
235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 75I
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
G5L e1*2007/46*1688*.. 120 - 340 225/45R19 96Y XFB; 5IE Limousine;
235/40R19 98W 11A; 26P; 67H Allradantrieb;
235/45R19 99W 11A; 26P; 58I Heckantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
255/35R19 99Y 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 49
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E ab
e1*2007/46*0276*10;
255/45R19 100 YA7; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76A
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
155 - 330 245/45R19 12O; 51G Allradantrieb;
245/45R19 98Y 11A; 248 Heckantrieb;
255/40R19 100 11A; 248 Luftfederung;
255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51464*01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 221; 219; 230; 211K; 204; 211
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211; 222; 230; 221; 245G AMG; 245G; 204 X; 218; 231; 219;
204 K; R1ES; 204; 172; R1EC; 211K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231;
245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71E; 723;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26P; 27B; 27H
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 49
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
§ 22 51464*01
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71E; 723;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26P; 27B; 27H
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 49
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26N; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27B; 27H; 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26N; 27B; 27F nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
§ 22 51464*01
245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-Klasse;
5HA
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27F; Limousine;
5HA
255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B; Heckantrieb; nur
26J; 27B; 27F Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 75I
204 e1*2001/116*0431*.. 270 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205;
57E; 672 neue C-Klasse; nur
235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Fzg.-Breite 1839mm;
57E; 67H Cabrio;
245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B; Kombilimousine; Coupe;
26J; 57E; 68R Limousine;
255/35R19 96 XF0; 11A; 24C; 26B; Allradantrieb; nicht
26J; 57E; 675 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76A
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 49
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27F Limousine;
255/35R19 96 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N; Kombilimousine;
27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; DEG
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260; Coupe; 4-türig;
§ 22 51464*01
5GG Allradantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; DEG
219 e1*2001/116*0295*.. 378 245/35R19 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 76Z
219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96 57E; 675 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71E;
723; 73C; 74A; 76A
219 e1*2001/116*0295*.. 350 - 378 255/35R19 51G; 57E; 675 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 76A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J; Coupé; Allradantrieb;
24M; 26B; 26J; 27H; Heckantrieb;
27P
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 49
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/45R19 94 11A; 24J; 248; 26B; All Terrain; Kombi;
26N; 27I; 57E; 6BL Allradantrieb;
245/45R19 98W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27I; 6BL 12A; 51A; 71E; 723;
255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246; 73C; 74A; 75I
26B; 26J; 27B; 27H;
58A
255/40R19 96 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H;
57E; 58A
255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H;
6BM
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213; nicht
24M; 26B; 26J; 27H; All Terrain;
27P
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 75I
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
§ 22 51464*01
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12K; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 723;
75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X 729; 73C; 74A
75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 57E; Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. 68R Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76A
211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/35R19 89Y 11A; 21B; 24J; 57E; Nur E 55 AMG;
68R Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68R 12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 24J; Baureihe W213;
24M; 26B; 26J; 27H; Allradantrieb;
27P
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 49
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC; Kombilimousine;
245/50R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
245/55R19 103 11A; 24J; 248; 26P Heckantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 245 GLC Coupé;
235/55R19 101YBJ; 11A; 245 Allradantrieb;
245/50R19 101YBL; 11A; 24J Heckantrieb;
245/55R19 103YBK; 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 10011A; 245 12A; 51A; 71E; 723;
255/50R19 103YBJ; YBM; 11A; 241; 73C; 74A
246; 26P
275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
255/40R19 100 11A; 245; 26P; 57E; 217); Cabrio; Coupe;
68G Allradantrieb;
255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Heckantrieb;
§ 22 51464*01
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 76A
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A; ab Mj.2014 (Baureihe
57E; 68G 217); Coupe;
255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 24J; 26P; 51G; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport-
255/40R19 11A; 241; 246; 26N; Paket; Limousine;
26P; 51G; 575 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71E;
723; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
261; 270 729; 73C; 74A
255/30R19 91 11A; 22L; 248; 271;
57F; 673
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 49
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 26P Cabrio; Heckantrieb;
255/35R19 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 11A; 24J; 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71E;
723; 73C; 74A; 76A
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 11A; 24J; 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600;
nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71E;
723; 73C; 74A; 76A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
§ 22 51464*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15 (Kugelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H15
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 248; 26B; 26N; QX30; Allradantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723;
26N; 27F 73C; 74A
245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71E; 723;
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A
26B; 26J; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 49
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 51464*01
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 49
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 51464*01
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 49
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51464*01
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 49
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 51464*01
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 49
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§ 22 51464*01
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 49
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51464*01
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 49
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
§ 22 51464*01
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 49
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
§ 22 51464*01
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 49
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
(innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51464*01
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 49
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 49
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 49
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51464*01
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
§ 22 51464*01
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
§ 22 51464*01
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
§ 22 51464*01
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
§ 22 51464*01
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 51464*01
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
§ 22 51464*01
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 32 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
§ 22 51464*01
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 33 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
§ 22 51464*01
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 34 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51464*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 35 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51464*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 36 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
§ 22 51464*01
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 37 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51464*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 38 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
§ 22 51464*01
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 39 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
§ 22 51464*01
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 40 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
§ 22 51464*01
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 41 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
§ 22 51464*01
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 42 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§ 22 51464*01
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
§ 22 51464*01
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 44 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
§ 22 51464*01
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 45 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
§ 22 51464*01
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 46 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
§ 22 51464*01
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
27H x = 230 y = 220 8 HA
§ 22 51464*01
27F x = 280 y = 270 30 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
§ 22 51464*01
27H x = 300 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 07.09.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 49 von 49
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
§ 22 51464*01
26N x = 250 y = 250 10 VA