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							Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
34D                 PCD120                  ohne                        72,6                   745     2255     03/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3C; 390X
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 560X; 346C; ZR; 346R; 1C; 346K; 346X; Z85; 346L; 182;
                                          Z89; 390X; 187; 3K; 390L; 3K-N1; 392C; 3C; 3L
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 6C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1C; 3C; UKL/X; 5K; K-N1; 5L; UKL-C/X; UKL-N1; X3; X-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X53; X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                          390L; 390X; 392C; 560X
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X53;
                                          X83; 1C; 3C; 5K; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19            51G; 57E; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94W        11A; 24J; 57E; 993       12A; 51A; 71E; 723;
                                           255/40R19 96         11A; 24J; 24M; 575       73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103                                nicht für gepanzerte
             e1*98/14*0153*..     255 - 265 255/50R19 103 52J                            Fz;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 57E                         BMW 3er (F31) ab
                                                                                        2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R19 93Y                            Ab
                                               235/35R19 91Y    11A; 248; 5GG           e24*2007/46*0022*03;
                                               235/40R19 92Y    BA0; 11A; 248; 5GM      Ab
                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                               245/35R19 93     11A; 24J; 248; 26P; 27I Radschraube
                                                                                        M14x1,25;
                                                                                        Allradantrieb;
                                               255/35R19 92Y    GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
                                                                24M; 27H; 27I; 57F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                        6AZ; 71E; 723; 73C;
                                                                                        74D
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93      GA4                     BMW 3er (F30) ab
                                                                                        2012;
                                               235/35R19 95Y    11A; 248; 27H           Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                               245/35R19 93     11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. 330e
                                                                                        iPerformance;
                                               255/35R19 92     GA4; 11A; 22M; 22P; Limousine; Stufenheck;
                                                                248; 27H; 27I; 57F;     Allradantrieb;
                                                                6AA
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74D
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170   225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 24J;     Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                                 57E; 585                Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,            235/35R19 87W    11A; 21B; 21J; 24J;     Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                 54A; 57E; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,               235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 22B;     12A; 51A; 71E; 723;
               e1*98/14*0097*..                                 22L; 24J; 24M; 54A      729; 73C; 74D; 744
346R           e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91     11A; 22B; 22F; 22L;
               e1*98/14*0146*..                                 24D; 57F; 585
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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                                                                                                     Seite: 3 von 24
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24J;             Touring;
             e1*98/14*0097*..                             57E; 585                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24J;            12A; 51A; 71E; 723;
                                                          54A; 57E; 68X                  729; 73C; 74D; 744
                                            235/35R19 91  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                          22L; 24J; 24M; 54A
                                            255/30R19 91  11A; 22B; 22F; 22L;
                                                          24D; 57F; 585
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91  11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0144*..                             24M; 54A                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2007/46*0314*04;
                                              235/35R19 91                               Facelift ab September
                                              255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 673           2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91                               Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                Facelift ab September
                                              235/35R19 91Y                              2008; Nur bis
                                              255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;          e24*2007/46*0022*02;
                                                            673                          Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
                                              235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                              235/35R19 91                               Limousine;
                                              255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 57F;          Heckantrieb;
                                                            673                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
                                              235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                              235/35R19 91Y                              Touring; Heckantrieb;
                                              255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            673                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/35R19 88     AFQ; 57E                 bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                       e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76A
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88         5FE; 57E; 575            Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..           235/35R19 91                                  e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..            255/30R19 91         11A; 22I; 248; 5GG;      Nur bis
390X         e1*2001/116*0344*..                                57F; 575                 e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74D
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/35R19        51G; 57E; 575            Nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0344*05;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91Y                             bis
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673          e1*2007/46*0316*07;
                                               235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;         Cabrio; Heckantrieb;
                                                             68X                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 71E; 723;
                                                             673                         729; 73C; 74D
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 235/35R19 91                               bis
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673           e1*2007/46*0316*07;
                                               235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;         Coupe; Heckantrieb;
                                                             68X                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 71E; 723;
                                                             673                         729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4                              ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*09;
                                               235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 5GG;         4er Cabrio (F33);
                                                             68X                         Cabrio; Allradantrieb;
                                               245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;         Heckantrieb;
                                                             27I; 68R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 96  GA4; 11A; 248; 27H;         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                             27I; 57F                    723; 73C; 74D
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93W GA4                         4er Gran Coupe (F36);
                                               235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 68X          ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                            27I; 68R                     Heckantrieb;
                                              255/35R19 96  GA4; 11A; 248; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27I; 57F                     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74D
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93          GA4                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*08;
                                              235/35R19 91      11A; 248; 27I; 68X       4er Coupe (F32);
                                              245/35R19 93      11A; 24J; 248; 26P;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                27I; 68R                 Heckantrieb;
                                              255/35R19 92      GA4; 11A; 248; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27I; 57F                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J                        nur Limousine
                                           245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M                   Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J                    nur Kombi
                                               255/35R19 96  11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/35R19 88      11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 271                 12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      73C; 74D
                                                                247; 272
                                              235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 271                 12A; 51A; 71E; 723;
                                              225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      73C; 74D
                                                                247; 272
                                              235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21P; 24C; 244;      ab
                                                                247; 271                 e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                247; 272                 73C; 74D
                                              235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 272
                                              245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W         GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                          225/40R19 93                                   Allradantrieb;
                                          235/35R19 91W         11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                          255/35R19 92          GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F                      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                         225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                         255/35R19 92           GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F                      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         744

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                         225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                         255/35R19 92           GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F                      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         744
X-N1           e1*2007/46*0454*..   100 - 265 245/45R19 98  11A; 248                     BMW X3; BMW X4;
                                              255/40R19 96W 11A; 245; 248                Allradantrieb;
                                              255/45R19 100 11A; 245; 248                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74D
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98          11A; 248                 BMW X3; BMW X4;
                                          255/40R19 96W         11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                          255/45R19 100         11A; 245; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 11A; 24J; 57E; 585              Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87  11A; 21B; 21L; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57E; 68X                        12A; 51A; 71E; 723;
                                           235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 22I;             73C; 74D
                                                         22M; 24J; 24M; 68X
                                           255/30R19 91  11A; 22B; 22L; 24D;
                                                         57F; 585; 671
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91                                  Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*.. 115 - 250 225/35R19 88  57E; 670; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R19 87  57E; 676; 68X                   12A; 51A; 71E; 723;
                                           235/35R19 91  57E; 676; 68X                   729; 73C; 74D; 97K
                                           255/30R19 91  11A; 22I; 248; 57F; 673

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y          11A; 24J; 244; 247;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26B; 26N; 27H; 5FM       BMW 1er (F21 2012);
                                         225/35R19 96Y          11A; 24J; 244; 247;      Ab
                                                                26B; 26N; 27H            e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                              235/35R19 91      11A; 22M; 241; 244;      Kombilimousine;
                                                                246; 247; 26B; 26J;      Allradantrieb;
                                                                27F; 54A                 Heckantrieb;
                                              245/30R19 89      GA0; 11A; 22M; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F; 57F                 12A; 51A; 6AA; 71E;
                                              255/30R19 91      11A; 22L; 24D; 27F;      723; 73C; 74D
                                                                57F; 673
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 225/35R19 88W    11A; 21B; 21N; 22B;      1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*..                              24C; 24D                 e1*2007/46*0277*07;
                                     100 - 160 225/35R19 88Y    11A; 21B; 21N; 22B;      Cabrio; Coupe;
                                                                24C; 24D                 Heckantrieb;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24D                 12A; 51A; 71E; 723;
                                     100 - 240 225/35R19 88W    11A; 21B; 21N; 24C;      729; 73C; 74D; 744;
                                                                57E; 670; 673; 677       76R
                                              235/35R19 87W     11A; 21B; 21J; 24C;
                                                                57E; 671; 68X
                                              245/30R19 89Y     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                677; 678
                                              255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                57F; 671; 673
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 225/35R19 88          11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 24C; 24M                 e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..          235/35R19 91          11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                24C; 24M                 e1*2007/46*0273*03;
                                              255/30R19 91      11A; 22B; 22L; 24D;      Ab
                                                                270; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                24C; 24D                 e1*2001/116*0287*09;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22L;      4-türig;
                                                                24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                24D; 57F; 671; 673       729; 73C; 74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 244;              2ER REIHE; ab
                                                        246; 247; 26B; 26N;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        27H; 5FE                         Cabrio; Coupe;
                                          225/40R19 93  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;              Heckantrieb;
                                                        54A; 6AE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;              12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;              723; 73C; 74D
                                                        6AF
                                          245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;
                                                        27H; 57F
                                          245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                        54A; 57F; 6AE
                                          255/30R19 91W 11A; 24D; 27H; 57F;
                                                        6AF
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B;              2ER REIHE; ab
                                                        26N; 5FE; 57E                    e1*2007/46*0277*08;
                                          225/40R19 93  11A; 245; 26B; 26J;              Cabrio; Coupe;
                                                        57E; 6AE                         Allradantrieb;
                                          235/35R19 91  11A; 241; 246; 26B;              Heckantrieb;
                                                        26J; 57E; 6AF                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                        27H; 57F                         723; 73C; 74D
                                          245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                        57F; 6AE
                                          255/30R19 91  11A; 24D; 27H; 57F;
                                                        6AF
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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                                                                                                     Seite: 9 von 24
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/40R19             51G; 68S                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         765
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/40R19         51G; 993                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         765
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 210 245/40R19 94Y 5HI                          Stufenheck;
                                    120 - 330 245/40R19     GAA; 51G; 57E                Allradantrieb;
                                              245/40R19 98  52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 765
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 210 245/40R19 94Y 5HI                          Stufenheck;
                                    100 - 330 245/40R19     GAA; 51G; 57E                Heckantrieb;
                                              245/40R19 98  52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19             51G; 993                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         765
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/40R19         51G; 68S                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         765

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92          57E; 67H                 Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                         türig); Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76A
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H                    Nicht Lim (Gran Coupe
                                          235/40R19 92Y 57E; 67H                         4-türig); Cabrio;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Gutachten 366-0091-17-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R19
                     Hinterachse:                        245/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                           255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
      erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 245/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.04.2017
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      Vorderachse: 245/40R19
      Hinterachse: 275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.04.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                VA
              26P                        x = 200             y = 200                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          30                VA
              26N                     x = 250       y = 250           8                VA
              27F                     x = 280       y = 370          30                HA
              27H                     x = 280       y = 370           8                HA
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.04.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              27B                        x = 220             y = 310                HA
              27I                        x = 170             y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          12                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27F                     x = 220       y = 310          33                HA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.04.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              26J                     x = 225       y = 320          25                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.04.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          23                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0091-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51464
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 8.5Jx19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.04.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 190             y = 220                VA
              26P                        x = 140             y = 170                VA
              27B                        x = 220             y = 270                HA
              27I                        x = 170             y = 240                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 190       y = 220           8                VA
              27F                     x = 220       y = 270          30                HA
              27H                     x = 220       y = 270           8                HA
              26J                     x = 190       y = 220          25                VA