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							             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             FB9C                FBB9C                   ohne                        66,7                   755     2181     05/17
             FB9C                FBB9C                   ohne                        66,7                   765     2150     05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
§ 22 51463




             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;          BMW Active Tourer
                                                                     26N; 27U                     F45;
                                                                                                  BMW Gran Tourer F46;
                                                            235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                          247; 26J; 27U           Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  73C; 74A; 76O
             UKL-L          e1*2007/46*0371*..     85 - 170 235/45R18 94  11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                  73C; 74A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/45R18 94          11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 76O
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;               BMW Active Tourer
             F2GT         e1*2007/46*1677*..                        26N; 27U                          F45;
                                                                                                      BMW Gran Tourer F46;
                                                           235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;          Allradantrieb;
                                                                         247; 26J; 27U                Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/40R18 99         GA9; 57F                 Kombilimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                                      76O; 97H
             G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 275/40R18 99      GA9; 57F                 Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
§ 22 51463




                                                                                                      73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                      97H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 212K; 207; 204; 204 K; 221; 204 X
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 212; R1ES; R1EC (Baureihe W213)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 212; 204 K; 639/4; 639/2; 204; 639/5; 639
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212; 212K
                                                       150 Nm für Typ : 221; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92         11A; 27H; 27I; 57F; 575 bis
                                                                                                     e1*2001/116*0431*36;
                                                           255/35R18 94      11A; 248; 27B; 27H;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                             57F; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 76B
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 18
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y        11A; 248; 57F; 575      Nur Baureihe 205;
             204 K        e1*2001/116*0457*..           255/35R18 94Y        11A; 248; 5HI; 57F      neue C-Klasse;
                                                        255/40R18 99         11A; 248; 57F           Kombilimousine;
                                                        265/35R18 97Y        11A; 244; 27H; 27I; 57F Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb; nur
                                                           265/40R18 97Y     11A; 244; 27H; 27I; 57F Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/35R18 95Y     11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 576; 71E;
                                                                             27I; 57F                723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                     76O
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y     11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204;
                                                           235/40R18 95      11A; 21P; 22I; 24J;     Limousine;
                                                                             24M                     Heckantrieb;
                                                           245/35R18 92Y     11A; 22I; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             68T                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 24D; 57F;     73C; 74A
                                                                             68B
             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92     11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204; Nur
                                                            245/35R18        11A; 22I; 24M; 51G;     4-MATIC; Limousine;
                                                                             57F; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 24D; 57F; 575 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                     729; 73C; 74A
§ 22 51463




             204            e1*2001/116*0431*..   270      245/40R18 93Y     11A; 248; 57F; 67O      Nur Baureihe 205;
                                                           255/40R18 95      11A; 248; 57F; 68W      neue C-Klasse; nur
                                                           265/35R18 93Y     11A; 244; 27H; 27I;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                             57F; 689                Cabrio;
                                                           265/40R18 97      YAR; 11A; 244; 27H;     Kombilimousine; Coupe;
                                                                             27I; 57F                Limousine;
                                                           275/35R18 95      11A; 244; 247; 27H;     Allradantrieb; nicht
                                                                             27I; 57F; 688           Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 76B; 76O
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97      11A; 248; 57F; 575;     Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                              67O                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                                           255/35R18 94Y     11A; 248; 57F; 6B2      Kombilimousine; Coupe;
                                                           255/40R18 95Y     11A; 248; 57F; 6B3      Limousine;
                                                           265/35R18 97      11A; 244; 27H; 27I;     Allradantrieb;
                                                                             57F; 6B4                Heckantrieb; nicht
                                                           265/40R18 97      YAR; 11A; 244; 27H;     Hybrid;
                                                                             27I; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/35R18 95Y     11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 576; 71E;
                                                                             27I; 57F; 688           723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                     76O
             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y     11A; 21P; 24J; 24M      bis
                                                           245/35R18 92Y     11A; 22I; 22M; 24M;     e1*2001/116*0457*24;
                                                                             57F; 68T                Kombi; Heckantrieb;
                                                           255/35R18 94Y     11A; 22I; 22M; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             57F; 68B                12A; 51A; 71E; 723;
                                                           265/35R18 93Y     11A; 22B; 22H; 22L;     73C; 74A
                                                                             24D; 57F; 689
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 18
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M              Nur 4-MATIC; bis
                                                        245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;             e1*2001/116*0457*24;
                                                                      51G; 57F; 575                   Kombi;
                                                        255/35R18 94  11A; 22I; 22M; 24M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      57F; 575                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 275/40R18 99          GA9; 11A; 27P; 57F       Coupé; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                      DEG
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 245 275/40R18 99     GA9; 11A; 27P; 57F       Baureihe W213; nicht
                                                                                                      All Terrain;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                      DEG
§ 22 51463




             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 245 275/40R18 99     GA9; 11A; 27P; 57F       Baureihe W213;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                      DEG
             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                         Baureihe W212;
                                                  100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688          Stufenheck;
                                                  100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                    Heckantrieb;
                                                            245/40R18 97  11A; 21P                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                          689                         729; 73C; 74A
                                                  225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688
             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97  11A; 21P                    Baureihe W212;
                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76B
                                              125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94         11A; 22I; 248; 57F;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                             575; 68B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  120 - 245 265/35R18 97     11A; 22I; 248; 57F; 689   12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 76B
                                                  125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 5HA;
                                                                          57F; 689
                                                  225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                     Kombi; Heckantrieb;
                                                       275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     688                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24M; 56G                    GLK; Allradantrieb;
                                                        255/45R18 99  11A; 24M                         Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
§ 22 51463




                                                                                                       73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                       977

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/45R18 103 XFP; 57F                         ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                       217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                                       97M

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 75I
             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247;           bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                           e1*2007/46*0459*05;
                            L720                           255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;           bis
                                                                         5JK; 54A                      e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 75I
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A               Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 75I

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247;               bis
                                                                    54A                               e1*2007/46*0457*08;
                                                      255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                                    5JK; 54A                          Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 75I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51463




             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 51463




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 51463




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 18
                   Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                   am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
§ 22 51463




                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 51463




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                 Hinterachse:                          275/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          255/40R18
§ 22 51463




                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          255/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          245/40R18
                                  Hinterachse:                          265/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 51463




                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 07.09.2017
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             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/45R18
                  Hinterachse: 275/40R18
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/50R18
                                 Hinterachse:                          285/45R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 51463




                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        UKL-L
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
                     Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                     Variante(n):        Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           27U                        y = 140             y = 220                HA
                           27V                        y = 140             y = 220                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                     x = 250       y = 250          30                VA
§ 22 51463




                           26N                     x = 250       y = 250           8                VA
                           27F                     x = 270       y = 280          23                HA
                           27H                     x = 270       y = 280           8                HA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        F1X
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1676*..
                     Handelsbez.:        X Reihe

                     Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 300             y = 260                VA
                           26P                        x = 250             y = 210                VA
                           27B                        x = 210             y = 270                HA
                           27I                        x = 160             y = 220                HA
§ 22 51463
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 07.09.2017
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                                                                                                                 Seite: 16 von 18

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         BMW AG
                     Fahrzeugtyp:        UKL-L
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
                     Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                     Variante(n):        Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 300             y = 260                VA
                           26P                        x = 250             y = 210                VA
                           27B                        x = 210             y = 270                HA
                           27I                        x = 160             y = 220                HA
§ 22 51463
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 245             y = 350                 VA
                           26P                       x = 195             y = 300                 VA
                           27B                       x = 340             y = 260                 HA
                           27I                       x = 290             y = 210                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
                           26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
§ 22 51463




                           27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
                           27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
             Gutachten 366-0200-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51463
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 07.09.2017
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             Fahrzeug:

                     Hersteller:         DAIMLER
                     Fahrzeugtyp:        204
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
                     Handelsbez.:        C-KLASSE

                     Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                           26B                       x = 300             y = 350                 VA
                           26P                       x = 240             y = 285                 VA
                           27B                       x = 300             y = 350                 HA
                           27I                       x = 250             y = 300                 HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
                           26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
§ 22 51463




                           27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
                           27H                     x = 300       y = 350          8                 HA