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							               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                                                                                                                        Seite: 1 von 21

               Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm           : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 17
               Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               FAD               FAD                        ohne                        72,6                     745      2150    07/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 51465*02




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 15

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDIP




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 10.07.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 15

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDIP
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 7/G; 3K; 560L; 3L; 390X; 3K-N1
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X3; (nur BMW X3, BMW X4)
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 51465*02




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : GT; 3-V; K-N1; M3; 5L; 5K; 6C
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 765
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für Typ : 7/G
                                                            120 Nm   für Typ : 3K; 3K-N1; 3L; 390X; 560L
                                                            120 Nm   ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                            140 Nm   für Typ : GT; K-N1; M3; 3-V; 5K; 5L; 6C; 765
                                                            140 Nm   ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
               Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               M3           e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/35R19 M+S 11A; 244; 247; 27H;                  M3; M4; ab
                                                                       27V; 5GK; 52J; 6CX;                  e1*2007/46*0377*06;
                                                                       KDIP                                 Cabrio; Coupe;
                                                         275/35R19 96  GBI; 11A; 244; 247;                  Limousine;
                                                                       27F; 27V; 57F; KDIP                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                            73C; 74D; 76B; 97B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 22B; 244; 51J;                Nur BMW X1;
                                                                       6C3; KDIP                          Allradantrieb;
                                                         245/35R19 93  YDE; 11A; 22B; 244;                Heckantrieb;
                                                                       247; KDIP                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244;                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                       247; 57F; KDIP                     723; 729; 73C; 74D;
                                                         285/30R19 94  11A; 22B; 24D; 270;                744; 76B
                                                                       57F; 99J; KDIP

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 22B; 244; 51J;                 Nur BMW X1;
                                                                      6C3; KDIP                           Allradantrieb;
                                                        245/35R19 93  YDE; 11A; 22B; 244;                 Heckantrieb;
                                                                      247; KDIP                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244;                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                      247; 57F; KDIP                      723; 729; 73C; 74D;
                                                        285/30R19 94  11A; 22B; 24D; 270;                 744; 76B
                                                                      57F; 99J; KDIP

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
§22 51465*02




               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 22B; 244; 51J;                 Nur BMW X1;
                                                                        6C3; KDIP                         Allradantrieb;
                                                         245/35R19 93   YDE; 11A; 22B; 244;               Heckantrieb;
                                                                        247; KDIP                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/35R19 92W GA4; 11A; 22B; 244;                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                        247; 57F; KDIP                    723; 729; 73C; 74D;
                                                         285/30R19 94   11A; 22B; 24D; 270;               744; 76B
                                                                        57F; 99J; KDIP
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 244; 247;                BMW X3; BMW X4;
                                                                        27B; 57F; KDIP                    Allradantrieb;
                                                         275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B;                Heckantrieb;
                                                                        270; 57F; KDIP                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                          723; 73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 244; 247;                BMW X3; BMW X4;
                                                                       27B; 57F; KDIP                     Allradantrieb;
                                                         275/40R19 101 GAE; 11A; 24D; 27B;                Heckantrieb;
                                                                       270; 57F; KDIP                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                          723; 73C; 74D; 76B




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/40R19 98           XFB; 11A; 24D; 27B;       ab
                                                                                27H; 57F; KDIP            e1*2007/46*0559*01;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                              255/40R19 96      GA8; 11A; 24D; 27B;       Heckantrieb;
                                                                                27F; 57F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/35R19 98      XFC; 11A; 24D; 27B;       12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                27F; 57F; 67H; KDIP       723; 73C; 74D; 76B
                                                              265/40R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 67K; KDIP
                                                              275/35R19 96      XFD; 11A; 24D; 27B;
                                                                                27F; 57F; KDIP
               3K             e1*2007/46*0315*..  120 - 240 255/30R19 91        GAZ; 11A; 22B; 244;       Nur bis
               3K-N1          e24*2007/46*0022*..                               247; 270; 5GG; 57F;       e1*2007/46*0314*04;
               3L             e1*2007/46*0314*..                                KDIP                      Nur bis
               390X           e1*2001/116*0344*..             265/30R19 93      11A; 22B; 244; 247;       e1*2007/46*0315*05;
                                                                                271; 57F; 670; 990;       Nur bis
                                                                                KDIP                      e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                          Ab
                                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51465*02




                                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                          723; 73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 255/40R19 100 11A; 244; 247; 5KA;                Nur BMW 5er Gran
                                                                       67A; 68G                           Turismo;
                                                         275/40R19 101 GAE; 11A; 22I; 22M;                Kombilimousine;
                                                                       244; 247; 57F; KDIP                Limousine;
                                                         285/35R19 103 11A; 22I; 22L; 24D;                Allradantrieb;
                                                                       57F; 68G; KDIP                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                          75I; 76B; 765

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/35R19 96           11A; 24D; 272; 57F;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                68S; KDIP                 Heckantrieb;
                                                              285/30R19 98      11A; 24D; 273; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                572; 675; KDIP            12A; 51A; 71A; 723;
                                                              285/35R19 99      11A; 24D; 273; 57F;       729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                68G; KDIP                 76B; 765




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/35R19 96Y          GAA; 11A; 24D; 272;       Stufenheck;
                                                                                57F; KDIP                 Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                          765
               5L             e1*2007/46*0363*..    100 - 330 275/35R19 96Y     GAA; 11A; 24D; 272;       Stufenheck;
                                                                                57F; KDIP                 Heckantrieb;
                                                              285/30R19 94Y     11A; 24D; 273; 5HI;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F; 572; 675; KDIP       12A; 51A; 71A; 723;
                                                              285/35R19 99      11A; 24D; 273; 57F;       729; 73C; 74D; 76B;
                                                                                68G; KDIP                 765
               560L           e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/30R19 93        11A; 22B; 24M; 57F;       Limousine;
                                                                                68X; 977; KDIP            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    110 - 270 265/30R19 93Y     11A; 22B; 24M; 5HA;       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                57F; 68X; 977; KDIP       723; 729; 73C; 74D;
                                                              275/30R19 96      11A; 22B; 24D; 57F;       744; 76B
                                                                                68R; 977; KDIP
                                                              285/30R19 94      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                572; 977; KDIP
               560L           e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 265/30R19 93Y       11A; 22I; 24M; 5HA;       Touring;
                                                                                57F; 68X; 977; KDIP       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51465*02




                                                              275/30R19 96      11A; 22I; 24M; 57F;       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                68R; 977; KDIP            723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          744; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 255/40R19 100 11A; 244; 247; 5KA;                Nur BMW 5er Gran
                                                                       67A; 68G                           Turismo;
                                                         275/40R19 101 GAE; 11A; 22I; 22M;                Kombilimousine;
                                                                       244; 247; 57F; KDIP                Limousine;
                                                         285/35R19 103 11A; 22I; 22L; 24D;                Allradantrieb;
                                                                       57F; 68G; KDIP                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                                          75I; 76B; 765
               K-N1           e1*2007/46*0508*..    100 - 330 275/35R19 96      11A; 24D; 272; 57F;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                                68S; KDIP                 Heckantrieb;
                                                              285/30R19 98      11A; 24D; 273; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                572; 675; KDIP            12A; 51A; 71A; 723;
                                                              285/35R19 99      11A; 24D; 273; 57F;       729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                68G; KDIP                 76B; 765




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/40R19 98           11A; 24C; 244; 247;       Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H        türig); Allradantrieb;
                                                              255/35R19 96      11A; 24C; 244; 247;       Heckantrieb;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDIP                      12A; 51A; 573; 71A;
                                                              255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;       723; 729; 73C; 74D
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                                              265/35R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 67H; KDIP
                                                              275/35R19 96      GAA; 11A; 24D; 27B;
                                                                                27F; 57F; KDIP
                                                              285/30R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 572; 675; KDIP
                                                              285/35R19 99      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 68G; KDIP
               6C             e1*2007/46*0562*..    230 - 330 245/40R19 98      11A; 24C; 244; 247;       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F        4-türig); Heckantrieb;
                                                              255/35R19 96      11A; 24C; 244; 247;       Cabrio; Coupe;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F        723; 729; 73C; 74D
                                                              265/35R19 98      11A; 244; 247; 27B;
§22 51465*02




                                                                                27F; 57F; 67H
                                                              275/35R19 96      GAA; 11A; 24D; 27B;
                                                                                27F; 57F
                                                              285/30R19 98      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 572; 675
                                                              285/35R19 99      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                57F; 68G

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               7/G          e1*93/81*0007*.., 105 - 240 255/40R19 96Y           11A; 22B; 22F; 24D        Heckantrieb;
                            e1*98/14*0007*..            285/35R19 99            11A; 22B; 22F; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F; 68G; KDIP            12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                          76B
               765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 275/40R19 101      GAE; 57F; KDIP            10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0172*..               285/35R19 103      11A; 22B; 24M; 57F;       12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                68G; KDIP                 729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                          76B; 97H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 21
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 51465*02




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungsl asche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 51465*02




                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R19
§22 51465*02




                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1250kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           225/35R19


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 21
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R19
                                   Hinterachse:                          285/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 51465*02




                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 21
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 51465*02




               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 21
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        235/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
§22 51465*02




                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                    sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
               97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               99J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/35R19
                                    Hinterachse:                         285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und/oder automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
§22 51465*02




                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R19
                                    Hinterachse:                        255/40R19
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R19
                    Hinterachse: 255/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
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                     Hinterachse: 275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R19
                    Hinterachse: 255/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§22 51465*02




                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDIP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Vorderachse AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis 5x120 ET: 15
               XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/45R19
                                   Hinterachse:                         245/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 15 von 21
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 51465*02




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 21


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW
                       Fahrzeugtyp:        M3
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0377*..
                       Handelsbez.:        BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4

                       Variante(n):        ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26P                       x = 180              y = 170                 VA
                             27B                       x = 270              y = 320                 HA
                             26B                       x = 230              y = 220                 VA
                             27I                       x = 220              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51465*02




                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26J                     x = 230        y = 220           4                VA
                             26N                     x = 230        y = 220           4                VA
                             27F                     x = 270        y = 320          19                HA
                             27H                     x = 270        y = 320           8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW
                       Fahrzeugtyp:        3-V
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
                       Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

                       Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 175              y = 270                VA
                             26B                        x = 225              y = 320                VA
                             27I                        x = 170              y = 260                HA
                             27B                        x = 220              y = 310                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
§22 51465*02




                                                    von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                             26J                     x = 225        y = 320          23                VA
                             26N                     x = 225        y = 320           8                VA
                             27H                     x = 220        y = 310           8                HA
                             27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 18 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        X-N1
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
                       Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                       Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 350              y = 370                 VA
                             26P                       x = 300              y = 320                 VA
                             27B                       x = 330              y = 460                 HA
                             27I                       x = 280              y = 410                 HA
§22 51465*02




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 19 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        X3
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
                       Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X3, X4)

                       Variante(n):        BMW X3, BMW X4

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350              y = 370                  VA
                             26P                      x = 300              y = 320                  VA
                             27B                      x = 330              y = 460                  HA
                             27I                      x = 280              y = 410                  HA
§22 51465*02




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 20 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        6C
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                       Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

                       Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26P                        x = 300              y = 450                VA
                             26B                        x = 350              y = 500                VA
                             27I                        x = 250              y = 280                HA
                             27B                        x = 300              y = 330                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich              Aufweiten          Achse
§22 51465*02




                                                    von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26N                     x = 350        y = 500            8               VA
                             26J                     x = 350        y = 500           16               VA
                             27H                     x = 300        y = 330            8               HA
                             27F                     x = 300        y = 330           28               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 17-00456-CX-GBM-02
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
               Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 10.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 21 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                       Hersteller:         BMW AG
                       Fahrzeugtyp:        6C
                       Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
                       Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

                       Variante(n):        Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 300              y = 500                VA
                             26P                        x = 290              y = 450                VA
                             27B                        x = 300              y = 330                HA
                             27I                        x = 250              y = 280                HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Im Bereich              Aufweiten          Achse
§22 51465*02




                                                    von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26J                     x = 300        y = 500           10               VA
                             26N                     x = 300        y = 500            8               VA
                             27F                     x = 300        y = 330           28               HA
                             27H                     x = 300        y = 330            8               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.