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							                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
                                                           QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                DB9C                DB9C                    ohne                        66,7                   732     2297     05/17
                DB9C                DB9C                    ohne                        66,7                   745     2255     05/17
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
§ 22 51464*01




                                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                           200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                           Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91         51J                     AUDI S5 Coupé (8T)
                                                 125 - 260 245/35R19 93         11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016; AUDI A5
                                                           255/35R19 92         11A; 22I; 22M; 54F      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        765; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/40R19 94                            Nur A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..              255/35R19 92    11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/40R19 96    11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
                B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 235/35R19 91    51J                     AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                245/35R19 93    11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016;
                                                                255/35R19 92    11A; 22I; 22M; 54F      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 765;
                                                                                                        77E
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y        YBB; YBC                 A5 Coupé (B9) ab
                B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 95         YBC                      MJ2016; A5 Sportback
                                                           255/35R19 96         YBA; YBB; 11A; 248;      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                27P                      Sportback (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI A5 Sportback bis
                B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 245/35R19 93     11A; 21P; 51J            MJ2016; 4-türig;
                                                               255/35R19 92     11A; 21P; 54F            Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         765; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B;          Nicht A4 Allroad
§ 22 51464*01




                B81            e13*2007/46*1084*..                           27B                         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                               235/35R19 91Y 11A; 245; 248; 26B;         ab MJ2016; AUDI S4
                                                                             26N; 27B                    (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                     90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247;          Limousine;
                                                                             26B; 26N; 27B; 27H          Allradantrieb;
                                                               255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;         Frontantrieb;
                                                                             247; 26B; 26J; 27B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27H; 5GG                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                               255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;         73C; 74A; 77E
                                                                             247; 26B; 26J; 27B;
                                                                             27H
                                                     260       225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                             27B; 52J
                                                               235/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                             26N; 27B; 52J
                B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J                    AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                     105 - 245 245/35R19 93  11A; 21P; 51J               bis MJ2016;
                                                               255/35R19 92  11A; 21P; 54F               Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         765; 77E
                B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 26P; 27H               A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..             245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P;         MJ2016;
                                                                             27H                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                             26N; 27F                    73C; 74A; 77E
                                                               255/40R19 96  11A; 245; 248; 26B;
                                                                             26N; 27F
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S        11A; 26P; 5GM; 52J       Nur A7 Sportback;
                4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94         11A; 26P; 270            Coupe; 4-türig;
                                                 140 - 331 235/40R19 M+S        11A; 26P; 52J            Allradantrieb;
                                                           235/45R19 M+S        11A; 26P; 52J            Frontantrieb;
                                                           255/35R19 96Y        11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/40R19 96Y        11A; 26B; 270            12A; 51A; 573; 71E;
                                                 309 - 331 245/40R19 M+S        11A; 26P; 270; 52J       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         DEÄ
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/45R19 98     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
                4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 51J                 quattro;
                                                              255/40R19 100     11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                              255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26P;      723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                27B; 27H                 765; DEÄ
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     11A; 245; 248; 26B;      Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..                              260; 271; 5HI            allroad quattro;
                                                     100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Kombi; Stufenheck;
                                                                                57E; 67H                 Allradantrieb;
                                                              235/45R19 95      11A; 245; 26P; 57E;      Frontantrieb;
                                                                                67K                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R19 98      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                260; 271                 723; 73C; 74A; 75I;
§ 22 51464*01




                                                     100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;      DEÄ
                                                                                270; 52J
                                                              235/45R19 M+S     11A; 245; 248; 26P;
                                                                                270; 52J
                                                              255/35R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                260; 272
                                                              255/40R19 96Y     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                260; 272
                                                     309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26B;
                                                                                260; 271; 52J

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         AA0

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         AA0
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                                         AA0

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 52J              erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              245/45R19 98  11A; 21P; 52J                180 Nm; kurzer
                                                              255/45R19 104 11A; 21B; 22I                Radstand; langer
                                                              275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245;          Radstand;
                                                                            248; 260; 270; 54A           Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         740; 75I; 76T; 765;
                                                                                                         DEÄ
§ 22 51464*01




                Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                                Anzugsmoment
                                                                                                200 Nm; Q5;
                                                          245/50R19 101 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                        26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                          255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71E; 723;
                                                          265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740
                                                                        26B; 26J; 27B
                                                          275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                                        26J; 26P; 27I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8
                                                          200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                                    Anzugsmoment
                                                                                                    200 Nm; Q5;
                                                              245/50R19 101 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                            26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                              255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71E; 723;
                                                              265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A; 740
                                                                            26B; 26J; 27B
                                                              275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                                            26J; 26P; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                         RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                        245/35R19 93    52J                              RS5 Cabriolet bis
                                                        255/35R19 96    52J                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         76Z
§ 22 51464*01




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 225/45R19 96Y        XFB; 5IE                 Kombilimousine;
                                                           235/40R19 96Y        11A; 26P; 5IE; 67H       Allradantrieb;
                                                           235/45R19 99W        11A; 26P; 58I            Heckantrieb;
                                                           245/40R19 98W        GAA; XFB; 11A; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248; 26P                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                              255/35R19 99Y     11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A; 75I
                                                                                26N; 27H
                                                              255/40R19 96Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                                26N; 27H; 5IE; 58A
                G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 225/45R19 96Y     XFB; 5IE                 Limousine;
                                                              235/40R19 98W     11A; 26P; 67H            Allradantrieb;
                                                              235/45R19 99W     11A; 26P; 58I            Heckantrieb;
                                                              245/40R19 98W     GAA; XFB; 11A; 245;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248; 26P                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                              255/35R19 99Y     11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A
                                                                                26N; 27H
                                                              255/40R19 96Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                                26N; 27H; 5IE; 58A
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E                        ab
                                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                              255/45R19 100 YA7; 57E                     Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76A
                7L             e1*2007/46*0276*..   155 - 240 235/45R19 99      12O                      ab
                                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                    155 - 330 245/45R19         12O; 51G                 Allradantrieb;
                                                              245/45R19 98Y     11A; 248                 Heckantrieb;
                                                              255/40R19 100     11A; 248                 Luftfederung;
                                                              255/45R19 100     11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                         74A; 75I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51464*01




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                          MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 221; 219; 230; 211K; 204; 211
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 212 (Baureihe W213)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 211; 222; 230; 221; 245G AMG; 245G; 204 X; 218; 231; 219;
                                                          204 K; R1ES; 204; 172; R1EC; 211K
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 218; 219; 230; 231;
                                                          245G; 245G AMG
                                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221; 222
                                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I      GLA; nicht
                                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Fahrdynamik Paket;
                                                                       26P; 27B; 27H           Offroad-Fahrwerk;
                                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                       26P; 27B; 27H           Frontantrieb;
                                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26P; 27B; 27H           12A; 51A; 71E; 723;
                                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74A
                                                                       26P; 27B; 27H
                                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                       26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                       26N; 27B; 27F       Paket; Allradantrieb;
                                                         245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A
                                                         255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                                       27F
                                                         255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                                       247; 26B; 26J; 27B;
                                                                       27F
                                               265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                                       26N; 27B; 27H; 52J
                245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
                                                                       26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                               80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                                       26B; 26N; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                                         245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247; Fahrwerk;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F  Allradantrieb;
§ 22 51464*01




                                                         245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A
                                                         255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                                       26B; 26J; 27B; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 248; 27I              nicht Sportfahrwerk;
                                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 27I              GLA; nicht
                                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Fahrdynamik Paket;
                                                                         26P; 27B; 27H                   Offroad-Fahrwerk;
                                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Allradantrieb;
                                                                         26P; 27B; 27H                   Frontantrieb;
                                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26P; 27B; 27H                   12A; 51A; 71E; 723;
                                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;             73C; 74A
                                                                         26P; 27B; 27H
                                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26B;             Sportfahrwerk; GLA;
                                                                         26N; 27B; 27H                   nicht Offroad-
                                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B;             Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                         26N; 27B; 27F                   Paket; Allradantrieb;
                                                           245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74A
                                                           255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;
                                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                                         27F
                                                           255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                                         247; 26B; 26J; 27B;
                                                                         27F
                                                 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 26B;
                                                                         26N; 27B; 27H; 52J
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 24J; 244; 26B;             nicht Sportfahrwerk;
                                                                         26N; 27B; 27H                   GLA; nicht
                                                 80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 244; 247;             Fahrdynamik Paket;
                                                                         26B; 26N; 27B; 27F              nicht Offroad-
                                                           245/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Fahrwerk;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F              Allradantrieb;
§ 22 51464*01




                                                           245/45R19 98  11A; 24C; 244; 247;             Frontantrieb;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F              73C; 74A
                                                           255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;             Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                         26B; 26J; 27H; 27I;             neue C-Klasse;
                                                                         5HA
                                                           245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;             Kombilimousine;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F;             Limousine;
                                                                         5HA
                                                           255/35R19 96Y 11A; 24C; 24D; 26B;             Heckantrieb; nur
                                                                         26J; 27B; 27F                   Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 75I
                204            e1*2001/116*0431*..   270      225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;          Nur Baureihe 205;
                                                                            57E; 672                     neue C-Klasse; nur
                                                              235/40R19 96  11A; 24C; 26B; 26J;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                            57E; 67H                     Cabrio;
                                                              245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                                            26J; 57E; 68R                Limousine;
                                                              255/35R19 96  XF0; 11A; 24C; 26B;          Allradantrieb; nicht
                                                                            26J; 57E; 675                Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76A
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y         11A; 24C; 244; 247;      Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                26B; 26J; 27H; 27I       neue C-Klasse;
                                                          245/35R19 93Y         11A; 24C; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F       Limousine;
                                                              255/35R19 96      11A; 24C; 24D; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                26J; 27B; 27F            Heckantrieb; nicht
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J               nicht AMG Sportpaket;
                                                120 - 300 255/35R19 96W 11A; 245; 26B; 26N;              Kombilimousine;
                                                                        27I                              Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; DEG
                218            e1*2007/46*0485*..    120 - 225 245/35R19 93  11A; 21P; 51J               nicht AMG Sportpaket;
                                                     120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 260;         Coupe; 4-türig;
§ 22 51464*01




                                                                             5GG                         Allradantrieb;
                                                               255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 260          Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; DEG
                219            e1*2001/116*0295*..   378      245/35R19         51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                         74A; 76Z
                219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 255/35R19 96     57E; 675                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 530; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 76A
                219            e1*2001/116*0295*..   350 - 378 255/35R19        51G; 57E; 675            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                         74A; 76A

                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 24J;              Coupé; Allradantrieb;
                                                                        24M; 26B; 26J; 27H;              Heckantrieb;
                                                                        27P
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143           245/45R19 94   11A; 24J; 248; 26B;         All Terrain; Kombi;
                                                                             26N; 27I; 57E; 6BL          Allradantrieb;
                                                               245/45R19 98W 11A; 24J; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26N; 27I; 6BL               12A; 51A; 71E; 723;
                                                               255/40R19 100 11A; 24M; 241; 246;         73C; 74A; 75I
                                                                             26B; 26J; 27B; 27H;
                                                                             58A
                                                               255/40R19 96  11A; 24M; 241; 246;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27H;
                                                                             57E; 58A
                                                               255/45R19 100 11A; 24M; 241; 246;
                                                                             26B; 26J; 27B; 27H;
                                                                             6BM
                R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 245 245/40R19 98  GAA; XFX; 11A; 24J;         Baureihe W213; nicht
                                                                             24M; 26B; 26J; 27H;         All Terrain;
                                                                             27P
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 75I
                211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;         Nur 4-MATIC;
§ 22 51464*01




                                                                             5GG; 51J                    Allradantrieb;
                                                     130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24M                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A
                211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X            Heckantrieb;
                               e1*98/14*0183*..     75 - 170 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           24M                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                    75 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 57E; 68X            729; 73C; 74A
                                                    75 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                           24M
                211            e1*2001/116*0183*.., 350      245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 57E;           Nur E 55 AMG;
                               e1*98/14*0183*..                            68R                           Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 76A
                211K           e1*2001/116*0213*..   350      245/35R19 89Y 11A; 21B; 24J; 57E;          Nur E 55 AMG;
                                                                            68R                          Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 76A
                211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B; 57E; 68X          Heckantrieb;
                                                     100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 24J; 57E;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             68R                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A
                212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 245/40R19 98     GAA; XFX; 11A; 24J;      Baureihe W213;
                                                                                24M; 26B; 26J; 27H;      Allradantrieb;
                                                                                27P
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101        11A; 24J; 248            GLC; Kombilimousine;
                                                           245/50R19 101        11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                           245/55R19 103        11A; 24J; 248; 26P       Heckantrieb;
                                                           255/50R19 103        11A; 24C; 244; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/45R19 104        11A; 24C; 248; 26P       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A
                204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/50R19 99 11A; 245                     GLC Coupé;
                                                               235/55R19 101YBJ; 11A; 245                Allradantrieb;
                                                               245/50R19 101YBL; 11A; 24J                Heckantrieb;
                                                               245/55R19 103YBK; 11A; 24J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/45R19 10011A; 245                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                               255/50R19 103YBJ; YBM; 11A; 241;          73C; 74A
                                                                            246; 26P
                                                              275/45R19 104 YBL; 11A; 24J; 26P

                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98  57E; 575                        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                           255/40R19 100 11A; 245; 26P; 57E;             217); Cabrio; Coupe;
                                                                         68G                             Allradantrieb;
                                                           255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P;             Heckantrieb;
§ 22 51464*01




                                                                         57E                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 76A
                221            e1*2001/116*0335*..   430      255/40R19 100 11A; 24J; 26P; 54A;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                            57E; 68G                     217); Coupe;
                                                              255/45R19 M+S 11A; 24J; 26P; 52J           Allradantrieb;
                                                              255/45R19 100 11A; 24J; 26P; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            575                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         73C; 74A
                221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 245/45R19        11A; 24J; 26P; 51G;      ab Mj.2013 (Baureihe
                222            e1*2007/46*0960*..                               575                      222); nicht AMG Sport-
                                                              255/40R19         11A; 241; 246; 26N;      Paket; Limousine;
                                                                                26P; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/35R19 91      11A; 22M; 24J; 26B;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                261; 270                 729; 73C; 74A
                                                              255/30R19 91      11A; 22L; 248; 271;
                                                                                57F; 673
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 49
                Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93          11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
                231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91          11A; 26P                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                          255/35R19 92          11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A
                230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 245/35R19 93      11A; 24J; 57E; 572       bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 530; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 76A
                230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 255/35R19 92      11A; 24J; 57E; 675       SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e1*98/14*0169*06;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 530; 71E;
                                                                                                         723; 73C; 74A; 76A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
§ 22 51464*01




                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : H15 (Kugelbund)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : H15
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92       11A; 248; 26B; 26N;      QX30; Allradantrieb;
                                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R19 95       11A; 246; 248; 26B;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                26N; 27F                 73C; 74A
                                                             245/40R19 94       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                26J; 27F
                                                             245/45R19 98       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                26J; 27F
                H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92          11A; 24J; 248; 26B;      Q30; Allradantrieb;
                                                                                26J; 27F                 Frontantrieb;
                                                             235/45R19 95       11A; 24J; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26J; 27F            12A; 51A; 71E; 723;
                                                             245/40R19 94       11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A
                                                                                26B; 26J; 27F
                                                             255/40R19 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27F

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 51464*01




                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 51464*01




                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 51464*01




                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 51464*01




                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 49
                       wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                       berücksichtigen.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        245/35R19
                                     Hinterachse:                        285/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§ 22 51464*01




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/40R19
                                     Hinterachse:                         285/35R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        235/45R19
                                     Hinterachse:                        265/40R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1300kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1420kg.
                672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51464*01




                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R19
                                    Hinterachse:                          285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/40R19
§ 22 51464*01




                                    Hinterachse:                          285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 20 von 49
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/35R19
                                    Hinterachse:                         275/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/35R19
                                    Hinterachse:                         275/40R19
§ 22 51464*01




                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
                     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
                DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51464*01




                DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                     400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/40R19
                     Hinterachse: 275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/45R19
                     Hinterachse: 275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          255/35R19
                                     Hinterachse:                          295/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R19
                                    Hinterachse:                          245/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R19
                                    Hinterachse:                          285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01




                YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/45R19
                                    Hinterachse:                          285/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R20
                                    Hinterachse:                          285/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 23 von 49
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01




                YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/55R19
                                    Hinterachse:                          255/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/55R19
                                    Hinterachse:                          265/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/50R19
                                    Hinterachse:                          275/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/50R19
                                    Hinterachse:                          285/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51464*01
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        FY
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
                        Handelsbez.:        Q5, SQ5

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 250             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 250             y = 300                HA
                              27I                        x = 250             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51464*01




                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
                              26N                     x = 250       y = 250          10                VA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 26 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        4G
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                        Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                        Variante(n):        Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                    Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                         von [mm]             bis [mm]
                              26B                         x = 450             y = 270               VA
                              26P                         x = 400             y = 220               VA
                              27B                         x = 325             y = 390               HA
                              27I                         x = 275             y = 340               HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26N                      x = 450       y = 270           7               VA
§ 22 51464*01




                              27H                      x = 325       y = 390           8               HA
                              27F                      x = 325       y = 390          18               HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 27 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        4G
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                        Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                        Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 400             y = 200                  VA
                              26P                        x = 350             y = 150                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                                      von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                              26J                      x = 400       y = 200           22               VA
                              26N                      x = 400       y = 200            8               VA
                              27F                      x = 270       y = 400           30               HA
§ 22 51464*01




                              27H                      x = 270       y = 400            8               HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        4G
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                        Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                        Variante(n):        Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 230             y = 250                VA
                              26P                        x = 180             y = 200                VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                      von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26J                      x = 230       y = 250         28                VA
                              26N                      x = 230       y = 250          8                VA
                              27F                      x = 270       y = 350         27                HA
§ 22 51464*01




                              27H                      x = 270       y = 350          8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        B8
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0430*..
                        Handelsbez.:        AUDI A5,S5,A4,S4

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26B                       x = 300             y = 300                 VA
                              26P                       x = 250             y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26J                     x = 300       y = 300         20                 VA
                              26N                     x = 300       y = 300          8                 VA
                              27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
§ 22 51464*01




                              27H                     x = 250       y = 300          8                 HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         AUDI
                        Fahrzeugtyp:        B8
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0430*..
                        Handelsbez.:        AUDI A5,S5,A4,S4

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26P                       x = 250             y = 200                 VA
                              26B                       x = 300             y = 250                 VA
                              27I                       x = 250             y = 300                 HA
                              27B                       x = 300             y = 350                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26N                     x = 300       y = 250          8                 VA
§ 22 51464*01




                              26J                     x = 300       y = 250         25                 VA
                              27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
                              27F                     x = 300       y = 350         25                 HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         BMW AG
                        Fahrzeugtyp:        G5K
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1750*..
                        Handelsbez.:        5er Reihe

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 300             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 230             y = 300                HA
                              27I                        x = 180             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 300       y = 250          30                VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 300       y = 250           8                VA
                              27F                      x230         y = 300          30                HA
                              27H                     x = 230       y = 300           8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         BMW AG
                        Fahrzeugtyp:        G5L
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1688*..
                        Handelsbez.:        5er Reihe

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 300             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 230             y = 300                HA
                              27I                        x = 180             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 300       y = 250          30                VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 300       y = 250           8                VA
                              27F                      x230         y = 300          30                HA
                              27H                     x = 230       y = 300           8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        218
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0485*..
                        Handelsbez.:        CLS-KLASSE

                        Variante(n):        Allradantrieb, Kombilimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 250             y = 330                VA
                              26P                        x = 200             y = 280                VA
                              27B                        x = 280             y = 310                HA
                              27I                        x = 230             y = 260                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                      von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26J                      x = 250       y = 330         20                VA
§ 22 51464*01




                              26N                      x = 250       y = 330          8                VA
                              27F                      x = 250       y = 330         25                HA
                              27H                      x = 250       y = 330          8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        R1ES
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
                        Handelsbez.:        E-KLASSE

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 350             y = 300                VA
                              26P                        x = 300             y = 250                VA
                              27P                        x = 280             y = 400                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
                              26J                     x = 350       y = 300          30                VA
§ 22 51464*01




                              27H                     x = 280       y = 400           8                HA
                              27F                     x = 280       y = 400          30                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        R1EC
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1666*..
                        Handelsbez.:        E-KLASSE

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 350             y = 300                VA
                              26P                        x = 300             y = 250                VA
                              27P                        x = 280             y = 400                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
                              26J                     x = 350       y = 300          30                VA
§ 22 51464*01




                              27H                     x = 280       y = 400           8                HA
                              27F                     x = 280       y = 400          30                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 36 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        204 X
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0480*..
                        Handelsbez.:        GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                        Variante(n):        GLC Coupé

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 280             y = 280                VA
                              26P                        x = 230             y = 230                VA
                              27B                        x = 360             y = 350                HA
                              27I                        x = 310             y = 300                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich               Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                              26N                   x = 280       y = 280             3                VA
§ 22 51464*01




                              26J                   x = 280       y = 280             6                VA
                              27H                   x = 360       y = 350             8                HA
                              27F                   x = 360       y = 350            11                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 37 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        221
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0335*..
                        Handelsbez.:        S-Klasse

                        Variante(n):        Allradantrieb, Coupe

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 300             y = 350                VA
                              26P                        x = 250             y = 300                VA
                              27B                        x = 300             y = 400                HA
                              27I                        x = 260             y = 350                HA
                              27U                        x = 240             y = 400                HA
                              27V                        x = 240             y = 400                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
§ 22 51464*01




                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 300       y = 350          19                VA
                              26N                     x = 300       y = 350           8                VA
                              27F                     x = 300       y = 400          28                HA
                              27H                     x = 300       y = 400           8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 38 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        R1ES
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
                        Handelsbez.:        E-KLASSE

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 350             y = 300                VA
                              26P                        x = 300             y = 250                VA
                              27B                        x = 290             y = 390                HA
                              27I                        x = 240             y = 340                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 350       y = 300          20                VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
                              27F                     x = 290       y = 390          30                HA
                              27H                     x = 290       y = 390           8                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 39 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        212
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0501*..
                        Handelsbez.:        E-KLASSE

                        Variante(n):        Baureihe W213

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26B                       x = 350             y = 300                 VA
                              26P                       x = 300             y = 250                 VA
                              27P                       x = 280             y = 400                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26N                     x = 350       y = 300          8                 VA
                              26J                     x = 350       y = 300         30                 VA
§ 22 51464*01




                              27H                     x = 280       y = 400          8                 HA
                              27F                     x = 280       y = 400         30                 HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 40 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        245G
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                        Variante(n):        Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26P                       x = 280             y = 240                 VA
                              27B                       x = 300             y = 280                 HA
                              27I                       x = 250             y = 200                 HA
                              26B                       x = 350             y = 340                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                              26J                     x = 350       y = 340            25              VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 350       y = 340             8              VA
                              27F                     x = 300       y = 280            30              HA
                              27H                     x = 300       y = 280             8              HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        221
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0335*..
                        Handelsbez.:        S-Klasse

                        Variante(n):        ab Mj.2013, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 320             y = 350                VA
                              26P                        x = 270             y = 300                VA
                              27B                        x = 150             y = 380                HA
                              27I                        x = 100             y = 330                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 320       y = 350          18                VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 320       y = 350          18                VA
                              27F                     x = 150       y = 380          12                HA
                              27H                     x = 150       y = 380           9                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        204 X
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0480*..
                        Handelsbez.:        GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                        Variante(n):        GLC

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                              26P                     x = 230             y = 230                   VA
                              26B                     x = 280             y = 280                   VA
§ 22 51464*01
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        245G
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
                        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                        Variante(n):        GLA, Offroad-Fahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26P                       x = 280             y = 240                 VA
                              27B                       x = 300             y = 280                 HA
                              27I                       x = 250             y = 200                 HA
                              26B                       x = 350             y = 340                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26J                     x = 350       y = 340         11                 VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 350       y = 340          8                 VA
                              27F                     x = 300       y = 280         20                 HA
                              27H                     x = 300       y = 280          8                 HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         DAIMLER
                        Fahrzeugtyp:        204
                        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                        Handelsbez.:        C-KLASSE

                        Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                              26B                       x = 300             y = 350                 VA
                              26P                       x = 240             y = 285                 VA
                              27B                       x = 300             y = 350                 HA
                              27I                       x = 250             y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                              26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
                              27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
                              27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 45 von 49

                Fahrzeug:

                        Hersteller:         MERCEDES
                        Fahrzeugtyp:        231
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0803*..
                        Handelsbez.:        SL-Klasse

                        Variante(n):        Cabrio, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 380             y = 360                VA
                              27I                        x = 300             y = 330                HA
                              27B                        x = 350             y = 380                HA
                              26P                        x = 330             y = 310                VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26N                     x = 380       y = 360           8                VA
§ 22 51464*01




                              26J                     x = 380       y = 360         13,5               VA
                              27H                     x = 350       y = 380           8                HA
                              27F                     x = 350       y = 380         23,5               HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         MERCEDES
                        Fahrzeugtyp:        172
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0548*..
                        Handelsbez.:        SLK / SLC

                        Variante(n):        Cabrio, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26P                        x = 250             y = 250                VA
                              26B                        x = 300             y = 300                VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26N                     x = 300       y = 300           8                VA
                              26J                     x = 300       y = 300          18                VA
                              27H                     x = 280       y = 300           8                HA
§ 22 51464*01




                              27F                     x = 280       y = 300          30                HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                        Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                                Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         NISSAN
                        Fahrzeugtyp:        H15
                        Genehm.Nr.:         e11*2007/46*2977*..
                        Handelsbez.:        Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                        Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                          von [mm]             bis [mm]
                              26B                          x = 350             y = 250                  VA
                              26P                          x = 250             y = 150                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                       von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                              26N                       x = 350       y = 250                8            VA
                              26J                       x = 350       y = 250               30            VA
                              27H                       x = 230       y = 220                8            HA
§ 22 51464*01




                              27F                       x = 280       y = 270               30            HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                        Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                                Stand: 07.09.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         NISSAN
                        Fahrzeugtyp:        H15
                        Genehm.Nr.:         e11*2007/46*2977*..
                        Handelsbez.:        Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                        Variante(n):        Allradantrieb, QX30

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                          von [mm]             bis [mm]
                              26B                          x = 350             y = 300                  VA
                              26P                          x = 300             y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                       von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                              26J                       x = 350       y = 300               25            VA
                              26N                       x = 350       y = 300                8            VA
                              27F                       x = 300       y = 250               20            HA
§ 22 51464*01




                              27H                       x = 300       y = 250                8            HA
                Gutachten 366-0091-17-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51464
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
                Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                Fahrzeug:

                        Hersteller:         QUATTRO
                        Fahrzeugtyp:        FY
                        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
                        Handelsbez.:        Q5

                        Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                              26B                        x = 250             y = 250                VA
                              26P                        x = 250             y = 200                VA
                              27B                        x = 250             y = 300                HA
                              27I                        x = 250             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                              26J                     x = 250       y = 250          10                VA
§ 22 51464*01




                              26N                     x = 250       y = 250          10                VA