Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 3DD 3DD ohne 72,6 765 2150 05/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 392C; 346R; 182; 346X; 1C; 3C; 346C; 390X; 346L; 187; Z89; 3L; 3K; 390L; Z85; 3K-N1; 346K; ZR; 560X Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 6C; 5L; 701; 7L; K-N1; 5K; 3-V; HY; GT; 3C Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1C; UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HY e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103 57F; 680 Nur ActiveHybrid 7, 7L; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 744; 76B; 970; BEN Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96 11A; 24J; 57E; 992 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 24M; 57F; 575 12A; 51A; 71E; 723; 255/45R18 99 11A; 24J; 24M 73C; 74D 275/40R18 99 11A; 24D; 57F; 992 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 22M; 22P; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 244; 247; 27H; 27I; 57F 2012; Ab 265/35R18 93Y 11A; 22M; 22P; 244; e24*2007/46*0022*03; 247; 27B; 27H; 57F; Ab 689 e1*2007/46*0315*06; 275/35R18 95 11A; 22L; 22Q; 244; Allradantrieb; 247; 27B; 27F; 57F; Heckantrieb; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 255/40R18 95 11A; 22M; 22P; 24M; BMW 3er (F30) ab 27H; 27I; 57F; 6AA 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; 265/35R18 93 11A; 22M; 22P; 244; inkl. 330e 247; 27B; 27H; 57F; iPerformance; 6AA; 689 Limousine; Stufenheck; 275/35R18 95 11A; 22M; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F; 57F; 6AA; Heckantrieb; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/45R18 96 XFE; 57F ab e1*2007/46*0559*01; 255/45R18 99 GA7; 11A; 248; 57F Allradantrieb; 265/40R18 97 11A; 248; 57F; 67G Heckantrieb; 265/45R18 101 XFG; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 22B; 24M; 5FE Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 5FE; 57F; 68T Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 22B; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71E; 723; e1*98/14*0097*.. 24M; 54A 729; 73C; 74A; 744; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 76B e1*98/14*0146*.. 5FE; 57F; 68T 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71E; 723; 24D; 54A 729; 73C; 74A; 744; 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 76B 22L; 24D; 51G; 57F; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 255/35R18 90W 10N; 11A; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 24D; 57F; 68B 12A; 51A; 71E; 723; 135 - 170 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24D; 729; 73C; 74A; 76B 54A 170 255/35R18 94Y 10N; 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; 68B 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 689 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 255/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Facelift ab September 68B 2008; Nur bis 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; e24*2007/46*0022*02; 689 Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 68B e1*2007/46*0314*04; 265/35R18 93 11A; 22I; 24M; 57F; Facelift ab September 689 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T Nur bis 85 - 190 245/35R18 92 Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Limousine; 265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis 265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 e1*2001/116*0308*08; 89 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Touring; Heckantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3K e1*2007/46*0315*.. 160 - 240 255/35R18 94 11A; 248; 57F; 575 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 265/35R18 93 11A; 22I; 248; 57F; 99B e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 255/35R18 51G; 57F; 575 Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 160 265/35R18 93W 11A; 24M; 57F; 689 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 200 245/35R18 92Y 57F; 68T e1*2007/46*0316*07; 105 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B Cabrio; Heckantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 245/35R18 92 57F; 68T bis 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 255/35R18 51G; 57F; 68B e1*2007/46*0316*07; 265/35R18 93 11A; 24M; 57F; 689 Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; ab 27I; 57F e1*2007/46*0316*08; 4er Coupe (F32); 265/35R18 93 11A; 244; 247; 27B; Coupe; Allradantrieb; 27H; 57F; 689 Heckantrieb; 275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 688 12A; 51A; 573; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; ab 27I; 57F e1*2007/46*0316*09; 4er Cabrio (F33); 265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; Cabrio; Allradantrieb; 27H; 57F; 689 Heckantrieb; 275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 688 12A; 51A; 6AA; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95 GA3; 11A; 248; 27H; 4er Gran Coupe (F36); 27I; 57F ab e1*2007/46*0316*10; 265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb; 27H; 57F; 689 Heckantrieb; 275/35R18 95 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F; 688 12A; 51A; 6AA; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 11A; 24J nur Kombi 245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 99B 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71E; 723; 99C 729; 73C; 74A Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M nur Limousine 245/40R18 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb; 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 99B 12A; 51A; 71E; 723; 275/35R18 95 11A; 22I; 24D; 57F; 575 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244; ab 247; 272 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1; 245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1; 245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B; 76O Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G; BMW X3; BMW X4; 99L Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 Heckantrieb; 275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76O X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1; 245/40R18 93 11A; 248 Allradantrieb; 255/40R18 95 GA3; 11A; 22I; 244; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 56G; BMW X3; BMW X4; 99L Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 245; 248; 991 Heckantrieb; 275/45R18 103 11A; 244; 27I; 57F; 99L 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T Cabrio; Coupe; 255/35R18 90 11A; 22B; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68B 12A; 51A; 71E; 723; 265/35R18 93 11A; 22B; 22L; 24D; 73C; 74A; 76B 54A; 57F; 689 ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 250 255/35R18 90 11A; 22I; 248; 57F; 68B Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O; 97K Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 27F; 57F; 570; 68T BMW 1er (F21 2012); 255/35R18 90W 11A; 22L; 24D; 27F; Ab 57F; 68B e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 265/35R18 93 11A; 22L; 24D; 27F; Kombilimousine; 57F; 689 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71E; 723; 73C; 74A; 76B; 76O Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/40R18 91 11A; 22B; 24D 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; e1*2007/46*0277*07; 575; 68T Cabrio; Coupe; 255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F; Heckantrieb; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R18 93 11A; 22B; 22H; 24D; 12A; 51A; 71E; 723; 57F; 689 729; 73C; 74A; 744; 76B; 76R 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/40R18 88 11A; 22I; 22M; 24M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 68T e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24M; Nur bis 689 e1*2007/46*0273*03; 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; Ab 270; 57F; 68T e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/40R18 88 11A; 22I; 22M; 24D; Nur bis 575 e1*2001/116*0287*09; 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24D 4-türig; 245/35R18 88 11A; 22B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 57F; 68T 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76B Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92 GA2; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab 26N; 57E e1*2007/46*0277*08; 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; 27H; 57F Allradantrieb; 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; Heckantrieb; 57F; 6A9 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 90Y 11A; 24D; 27H; 57F; 12A; 51A; 6AA; 71E; 6AB 723; 73C; 74A; 76O 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/40R18 92 GA2; 11A; 241; 244; 2ER REIHE; ab 246; 247; 26B; 26N e1*2007/46*0277*08; 235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Coupe; 247; 26B; 26N Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 6AB 245/35R18 92 GA2; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71E; 27H; 57F 723; 73C; 74A; 76O 245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6A9 255/35R18 90W 11A; 24D; 27H; 57F; 6AB Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GT e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 255/45R18 99 Nur BMW 5er Gran 275/40R18 99 57F; 571 Turismo; 275/45R18 103 57F; 680 Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 76O; BEN Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 76O; BEN 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 76O; BEN 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/40R18 99 GA9; 57F Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 330 275/40R18 99 GA9; 57F Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 255/45R18 99 Nur BMW 5er Gran 275/40R18 99 57F; 571 Turismo; 275/45R18 103 57F; 680 Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 76O; BEN Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 76O; BEN K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/40R18 99 57F; 571 Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76B; 76O; BEN Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96 Lim (Gran Coupe 4- 255/40R18 95 türig); Allradantrieb; 255/45R18 99 Heckantrieb; 265/40R18 97 11A; 248; 57F; 67G 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18 99 GA9; 11A; 248; 57F 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O; BEN 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96 Nicht Lim (Gran Coupe 255/40R18 95W 5HR 4-türig); 255/40R18 95Y Allradantrieb; 255/45R18 99 Heckantrieb; Cabrio; 265/40R18 97 57F; 67G Coupe; 275/40R18 99 GA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 76B; 76O; BEN Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/45R18 103 57F; 680 Nicht 701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes Fz.; bis e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 744; 75I; 76B; 970; BEN Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R18 Hinterachse: 285/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R18 Hinterachse: 245/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 265/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X-N1 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0454*.. Handelsbez.: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA Gutachten 17-0455-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 23.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA