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							Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
B7DS                B7DS                    ohne                        72,6                   745     2150     05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X1; X-N1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 560X; 390L; 3K; 3L; 182; 3K-N1; Z85; 390X; 392C; 1C; 3C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X3; X-N1; (nur BMW X3, BMW X4)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3-HY; 3C; 1C; 5K; 6C; 3-V; K-N1; M3; 5L; GT; HY; 701; 7L
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C;
                                          560X
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          130 Nm für Typ : 3-HY
                                          140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L;
                                          701
                                          140 Nm ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/40R19             11A; 248; 51G; 57F;      Nur ActiveHybrid 7,
                                                                575                      7L; nicht
                                              285/35R19 99      11A; 22P; 248; 57F;      Hinterachslenkung;
                                                                68G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                         970

Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3-HY         e1*2007/46*0586*.. 330       275/40R19             51G; 57F; 575            Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                         7L;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19        11A; 24D; 51G; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            575                          12A; 51A; 71E; 723;
                                              275/35R19 96W 11A; 24D; 57F; 993           73C; 74D; 76B
                                              285/35R19 99  11A; 24D; 57F; 994

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/35R19 92Y GA4; 11A; 22L; 22Q;              BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        244; 247; 27B; 27F;              2012;
                                                        57F                              Ab
                                          265/30R19 93Y 11A; 22L; 22Q; 244;              e24*2007/46*0022*03;
                                                        247; 27B; 27F; 57F;              Ab
                                                        68X                              e1*2007/46*0315*06;
                                          275/30R19 92Y 11A; 22L; 22Q; 24D;              Allradantrieb;
                                                        27B; 27F; 57F; 676;              Heckantrieb;
                                                        68R
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 255/35R19 92       GA4; 11A; 22M; 22P;      BMW 3er (F30) ab
                                                                244; 247; 27B; 27H;      2012;
                                                                57F; 6AA                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                                                                         inkl. 330e
                                              265/30R19 93      11A; 22M; 22Q; 244;      iPerformance;
                                                                247; 27B; 27F; 57F;      Limousine; Stufenheck;
                                                                6AA; 68X                 Allradantrieb;
                                              275/30R19 92      11A; 22L; 22Q; 244;      Heckantrieb;
                                                                247; 27B; 27F; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                6AA; 68R                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 265 245/40R19 98          XFB; 11A; 248; 57F      ab
                                                                                        e1*2007/46*0559*01;
                                              255/40R19 96      GA8; 11A; 248; 57F      Allradantrieb;
                                              265/35R19 98      XFC; 11A; 248; 27I;     Heckantrieb;
                                                                57F; 67H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R19 98      11A; 248; 27I; 57F; 67K 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
                                              275/35R19 96      XFD; 11A; 244; 247;
                                                                27I; 57F
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 255/30R19         11A; 22I; 24M; 51G;     Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                              57F; 673                e1*2007/46*0314*04;
                                              265/30R19 89Y     11A; 22I; 24M; 57F;     Facelift ab September
                                                                670; 68X                2008; Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 265/30R19 89Y     11A; 22I; 24M; 5FR;     Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              57F; 670; 68X           e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            265/30R19 93      11A; 22I; 24M; 57F;     Facelift ab September
                                                                670; 68X                2008; Nur bis
                                     85 - 225 255/30R19         11A; 22I; 24M; 51G;     e24*2007/46*0022*02;
                                                                57F; 673                Ab
                                              265/30R19 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;     e1*2001/116*0308*09;
                                                                670; 68X                Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 120 265/30R19 89W     11A; 22I; 24M; 57F;     Nur bis
                                                                670; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 190 265/30R19 93      11A; 22I; 24M; 57F;     Touring; Heckantrieb;
                                                                670; 68X                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     89 - 225 255/30R19 91Y     57F; 673                12A; 51A; 71E; 723;
                                              265/30R19 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;     729; 73C; 74A; 76B
                                                                670; 68X
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 265/30R19 89W     11A; 22I; 24M; 57F;     Nur bis
                                                                670; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/30R19 91      57F; 673                Limousine;
                                              265/30R19 93      11A; 22I; 24M; 57F;     Heckantrieb;
                                                                670; 68X                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 255/30R19 91         11A; 22I; 248; 5GG;       Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                57F; 575                  e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..            265/30R19 93         11A; 22I; 248; 57F; 990   Nur bis
390X         e1*2001/116*0344*..                                                          e1*2007/46*0315*05;
                                                                                          Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 57F                     bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0316*07;
                                                                                          Coupe; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76B
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 255/30R19        51G; 57F; 575             Nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0344*05;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 265/30R19 93W 11A; 22I; 24M; 57F;          bis
392C           e1*2001/116*0346*..                           670; 68X                     e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 255/30R19 91Y 57F; 575; 671; 673           Cabrio; Heckantrieb;
                                               265/30R19 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             670; 68X                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 255/30R19 91      57F; 575; 671; 673        bis
392C           e1*2001/116*0346*..            265/30R19 93      11A; 22I; 24M; 57F;       e1*2007/46*0316*07;
                                                                670; 68X                  Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 255/35R19 92          GA4; 11A; 244; 27B;       ab
                                                                27H; 57F                  e1*2007/46*0316*08;
                                                                                          4er Coupe (F32);
                                              265/30R19 93      11A; 244; 247; 27B;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                27F; 57F; 68X             Heckantrieb;
                                              275/30R19 92      11A; 244; 247; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F; 57F; 68R             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/35R19 96          GA4; 11A; 244; 27B;      ab
                                                                27H; 57F                 e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         4er Cabrio (F33);
                                              265/30R19 93Y 11A; 244; 247; 27B;          Cabrio; Allradantrieb;
                                                            27F; 57F; 68X                Heckantrieb;
                                              275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27F; 57F; 68R                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..   100 - 265 255/35R19 96      GA4; 11A; 244; 27B;      4er Gran Coupe (F36);
                                                                27H; 57F                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                              265/30R19 93W 11A; 244; 247; 27B;          Allradantrieb;
                                                            27F; 57F; 68X                Heckantrieb;
                                              275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            27F; 57F; 68R                12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;             nur Limousine
                                                         990                             Allradantrieb;
                                           275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         99E                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  317 - 331 275/35R19 96         57F; 575                 M3; M4; ab
                                                                                         e1*2007/46*0377*06;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B; 97B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W         11A; 248; 51J            Nur BMW X1;
                                          245/35R19 93          11A; 22I; 248            Allradantrieb;
                                          255/35R19 92W         GA4; 11A; 22I; 244;      Heckantrieb;
                                                                57F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Nur BMW X1;
                                         245/35R19 93           11A; 22I; 248            Allradantrieb;
                                         255/35R19 92W          GA4; 11A; 22I; 244;      Heckantrieb;
                                                                57F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/40R19 96W 11A; 244                         BMW X3; BMW X4;
                                          275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 27I;              Allradantrieb;
                                                        57F                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 235/35R19 91W 11A; 248; 51J                 Nur BMW X1;
                                             245/35R19 93  11A; 22I; 248                 Allradantrieb;
                                             255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;           Heckantrieb;
                                                           57F                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/40R19 96W 11A; 244                         BMW X3; BMW X4;
                                          275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 27I;              Allradantrieb;
                                                        57F                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91         11A; 22B; 22L; 24D;      Cabrio; Coupe;
                                                                57F; 585; 671            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 89      11A; 22B; 22L; 24D;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                54A; 57F; 68X            73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 255/30R19 91           11A; 22L; 24D; 27F;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 57F; 673                 BMW 1er (F21 2012);
                                         265/30R19 89Y          11A; 22L; 24D; 27F;      Ab
                                                                57F; 68X                 e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160 235/35R19 91  11A; 22B; 24D                   1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 56G;             e1*2007/46*0277*07;
                                                         57F; 677; 678                   Cabrio; Coupe;
                                           255/30R19 91  11A; 22B; 22H; 24D;             Heckantrieb;
                                                         57F; 671; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93  11A; 22B; 22H; 24D;             12A; 51A; 71E; 723;
                                                         57F; 670; 68X                   729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76B; 76R

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 54A;              2ER REIHE; ab
                                                        57F; 6AE                         e1*2007/46*0277*08;
                                          255/30R19 91  11A; 24D; 27F; 57F;              Cabrio; Coupe;
                                                        6AF                              Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..   100 - 180 245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 54A;          2ER REIHE; ab
                                                            57F; 6AE                     e1*2007/46*0277*08;
                                              255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F;          Cabrio; Coupe;
                                                            6AF                          Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 255/40R19 100                                 Nur BMW 5er Gran
                                           275/40R19 101 11A; 248; 57F; 575              Turismo;
                                           285/35R19 99  11A; 248; 57F; 68G              Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         75I; 76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 275/35R19 96          11A; 248; 270; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F; 68S                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B; 765
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/35R19 100 11A; 248; 270; 57F;              Nur BMW 5er Touring;
                                                        993                              Allradantrieb;
                                          275/35R19 96Y 11A; 248; 270; 5IE;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        57F; 993                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/35R19         GAA; 11A; 248; 270;      Stufenheck;
                                                                51G; 57F                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         765
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/35R19         GAA; 11A; 248; 270;      Stufenheck;
                                                                51G; 57F                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/35R19 96          11A; 248; 270; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F; 68S                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B; 765
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/35R19 100 11A; 248; 270; 57F;          Nur BMW 5er Touring;
                                                            993                          Allradantrieb;
                                              275/35R19 96Y 11A; 248; 270; 5IE;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 993                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 255/40R19 100                              Nur BMW 5er Gran
                                              275/40R19 101 11A; 248; 57F; 575           Turismo;
                                              285/35R19 99  11A; 248; 57F; 68G           Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         75I; 76B; 765
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/40R19 94                                   Lim (Gran Coupe 4-
                                          255/35R19 96                                   türig); Allradantrieb;
                                          255/40R19 96                                   Heckantrieb;
                                          265/35R19 94          11A; 248; 57F; 67H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/35R19 96          GAA; 11A; 248; 27I;      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                57F                      723; 729; 73C; 74A;
                                              285/30R19 94      11A; 248; 27H; 27I;      76B
                                                                57F; 572; 675
                                              285/35R19 99      11A; 248; 27H; 27I;
                                                                57F; 68G
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 245/40R19 94      5HI                      Nicht Lim (Gran Coupe
                                              255/35R19 96                               4-türig); Cabrio;
                                              255/40R19 96                               Coupe; Allradantrieb;
                                              265/35R19 94      5HI; 57F; 67H            Heckantrieb;
                                              275/35R19 96      GAA; 11A; 248; 27I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F                      12A; 51A; 573; 71E;
                                              285/30R19 94      11A; 248; 27H; 27I;      723; 729; 73C; 74A;
                                                                5HI; 57F; 572; 675       76B
                                              285/35R19 99      11A; 248; 27H; 27I;
                                                                57F; 68G

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/40R19            GAE; 11A; 248; 51G;      Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                57F                      beschussgeschütztes
                                           285/35R19 99         11A; 22P; 248; 57F;      Fz.; bis
                                                                68G                      e1*2007/46*0276*09;
                                                                                         nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 744; 75I;
                                                                                         76B; 970

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      Vorderachse: 225/40R19
      Hinterachse: 255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R19
     Hinterachse: 255/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW
        Fahrzeugtyp:        3-V
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          23                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        6ER REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 500                VA
              26P                        x = 290             y = 450                VA
              27B                        x = 300             y = 330                HA
              27I                        x = 250             y = 280                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              26J                      x = 300       y = 500           10              VA
              26N                      x = 300       y = 500            8              VA
              27F                      x = 300       y = 330           28              HA
              27H                      x = 300       y = 330            8              HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              26J                     x = 225       y = 320          25                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X-N1
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 370                VA
              26P                        x = 300             y = 320                VA
              27B                        x = 330             y = 460                HA
              27I                        x = 280             y = 410                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              27I                        x = 170             y = 260                HA
              27B                        x = 220             y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          23                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA
              27F                     x = 220       y = 310          25                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                VA
              26P                        x = 200             y = 200                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250          30                VA
              26N                     x = 250       y = 250           8                VA
              27F                     x = 280       y = 370          30                HA
              27H                     x = 280       y = 370           8                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 190             y = 220                VA
              26P                        x = 140             y = 170                VA
              27B                        x = 220             y = 270                HA
              27I                        x = 170             y = 240                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 190       y = 220           8                VA
              27F                     x = 220       y = 270          30                HA
              27H                     x = 220       y = 270           8                HA
              26J                     x = 190       y = 220          25                VA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        6ER REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              27I                        x = 250             y = 280                HA
              27B                        x = 300             y = 330                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              27H                      x = 300       y = 330           8               HA
              27F                      x = 300       y = 330          28               HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X3
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
        Handelsbez.:        X-REIHE (X3, X4)

        Variante(n):        BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 370                VA
              26P                        x = 300             y = 320                VA
              27B                        x = 330             y = 460                HA
              27I                        x = 280             y = 410                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 225             y = 320                VA
              26P                        x = 175             y = 270                VA
              27B                        x = 220             y = 310                HA
              27I                        x = 170             y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225       y = 320          12                VA
              26N                     x = 225       y = 320           8                VA
              27F                     x = 220       y = 310          33                HA
              27H                     x = 220       y = 310           8                HA