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							Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Fahrzeughersteller                     : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
3DD                 3DD                     ohne                       72,6                  765     2150     05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 392C; 346R; 182; 346X; 1C; 3C; 346C; 390X; 346L; 187;
                                         Z89; 3L; 3K; 390L; Z85; 3K-N1; 346K; ZR; 560X
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 6C; 5L; 701; 7L; K-N1; 5K; 3-V; HY; GT; 3C
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 1C; UKL-N1; UKL/X; UKL-C/X
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                         Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                         120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                         390L; 390X; 392C; 560X
                                         120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                         120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                         140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C;
                                         3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                         140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                         140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                         3L
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/45R18 103        57F; 680                 Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                        7L; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                        970; BEN

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 245/45R18 96        11A; 24J; 57E; 992       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99        11A; 24M; 57F; 575       12A; 51A; 71E; 723;
                                           255/45R18 99        11A; 24J; 24M            73C; 74D
                                           275/40R18 99        11A; 24D; 57F; 992

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/40R18 95     GA3; 11A; 22M; 22P; BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                           244; 247; 27H; 27I; 57F 2012;
                                                                                   Ab
                                             265/35R18 93Y 11A; 22M; 22P; 244;     e24*2007/46*0022*03;
                                                           247; 27B; 27H; 57F;     Ab
                                                           689                     e1*2007/46*0315*06;
                                             275/35R18 95  11A; 22L; 22Q; 244;     Allradantrieb;
                                                           247; 27B; 27F; 57F;     Heckantrieb;
                                                           688
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                   723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                   76O
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 255/40R18 95  11A; 22M; 22P; 24M;     BMW 3er (F30) ab
                                                           27H; 27I; 57F; 6AA      2012;
                                                                                   Ab
                                                                                   e1*2007/46*0314*05;
                                             265/35R18 93  11A; 22M; 22P; 244;     inkl. 330e
                                                           247; 27B; 27H; 57F;     iPerformance;
                                                           6AA; 689                Limousine; Stufenheck;
                                             275/35R18 95  11A; 22M; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                           27B; 27F; 57F; 6AA;     Heckantrieb;
                                                           688
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                   723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                   76O
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/45R18 96           XFE; 57F               ab
                                                                                        e1*2007/46*0559*01;
                                                 255/45R18 99    GA7; 11A; 248; 57F     Allradantrieb;
                                                 265/40R18 97    11A; 248; 57F; 67G     Heckantrieb;
                                                 265/45R18 101   XFG; 11A; 248; 57F     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18     88W 11A; 22B; 24M; 5FE       Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..              245/35R18     88W 11A; 22B; 22F; 24D;      Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                            5FE; 57F; 68T            Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18     88Y 11A; 22B; 24M; 5FE       10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 235/40R18     91  11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71E; 723;
               e1*98/14*0097*..                                24M; 54A                 729; 73C; 74A; 744;
346R           e1*2001/116*0146*..,          245/35R18     88Y 11A; 22B; 22F; 24D;      76B
               e1*98/14*0146*..                                5FE; 57F; 68T
                                                 255/35R18     10N; 11A; 22B; 22F;
                                                               22L; 24D; 51G; 57F;
                                                               68B
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 105    225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 22L;      Touring;
               e1*98/14*0097*..                                24M; 5FE                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     85 - 170    235/40R18 91  11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                               24D; 54A                 729; 73C; 74A; 744;
                                                 255/35R18     10N; 11A; 22B; 22F;      76B
                                                               22L; 24D; 51G; 57F;
                                                               68B
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141    255/35R18 90W 10N; 11A; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..                                24D; 57F; 68B            12A; 51A; 71E; 723;
                                     135 - 170   235/40R18 91  11A; 22B; 22L; 24D;      729; 73C; 74A; 76B
                                                               54A
                                     170         255/35R18 94Y 10N; 11A; 22B; 22L;
                                                               24D; 57F; 68B
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160    265/35R18 93  11A; 22I; 24M; 57F;      Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                             689                      e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225    255/35R18     11A; 24M; 51G; 57F;      Facelift ab September
                                                               68B                      2008; Nur bis
                                                 265/35R18 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;      e24*2007/46*0022*02;
                                                               689                      Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 225 255/35R18            11A; 24M; 51G; 57F;   Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..                               68B                   e1*2007/46*0314*04;
                                          265/35R18 93         11A; 22I; 24M; 57F;   Facelift ab September
                                                               689                   2008; Ab
                                                                                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                     Limousine;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                     76O
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 245/35R18 88W 5FE; 57F; 68T            Nur bis
                                     85 - 190 245/35R18 92   Nicht 330D; 57F; 68T e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/35R18      51G; 57F; 68B           Limousine;
                                               265/35R18 93  11A; 24M; 57F; 689      Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 245/35R18 92Y Nicht 330D; 57F; 68T Nur bis
                                               265/35R18 93  11A; 24M; 57F; 689      e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 225 255/35R18      51G; 57F; 68B           Touring; Heckantrieb;
                                               265/35R18 93Y 11A; 24M; 57F; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/35R18     51G; 57F; 575           bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                   e1*2007/46*0316*07;
                                                                                     Coupe; Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..    160 - 240 255/35R18 94  11A; 248; 57F; 575      Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             265/35R18 93  11A; 22I; 248; 57F; 99B e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                    Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                   e1*2007/46*0315*05;
                                                                                     Nur bis
                                                                                     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                     Ab
                                                                                     e1*2001/116*0344*06;
                                                                                     Touring; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                     723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                     76O
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 255/35R18     51G; 57F; 575           Nur bis
                                                                                     e1*2001/116*0344*05;
                                                                                     Touring; Limousine;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 5 von 26
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  105 - 160 265/35R18 93W       11A; 24M; 57F; 689       bis
392C         e1*2001/116*0346*.. 105 - 200 245/35R18 92Y       57F; 68T                 e1*2007/46*0316*07;
                                 105 - 225 255/35R18           51G; 57F; 68B            Cabrio; Heckantrieb;
                                           265/35R18 93Y       11A; 24M; 57F; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 245/35R18 92     57F; 68T                 bis
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 255/35R18        51G; 57F; 68B            e1*2007/46*0316*07;
                                              265/35R18 93     11A; 24M; 57F; 689       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/40R18 95         GA3; 11A; 248; 27H;      ab
                                                               27I; 57F                 e1*2007/46*0316*08;
                                                                                        4er Coupe (F32);
                                             265/35R18 93      11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Allradantrieb;
                                                               27H; 57F; 689            Heckantrieb;
                                             275/35R18 95      11A; 244; 247; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F; 57F; 688            12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 265 255/40R18 95    GA3; 11A; 248; 27H;      ab
                                                               27I; 57F                 e1*2007/46*0316*09;
                                                                                        4er Cabrio (F33);
                                             265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                           27H; 57F; 689                Heckantrieb;
                                             275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27F; 57F; 688                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/40R18 95    GA3; 11A; 248; 27H;      4er Gran Coupe (F36);
                                                               27I; 57F                 ab
                                                                                        e1*2007/46*0316*10;
                                             265/35R18 93W 11A; 244; 247; 27B;          Allradantrieb;
                                                           27H; 57F; 689                Heckantrieb;
                                             275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27F; 57F; 688                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95        11A; 24J                 nur Kombi
                                           245/40R18 93Y       11A; 24J                 Allradantrieb;
                                           265/35R18 93Y       11A; 24M; 57F; 99B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/35R18 95        11A; 22I; 24M; 57F;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                               99C                      729; 73C; 74A
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y       11A; 24J; 24M             nur Limousine
                                           245/40R18           11A; 24J; 24M; 51G        Allradantrieb;
                                           265/35R18 93Y       11A; 22I; 24M; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               99B                       12A; 51A; 71E; 723;
                                             275/35R18 95      11A; 22I; 24D; 57F; 575   729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 235/40R18 91      11A; 21B; 24C; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               247; 272                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 235/40R18 91         11A; 21B; 24C; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               247; 272                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 235/40R18 91         11A; 21B; 24C; 244;       ab
                                                               247; 272                  e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W        11A; 248                  Nur BMW X1;
                                          245/40R18 93         11A; 248                  Allradantrieb;
                                          255/40R18 95         GA3; 11A; 22I; 244;       Heckantrieb;
                                                               57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R18 93      11A; 22I; 244; 57F; 99B   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W         11A; 248                  Nur BMW X1;
                                         245/40R18 93          11A; 248                  Allradantrieb;
                                         255/40R18 95          GA3; 11A; 22I; 244;       Heckantrieb;
                                                               57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R18 93      11A; 22I; 244; 57F; 99B   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76B; 76O
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                   Seite: 7 von 26
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/50R18 100        11A; 24J; 248; 56G;  BMW X3; BMW X4;
                                                               99L                  Allradantrieb;
                                              255/45R18 99     11A; 245; 248; 991   Heckantrieb;
                                              275/45R18 103    11A; 244; 27I; 57F; 99L
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76O
X-N1           e1*2007/46*0454*..    85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248                Nur BMW X1;
                                              245/40R18 93  11A; 248                Allradantrieb;
                                              255/40R18 95  GA3; 11A; 22I; 244;     Heckantrieb;
                                                            57F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R18 93  11A; 22I; 244; 57F; 99B 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                    744; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/50R18 100        11A; 24J; 248; 56G;       BMW X3; BMW X4;
                                                               99L                       Allradantrieb;
                                             255/45R18 99      11A; 245; 248; 991        Heckantrieb;
                                             275/45R18 103     11A; 244; 27I; 57F; 99L   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88        11A; 24M; 57F; 68T        Cabrio; Coupe;
                                           255/35R18 90        11A; 22B; 22L; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F; 68B                  12A; 51A; 71E; 723;
                                             265/35R18 93      11A; 22B; 22L; 24D;       73C; 74A; 76B
                                                               54A; 57F; 689
ZR             e1*2007/46*0373*..    115 - 250 255/35R18 90    11A; 22I; 248; 57F; 68B   Cabrio; Heckantrieb;
Z89            e1*2001/116*0499*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         76O; 97K

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 245/35R18 92          11A; 22M; 244; 247;       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                27F; 57F; 570; 68T        BMW 1er (F21 2012);
                                         255/35R18 90W         11A; 22L; 24D; 27F;       Ab
                                                               57F; 68B                  e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                             265/35R18 93      11A; 22L; 24D; 27F;       Kombilimousine;
                                                               57F; 689                  Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         76O
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160 235/40R18 91  11A; 22B; 24D                  1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;            e1*2007/46*0277*07;
                                                         575; 68T                       Cabrio; Coupe;
                                           255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F;            Heckantrieb;
                                                         68B                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R18 93  11A; 22B; 22H; 24D;            12A; 51A; 71E; 723;
                                                         57F; 689                       729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76B; 76R
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18 88     11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                              68T                      e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..           235/40R18 91      11A; 22B; 22L; 24M;      Nur bis
                                                               689                      e1*2007/46*0273*03;
                                             245/35R18 88      11A; 22B; 22L; 24D;      Ab
                                                               270; 57F; 68T            e1*2001/116*0287*10;
                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76B
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88     11A; 22I; 22M; 24D;      Nur bis
                                                               575                      e1*2001/116*0287*09;
                                             235/40R18 91      11A; 22B; 22L; 24D       4-türig;
                                             245/35R18 88      11A; 22B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 57F; 68T            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/40R18 92         GA2; 11A; 245; 26B;      2ER REIHE; ab
                                                               26N; 57E                 e1*2007/46*0277*08;
                                             245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;      Cabrio; Coupe;
                                                               27H; 57F                 Allradantrieb;
                                             245/40R18 93      11A; 244; 247; 27F;      Heckantrieb;
                                                               57F; 6A9                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/35R18 90Y     11A; 24D; 27H; 57F;      12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                               6AB                      723; 73C; 74A; 76O
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 180 225/40R18 92    GA2; 11A; 241; 244;      2ER REIHE; ab
                                                               246; 247; 26B; 26N       e1*2007/46*0277*08;
                                             235/35R18 90W     11A; 241; 244; 246;      Cabrio; Coupe;
                                                               247; 26B; 26N            Allradantrieb;
                                             235/40R18 91W     11A; 241; 244; 246;      Heckantrieb;
                                                               247; 26B; 26J; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               6AB
                                             245/35R18 92      GA2; 11A; 244; 247;      12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                               27H; 57F                 723; 73C; 74A; 76O
                                             245/40R18 93      11A; 244; 247; 27F;
                                                               54A; 57F; 6A9
                                             255/35R18 90W     11A; 24D; 27H; 57F;
                                                               6AB
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 9 von 26
Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 255/45R18 99                                 Nur BMW 5er Gran
                                           275/40R18 99        57F; 571                 Turismo;
                                           275/45R18 103       57F; 680                 Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        75I; 76B; 76O; BEN

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/40R18 99         57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B; 76O; BEN
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/40R18 99     57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B; 76O; BEN
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/40R18 99     GA9; 57F                 Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/40R18 99     GA9; 57F                 Stufenheck;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        76O

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 255/45R18 99                                  Nur BMW 5er Gran
                                          275/40R18 99         57F; 571                 Turismo;
                                          275/45R18 103        57F; 680                 Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        75I; 76B; 76O; BEN
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                 Seite: 10 von 26
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/40R18 99         57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B; 76O; BEN
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/40R18 99     57F; 571                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B; 76O; BEN

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/45R18 96                                  Lim (Gran Coupe 4-
                                          255/40R18 95                                  türig); Allradantrieb;
                                          255/45R18 99                                  Heckantrieb;
                                          265/40R18 97         11A; 248; 57F; 67G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/40R18 99         GA9; 11A; 248; 57F       12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O; BEN
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 245/45R18 96                              Nicht Lim (Gran Coupe
                                              255/40R18 95W 5HR                         4-türig);
                                              255/40R18 95Y                             Allradantrieb;
                                              255/45R18 99                              Heckantrieb; Cabrio;
                                              265/40R18 97  57F; 67G                    Coupe;
                                              275/40R18 99  GA9; 57F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 76O; BEN

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/45R18 103       57F; 680                 Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                                        beschussgeschütztes
                                                                                        Fz.; bis
                                                                                        e1*2007/46*0276*09;
                                                                                        nicht
                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 744; 75I;
                                                                                        76B; 970; BEN

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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680) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R18
                    Hinterachse:                          275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/45R18
                     Hinterachse:                        245/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/40R18
                     Hinterachse:                        255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
991) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R18
                    Hinterachse:                          285/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/45R18
                    Hinterachse:                          275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/40R18
                    Hinterachse:                         275/35R18
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R18
                    Hinterachse:                          275/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R18
     Hinterachse: 255/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/50R18
     Hinterachse: 255/45R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R18
                    Hinterachse:                          245/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          265/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 175            y = 270               VA
              26B                        x = 225            y = 320               VA
              27I                        x = 170            y = 260               HA
              27B                        x = 220            y = 310               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 225       y = 320          8               VA
              26J                     x = 225       y = 320         25               VA
              27H                     x = 220       y = 310          8               HA
              27F                     x = 220       y = 310         25               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X3
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X3, X4)

        Variante(n):        BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 350            y = 370               VA
              26P                        x = 300            y = 320               VA
              27B                        x = 330            y = 460               HA
              27I                        x = 280            y = 410               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 225            y = 320               VA
              26P                        x = 175            y = 270               VA
              27B                        x = 220            y = 310               HA
              27I                        x = 170            y = 260               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320         12               VA
              26N                     x = 225       y = 320          8               VA
              27F                     x = 220       y = 310         33               HA
              27H                     x = 220       y = 310          8               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 190            y = 220               VA
              26P                        x = 140            y = 170               VA
              27B                        x = 220            y = 270               HA
              27I                        x = 170            y = 240               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 190       y = 220          8               VA
              27F                     x = 220       y = 270         30               HA
              27H                     x = 220       y = 270          8               HA
              26J                     x = 190       y = 220         25               VA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250            y = 250               VA
              26P                        x = 200            y = 200               VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250         30               VA
              26N                     x = 250       y = 250          8               VA
              27F                     x = 280       y = 370         30               HA
              27H                     x = 280       y = 370          8               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X-N1
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 350            y = 370               VA
              26P                        x = 300            y = 320               VA
              27B                        x = 330            y = 460               HA
              27I                        x = 280            y = 410               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 175            y = 270               VA
              26B                        x = 225            y = 320               VA
              27I                        x = 170            y = 260               HA
              27B                        x = 220            y = 310               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320         23               VA
              26N                     x = 225       y = 320          8               VA
              27H                     x = 220       y = 310          8               HA
              27F                     x = 220       y = 310         25               HA