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							Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Fahrzeughersteller                       : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
B7DS              B7DS                       ohne                        72,6                     745      2150    05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW2




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 392C; Z85; 3C; 1C; 560X; 390L; 182
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3K-N1; 390X; 3C
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 390L; 3L; 3K-N1; 3K
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X-N1; X3; (nur BMW X3, BMW X4)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : M3; 6C
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : K-N1; 5L; 1C; 3C; 3-V; 5K
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : X83
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für Typ : Z85; 1C; 182; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C;
                                             560X
                                             120 Nm   ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                             140 Nm   für Typ : K-N1; M3; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C
                                             140 Nm   ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                             140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                             3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 275/35R19 96 GBI; 57F                              M3; M4; ab
                                                                                             e1*2007/46*0377*06;
                                                                                             Cabrio; Coupe;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76B; 97B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 248; 51J; 6C3;                  Nur BMW X1;
                                                        KAW2                                 Allradantrieb;
                                          245/35R19 93  YDE; 11A; 22I; 248                   Heckantrieb;
                                          255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        57F; KAW2                            12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 248; 51J; 6C3;                   Nur BMW X1;
                                                       KAW2                                  Allradantrieb;
                                         245/35R19 93  YDE; 11A; 22I; 248                    Heckantrieb;
                                         255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       57F; KAW2                             12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             744; 76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/35R19 91W 11A; 248; 51J; 6C3;                 Nur BMW X1;
                                                         KAW2                              Allradantrieb;
                                         245/35R19 93    YDE; 11A; 22I; 248                Heckantrieb;
                                         255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; KAW2                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74D;
                                                                                           744; 76B
X-N1           e1*2007/46*0454*..    100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 244; 57F;           BMW X3; BMW X4;
                                                             KAW2                          Allradantrieb;
                                               275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 27I;           Heckantrieb;
                                                             57F; KAW2                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 244; 57F;                BMW X3; BMW X4;
                                                        KAW2                               Allradantrieb;
                                          275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 27I;                Heckantrieb;
                                                        57F; KAW2                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19 96      GC0; 11A; 24D; 57F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             994; KAW2                     12A; 51A; 71E; 723;
                                               275/35R19 96W 11A; 24D; 57F; 993;           73C; 74D; 76B
                                                             KAW2
                                               285/35R19 99  11A; 24D; 57F; 994;
                                                             KAW2

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91          11A; 22B; 22L; 24D;       Cabrio; Coupe;
                                                                 57F; 585; 671; KAW2       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/30R19 89      11A; 22B; 22L; 24D;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 54A; 57F; 68X; KAW2       73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 255/30R19 91            11A; 22L; 24D; 27F;       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                  57F; 673; KAW2            BMW 1er (F21 2012);
                                         265/30R19 89Y           11A; 22L; 24D; 27F;       Ab
                                                                 57F; 68X; KAW2            e1*2007/46*0283*04;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2007/46*0273*04;
                                                                                           Kombilimousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..  100 - 160 235/35R19 91        11A; 22B; 24D             1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*.. 100 - 240 245/30R19 89Y       11A; 22B; 24D; 56G;       e1*2007/46*0277*07;
                                                                 57F; 677; 678; KAW2       Cabrio; Coupe;
                                               255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;       Heckantrieb;
                                                                 57F; 671; 673; KAW2       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/30R19 93      11A; 22B; 22H; 24D;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 57F; 670; 68X; KAW2       729; 73C; 74D; 744;
                                                                                           76B; 76R

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 245/35R19 89Y          11A; 24D; 27F; 54A;       2ER REIHE; ab
                                                                 57F; 6AE; KAW2            e1*2007/46*0277*08;
                                               255/30R19 91      11A; 24D; 27F; 57F;       Cabrio; Coupe;
                                                                 6AF                       Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 185 245/35R19 89Y 11A; 24D; 27F; 54A;           2ER REIHE; ab
                                                             57F; 6AE; KAW2                e1*2007/46*0277*08;
                                               255/30R19 91W 11A; 24D; 27F; 57F;           Cabrio; Coupe;
                                                             6AF; KAW2                     Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/35R19 92Y          GA4; 11A; 22L; 22Q;       BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 244; 247; 27B; 27F;       2012;
                                                                 57F; KAW2                 Ab
                                                                                           e24*2007/46*0022*03;
                                               265/30R19 93Y     11A; 22L; 22Q; 244;       Ab
                                                                 247; 27B; 27F; 57F;       e1*2007/46*0315*06;
                                                                 68X; KAW2                 Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                               275/30R19 92Y     11A; 22L; 22Q; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27B; 27F; 57F; 676;       12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                 68R; KAW2                 723; 73C; 74D; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 255/35R19 92       GA4; 11A; 22M; 22P;       BMW 3er (F30) ab
                                                                 244; 247; 27B; 27H;       2012;
                                                                 57F; 6AA; KAW2            Ab
                                                                                           e1*2007/46*0314*05;
                                                                                           inkl. 330e
                                               265/30R19 93      11A; 22M; 22Q; 244;       iPerformance;
                                                                 247; 27B; 27F; 57F;       Limousine; Stufenheck;
                                                                 6AA; 68X; KAW2            Allradantrieb;
                                               275/30R19 92      11A; 22L; 22Q; 244;       Heckantrieb;
                                                                 247; 27B; 27F; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 6AA; 68R; KAW2            12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 265 245/40R19 98      XFB; 11A; 248; 57F        ab
                                                                                           e1*2007/46*0559*01;
                                               255/40R19 96      GA8; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb;
                                                                 KAW2                      Heckantrieb;
                                               265/35R19 98      XFC; 11A; 248; 27I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 67H; KAW2            12A; 51A; 6AA; 71E;
                                               265/40R19 98      11A; 248; 27I; 57F;       723; 73C; 74D; 76B
                                                                 67K; KAW2
                                               275/35R19 96      XFD; 11A; 244; 247;
                                                                 27I; 57F; KAW2
3L             e1*2007/46*0314*..  85 - 225    255/30R19         11A; 22I; 24M; 51G;       Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                               57F; 673; KAW2            e1*2007/46*0314*04;
                                               265/30R19 89Y     11A; 22I; 24M; 57F;       Facelift ab September
                                                                 670; 68X; KAW2            2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B
390L           e1*2001/116*0308*.. 85 - 127   265/30R19 89W 11A; 22I; 24M; 57F;            Nur bis
                                                            670; 68X; KAW2                 e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 255/30R19 91  57F; 673; KAW2                 Limousine;
                                              265/30R19 93  11A; 22I; 24M; 57F;            Heckantrieb;
                                                            670; 68X; KAW2                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 265/30R19 89Y          11A; 22I; 24M; 5FR;       Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 57F; 670; 68X; KAW2       e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*..          265/30R19 93           11A; 22I; 24M; 57F;       Facelift ab September
                                                                 670; 68X; KAW2            2008; Nur bis
                                     85 - 225 255/30R19          11A; 22I; 24M; 51G;       e24*2007/46*0022*02;
                                                                 57F; 673; KAW2            Ab
                                               265/30R19 93Y     11A; 22I; 24M; 57F;       e1*2001/116*0308*09;
                                                                 670; 68X; KAW2            Touring; Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B
390L           e1*2001/116*0308*.. 89 - 120  265/30R19 89W 11A; 22I; 24M; 57F;             Nur bis
                                                           670; 68X; KAW2                  e1*2001/116*0308*08;
                                   89 - 190 265/30R19 93   11A; 22I; 24M; 57F;             Touring; Heckantrieb;
                                                           670; 68X; KAW2                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                   89 - 225 255/30R19 91Y 57F; 673; KAW2                   12A; 51A; 71E; 723;
                                             265/30R19 93Y 11A; 22I; 24M; 57F;             729; 73C; 74D; 76B
                                                           670; 68X
390X           e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 255/30R19     GAZ; 51G; 57F; KAW2 Nur bis
                                                                               e1*2001/116*0344*05;
                                                                               Touring; Limousine;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                               729; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..  120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 57F; KAW2      bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                             e1*2007/46*0316*07;
                                                                               Coupe; Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                                               729; 73C; 74D; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..  120 - 240 255/30R19 91  GAZ; 11A; 22I; 248; Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                         5GG; 57F; KAW2      e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..            265/30R19 93  11A; 22I; 248; 57F; Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                         670; 990; KAW2      e1*2007/46*0315*05;
                                                                               Nur bis
                                                                               e24*2007/46*0022*02;
                                                                               Ab
                                                                               e1*2001/116*0344*06;
                                                                               Touring; Limousine;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 573; 71E;
                                                                               723; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..  105 - 160 265/30R19 93W 11A; 22I; 24M; 57F; bis
392C           e1*2001/116*0346*..                         670; 68X; KAW2      e1*2007/46*0316*07;
                                   105 - 225 255/30R19 91Y GAZ; 57F; 671; 673; Cabrio; Heckantrieb;
                                                           KAW2                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/30R19 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71E; 723;
                                                           670; 68X; KAW2      729; 73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                                                                                                     Seite: 8 von 31
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 225 255/30R19 91           GAZ; 57F; 671; 673;       bis
392C         e1*2001/116*0346*..                                 KAW2                      e1*2007/46*0316*07;
                                          265/30R19 93           11A; 22I; 24M; 57F;       Coupe; Heckantrieb;
                                                                 670; 68X; KAW2            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/35R19 96           GA4; 11A; 244; 27B;       ab
                                                                 27H; 57F; KAW2            e1*2007/46*0316*09;
                                                                                           4er Cabrio (F33);
                                               265/30R19 93Y     11A; 244;   247; 27B;     Cabrio; Allradantrieb;
                                                                 27F; 57F;   68X; KAW2     Heckantrieb;
                                               275/30R19 96      11A; 244;   247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F; 57F;   68R; KAW2     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/35R19 92      GA4; 11A; 244; 27B;       ab
                                                                 27H; 57F; KAW2            e1*2007/46*0316*08;
                                                                                           4er Coupe (F32);
                                               265/30R19 93      11A; 244;   247; 27B;     Allradantrieb;
                                                                 27F; 57F;   68X; KAW2     Heckantrieb;
                                               275/30R19 92      11A; 244;   247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F; 57F;   68R; KAW2     12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/35R19 96      GA4; 11A; 244; 27B;       4er Gran Coupe (F36);
                                                                 27H; 57F; KAW2            ab
                                                                                           e1*2007/46*0316*10;
                                               265/30R19 93W 11A; 244;       247; 27B;     Allradantrieb;
                                                             27F; 57F;       68X; KAW2     Heckantrieb;
                                               275/30R19 96  11A; 244;       247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27F; 57F;       68R; KAW2     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/35R19 100          11A; 248; 270; 57F;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                 993                       Allradantrieb;
                                               275/35R19 96Y     11A; 248; 270; 5IE;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 993; KAW2            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76B
5K             e1*2007/46*0455*..    100 - 330 275/35R19 96      11A; 248; 270; 51G;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                 57F; 68S; KAW2            Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76B; 765




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 275/35R19              GAA; 11A; 248; 270;       Stufenheck;
                                                                 51G; 57F; KAW2            Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B;
                                                                                           765
5L             e1*2007/46*0363*..    100 - 330 275/35R19         GAA; 11A; 248; 270;       Stufenheck;
                                                                 51G; 57F; KAW2            Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B;
                                                                                           765
560X           e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y       11A; 22B; 24D; 57F;       nur Limousine
                                                                 990; KAW2                 Allradantrieb;
                                               275/30R19 92Y     11A; 22B; 24D; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 99E; KAW2                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/35R19 100 11A; 248; 270; 57F;                Nur BMW 5er Touring;
                                                        993                                Allradantrieb;
                                          275/35R19 96Y 11A; 248; 270; 5IE;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        57F; 993; KAW2                     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..    100 - 330 275/35R19 96      11A; 248; 270; 51G;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                 57F; 68S; KAW2            Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76B; 765
K-N1           e1*2007/46*0508*..    120 - 330 255/40R19 100     5KA; 67A; 68G             Nur BMW 5er Gran
                                               275/40R19 101     GAE; 11A; 248; 57F        Turismo;
                                               285/35R19 103     11A; 248; 57F; 68G        Kombilimousine;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 744;
                                                                                           75I; 76B; 765




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 265/35R19 98           57F; 67H; KAW2            Nicht Lim (Gran Coupe
                                          275/35R19 96           GAA; 11A; 248; 27I;       4-türig); Heckantrieb;
                                                                 57F                       Cabrio; Coupe;
                                               285/30R19 98      11A; 248; 27H; 27I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 572; 675             12A; 51A; 573; 71E;
                                               285/35R19 99      11A; 248; 27H; 27I;       723; 729; 73C; 74D;
                                                                 57F; 68G                  76B
6C             e1*2007/46*0562*..    230 - 330 265/35R19 98      11A; 248; 57F; 67H;       Lim (Gran Coupe 4-
                                                                 KAW2                      türig); Allradantrieb;
                                               275/35R19 96      GAA; 11A; 248; 27I;       Heckantrieb;
                                                                 57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/30R19 98      11A; 248; 27H; 27I;       12A; 51A; 573; 71E;
                                                                 57F; 572; 675             723; 729; 73C; 74D;
                                               285/35R19 99      11A; 248; 27H; 27I;       76B
                                                                 57F; 68G


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen
     Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
       Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/35R19
                    Hinterachse:                         255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          295/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R19
                    Hinterachse:                        285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunk t
     "0. Hinweise" zu beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R19
                    Hinterachse:                        255/40R19
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/45R19
     Hinterachse: 255/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R19
     Hinterachse: 255/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                    Vorderachse:                           255/35R19
                    Hinterachse:                           275/35R19


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R19
                   Hinterachse:                          255/40R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAW2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis 5x120 ET: 35
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        245/35R19.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW
        Fahrzeugtyp:        3-V
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0559*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):        ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              27I                        x = 170              y = 260                HA
              27B                        x = 220              y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225        y = 320          23                VA
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA
              27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        BMW 1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 190              y = 220                VA
              26P                        x = 140              y = 170                VA
              27B                        x = 220              y = 270                HA
              27I                        x = 170              y = 240                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 190        y = 220           8                VA
              27F                     x = 220        y = 270          30                HA
              27H                     x = 220        y = 270           8                HA
              26J                     x = 190        y = 220          25                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              27B                        x = 220              y = 310                HA
              27I                        x = 170              y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225        y = 320          12                VA
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              27F                     x = 220        y = 310          33                HA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              27I                        x = 170              y = 260                HA
              27B                        x = 220              y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              26J                     x = 225        y = 320          25                VA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA
              27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              27B                        x = 300              y = 330                HA
              27I                        x = 250              y = 280                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              27H                     x = 300        y = 330           8                HA
              27F                     x = 300        y = 330          28                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        BMW 2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250              y = 250                VA
              26P                        x = 200              y = 200                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250        y = 250          30                VA
              26N                     x = 250        y = 250           8                VA
              27F                     x = 280        y = 370          30                HA
              27H                     x = 280        y = 370           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X3
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0512*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X3, X4)

        Variante(n):        BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 350              y = 370                  VA
              26P                      x = 300              y = 320                  VA
              27B                      x = 330              y = 460                  HA
              27I                      x = 280              y = 410                  HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        6C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0562*..
        Handelsbez.:        BMW 6ER REIHE

        Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              27I                        x = 250              y = 280                HA
              27B                        x = 300              y = 330                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                     von [mm]       bis [mm]        um [mm]
              27H                     x = 300        y = 330            8               HA
              27F                     x = 300        y = 330           28               HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        X-N1
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0454*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 350              y = 370                 VA
              26P                       x = 300              y = 320                 VA
              27B                       x = 330              y = 460                 HA
              27I                       x = 280              y = 410                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              27I                        x = 170              y = 260                HA
              27B                        x = 220              y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225        y = 320          23                VA
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA
              27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.