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							Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D), DB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)      datum
FB9C                FBB9C                   ohne                       66,7                  755     2181     05/17
FB9C                FBB9C                   ohne                       66,7                  765     2150     05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;          BMW Active Tourer
                                                        26N; 27U                     F45;
                                                                                     BMW Gran Tourer F46;
                                               235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                             247; 26J; 27U           Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76O; BBY
UKL-L          e1*2007/46*0371*..     85 - 170 235/45R18 94  11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     73C; 74A; 76O; BBY

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/45R18 94         11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                       73C; 74A; 76O; BBY
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 24J; 244; 247;              BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        26N; 27U                         F45;
                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                              235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;         Allradantrieb;
                                                            247; 26J; 27U               Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76O; BBY

Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/40R18 99        GA9; 57F                 Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                        76O; 97H
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/40R18 99     GA9; 57F                 Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                        76O; 97H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DB
Befestigungsteile                      : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm ( Baureihe W213 ) Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 11A; 27P; 57F       Coupé; Cabrio;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        840
R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103 GA9; 11A; 27P; 57F          Baureihe W213; nicht
                                              275/40R18 99Y GA9; 11A; 27P; 5JK;         All Terrain;
                                                            57F                         Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        840; AFÖ
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97        11A; 21P                    Baureihe W212; nicht
                                                                                           AMG-Paket;
                                                                                           Stufenheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           843; DEG; DEJ; DEN
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                           Baureihe W212; nicht
                                     100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688            AMG-Paket;
                                                                                           Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                      Heckantrieb;
                                               245/40R18 97  11A; 21P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;           12A; 51A; 71E; 723;
                                                             689                           729; 73C; 74A; 843;
                                     225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688            DEG; DEJ; DEN
212            e1*2001/116*0501*..   143       275/40R18 99  11A; 27I; 57F; 58P            Baureihe W213;
                                                                                           E300de;
                                                                                           nur Limousine
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                           840; AFÖ
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/40R18 99    GA9; 11A; 27P; 57F          Baureihe W213; nicht
                                                                                           E300e/E350e; nicht
                                                                                           E300de; Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                           840; AFÖ

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 207; 204 K; 212; 204 X; 212K; 204
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 639; 639/2; 204 K; 204; 639/4; 639/5; 212
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212K
                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                          150 Nm für Typ : 212; 639; 639/2; 639/4; 639/5
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 4 von 22
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
                                         150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen    Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92        11A; 24J; 24M         Nur Baureihe 204; Nur
                                           245/35R18           11A; 22I; 24M; 51G;   4-MATIC; Limousine;
                                                               57F; 575              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R18 94    11A; 22I; 24D; 57F; 575
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 98A;
                                                                                     DEG; DEL; DEN
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M            Nur Baureihe 204;
                                               235/40R18 95  11A; 21P; 22I; 24J;     Limousine;
                                                             24M                     Heckantrieb;
                                               245/35R18 92Y 11A; 22I; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             68T                     12A; 51A; 71E; 723;
                                               255/35R18 94  11A; 22I; 24D; 57F;     73C; 74A; 98A; DEG;
                                                             68B                     DEL; DEN
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 245/35R18 92  11A; 27H; 27I; 57F; 575 bis
                                                                                     e1*2001/116*0431*36;
                                               255/35R18 94  11A; 248; 27B; 27H;     Coupe; Heckantrieb;
                                                             57F; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                     82H; 840
204            e1*2001/116*0431*..   135 - 155 245/40R18 97Y YBG; 11A; 248; 57F;     Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           575                     neue C-Klasse;
                                               255/35R18 94Y 11A; 248; 57F; 6B2      Kombilimousine;
                                               255/40R18 99  11A; 248; 57F; 6B3      Limousine;
                                               265/35R18 97Y 11A; 244; 27H; 27I;     Heckantrieb; nur
                                                             57F; 6B4                Hybrid;
                                               265/40R18 97Y YAR; 11A; 244; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27I; 57F                12A; 51A; 576; 71E;
                                               275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27H;     723; 73C; 74A; 76B;
                                                             27I; 57F; 67B           76O; 82H; 840
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97   11A; 248; 57F; 575;     Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           67O                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                               255/35R18 94Y 11A; 248; 57F; 6B2      Kombilimousine; Coupe;
                                               255/40R18 95Y 11A; 248; 57F; 6B3      Limousine;
                                               265/35R18 97  11A; 244; 27H; 27I;     Allradantrieb;
                                                             57F; 6B4                Heckantrieb; nicht
                                               265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 27H;     Hybrid;
                                                             27I; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 576; 71E;
                                                             27I; 57F; 688           723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                     76O; 82H; 840
204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 248; 57F; 67O      Nur Baureihe 205;
                                               255/40R18 95  11A; 248; 57F; 68W      neue C-Klasse; nur
                                               265/35R18 93Y 11A; 244; 27H; 27I;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                             57F; 689                Allradantrieb; nicht
                                               265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 27H;     Hybrid;
                                                             27I; 57F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/35R18 95  11A; 244; 247; 27H;     12A; 51A; 71E; 723;
                                                             27I; 57F; 688           73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                     82H; 840
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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                                                                                                  Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 24J; 24M             Nur 4-MATIC; bis
                                           245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;            e1*2001/116*0457*24;
                                                         51G; 57F; 575                  Kombi;
                                           255/35R18 94  11A; 22I; 22M; 24M;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; 575                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 98A;
                                                                                        DEG; DEN
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 24J; 24M          bis
                                              245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;         e1*2001/116*0457*24;
                                                            57F; 68T                    Kombi; Heckantrieb;
                                              255/35R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 68B                    12A; 51A; 71E; 723;
                                              265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;         73C; 74A; 98A; DEG;
                                                            24D; 57F; 689               DEN

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 11A; 27P; 57F       Coupé; Cabrio;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        840
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/40R18 103 GA9; 11A; 27P; 57F         Baureihe W213; nicht
                                               275/40R18 99Y GA9; 11A; 27P; 5JK;        All Terrain;
                                                             57F                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        840; AFÖ
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97    11A; 21P                 Baureihe W212; nicht
                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        843; DEG; DEJ; DEN
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 51J                        Baureihe W212; nicht
                                     100 - 215 275/35R18 95W 11A; 248; 57F; 688         AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                     100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                   Heckantrieb;
                                               245/40R18 97  11A; 21P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;        12A; 51A; 71E; 723;
                                                             689                        729; 73C; 74A; 843;
                                     225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 248; 57F; 688         DEG; DEJ; DEN
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 143         275/40R18 99      11A; 27I; 57F; 58P       Baureihe W213;
                                                                                        E300de;
                                                                                        nur Limousine
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                        840; AFÖ
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/40R18 99    GA9; 11A; 27P; 57F       Baureihe W213; nicht
                                                                                        E300e/E350e; nicht
                                                                                        E300de; Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        840; AFÖ

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                 729; 73C; 74A; 76B
                                 125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                         575; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 120 - 245 265/35R18 97  11A; 22I; 248; 57F; 689 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                 729; 73C; 74A; 76B
                                 125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22I; 248; 5HA;
                                                         57F; 689
                                 225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                   Kombi; Heckantrieb;
                                          275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        688                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 24M; 56G                  GLK; Allradantrieb;
                                           255/45R18 99  11A; 24M                       Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B; 76O;
                                                                                        977; AFÖ

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 190 255/45R18 103 11A; 24C; 244; 247;          bis
639/5        e1*2007/46*0459*..,                           54A                          e1*2007/46*0459*05;
               L720                          255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;          bis
                                                           5JK; 54A                     e1*2007/46*0458*07;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 24C; 24D; 54A              Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103     11A; 24C; 244; 247;          bis
                                                           54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                             255/45R18 99W 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                           5JK; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        73C; 74A; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R18
                     Hinterachse:                          255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82H) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Hinterachse nicht zulässig.
840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Hinterachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
AFÖ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 24mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                       Stand: 23.06.2020
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        F1X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1676*..
        Handelsbez.:        X Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 300            y = 260               VA
              26P                        x = 250            y = 210               VA
              27B                        x = 210            y = 270               HA
              27I                        x = 160            y = 220               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 300            y = 260               VA
              26P                        x = 250            y = 210               VA
              27B                        x = 210            y = 270               HA
              27I                        x = 160            y = 220               HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        UKL-L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:        MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              27U                        y = 140            y = 220                HA
              27V                        y = 140            y = 220                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          30              VA
              26N                     x = 250       y = 250           8              VA
              27F                     x = 270       y = 280          23              HA
              27H                     x = 270       y = 280           8              HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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                                                                                                 Seite: 19 von 22

Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        212
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0501*..
        Handelsbez.:        E-KLASSE

        Variante(n):        Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 350            y = 300                VA
              26P                       x = 300            y = 250                VA
              27P                       x = 280            y = 400                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich           Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]     um [mm]
              26N                     x = 350       y = 300         8                VA
              26J                     x = 350       y = 300        30                VA
              27H                     x = 280       y = 400         8                HA
              27F                     x = 280       y = 400        30                HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 300            y = 350                VA
              26P                       x = 240            y = 285                VA
              27B                       x = 300            y = 350                HA
              27I                       x = 250            y = 300                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich           Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]     um [mm]
              26J                     x = 300       y = 350        30                VA
              26N                     x = 300       y = 350         8                VA
              27F                     x = 300       y = 350        30                HA
              27H                     x = 300       y = 350         8                HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204 K
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0457*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 300            y = 350                VA
              26P                       x = 240            y = 285                VA
              27B                       x = 300            y = 350                HA
              27I                       x = 250            y = 300                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich           Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]     um [mm]
              26J                     x = 300       y = 350        30                VA
              26N                     x = 300       y = 350         8                VA
              27F                     x = 300       y = 350        30                HA
              27H                     x = 300       y = 350         8                HA
Gutachten 17-0455-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51463
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9Jx18 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 23.06.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 245            y = 350                VA
              26P                       x = 195            y = 300                VA
              27B                       x = 340            y = 260                HA
              27I                       x = 290            y = 210                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich           Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]     um [mm]
              26N                     x = 245       y = 350         8                VA
              26J                     x = 245       y = 350        17                VA
              27H                     x = 340       y = 260         8                HA
              27F                     x = 340       y = 260        28                HA