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							Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
4E9C                4E9C                    ohne                        66,7                    736     2178    05/17
4E9C                4E9C                    ohne                        66,7                    745     2150    05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93         11A; 22B; 22H; 24M;        AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                                51J                        Nicht A4 Allroad
                                                                                           Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                           MJ2016; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76B; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 245/35R19 93    11A; 22B; 22H; 24M;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                51J                        AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76B; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                51J                        Limousine;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                           77E
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;        AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              51J                        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                           77E
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 5IE;             Kombilimousine;
                                                         57F                             Allradantrieb;
                                           285/35R19 99Y 11A; 248; 27H; 57F;             Heckantrieb;
                                                         58A                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                         97H
G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 5IE;          Limousine;
                                                            57F                          Allradantrieb;
                                              285/35R19 99Y 11A; 248; 27H; 57F;          Heckantrieb;
                                                            58A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B; 97H

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/40R19            GAE; 51G; 57F            ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                              275/40R19 101 GAE; 11A; 248; 57F           Allradantrieb;
                                              285/40R19 103 YA7; 11A; 248; 57F           Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 245G AMG; 230; 222; 211; 117; 204 X; 207; 212K; 245G;
                                          R1EC; 176; 204 K; 212; 231; R1ES; 204; 218; 221
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 221
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 212K; 218; 230;
                                          231; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 221; 222
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                       6AA                 Kombilimousine;
                                                                           Limousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                           73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265           235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      A-Klasse;
                                                                57F; 576                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27F; 57F;              CLA; CLA Limousine;
                                                        6AA                              CLA Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;         CLA; Sportfahrwerk;
                                                             6AA                         CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91      11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91         11A; 24M; 27B; 27F;      bis
                                                                57F; 673                 e1*2001/116*0431*36;
                                              265/30R19 93      11A; 244; 247; 27B;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                27F; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96  11A; 244; 247; 27H;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                          27I; 57F; 575                neue C-Klasse; Cabrio;
                                              265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;          Kombilimousine; Coupe;
                                                            27B; 27H; 57F                Limousine;
                                              275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;          Allradantrieb;
                                                            57F; 99E                     Heckantrieb; nicht
                                              285/30R19 98  11A; 24D; 27B; 27F;          Hybrid;
                                                            57F; 58G; 68V                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 244; 247; 27H;         Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           27I; 57F; 575               neue C-Klasse;
                                               265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;         Kombilimousine;
                                                             27B; 27H; 5HI; 57F          Limousine;
                                               275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;         Heckantrieb; nur
                                                             57F; 99E                    Hybrid;
                                               285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 58G; 68V               12A; 51A; 576; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B
204            e1*2001/116*0431*..   270      255/35R19 96  11A; 244; 247; 27H;          Nur Baureihe 205;
                                                            27I; 57F; 672                neue C-Klasse; nur
                                              265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27B;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            27H; 57F; 67H                Cabrio;
                                              275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;          Kombilimousine; Coupe;
                                                            57F; 68R                     Limousine;
                                              285/30R19 94Y YAQ; 11A; 24D; 27B;          Allradantrieb; nicht
                                                            27F; 57F                     Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Nur Baureihe 204;
                                                            671; 673                     Limousine;
                                              265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;          Heckantrieb;
                                                            670; 68X                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91      11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                                24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91           11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                                57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                         Shooting brake;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19             51G                      nicht AMG Sportpaket;
                                          275/30R19 96W         11A; 27I; 57F; 68R       Kombilimousine;
                                          285/30R19 94Y         11A; 27H; 27I; 57F;      Allradantrieb;
                                                                572; 675                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B
218            e1*2007/46*0485*..   120 - 300 255/35R19     51G                          nicht AMG Sportpaket;
                                              275/30R19 92Y 11A; 22I; 57F; 68R           Coupe; 4-türig;
                                              285/30R19 94  11A; 22I; 270; 57F;          Allradantrieb;
                                                            572; 675                     Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 24M;              Coupé; Allradantrieb;
                                                        27H; 57F                         Heckantrieb;
                                          285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 27F; 57F                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..   143       275/40R19 101 11A; 24M; 27H; 27I;          All Terrain; Kombi;
                                                            57F; 6BL                     Allradantrieb;
                                              285/35R19 99  11A; 24M; 27B; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 58A                     12A; 51A; 71E; 723;
                                              285/40R19 103 11A; 24M; 27B; 27H;          73C; 74A; 75I
                                                            57F; 6BM
R1ES           e1*2007/46*1560*..   110 - 245 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24M;          Baureihe W213; nicht
                                                            27H; 57F                     All Terrain;
                                              285/35R19 99  XFX; 11A; 22Q; 244;          Allradantrieb;
                                                            247; 27F; 57F                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B
211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22I; 57F; 68X            Heckantrieb;
               e1*98/14*0183*..     75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22I; 57F; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         970
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24M;             Baureihe W213;
                                                         27H; 57F                        Allradantrieb;
                                           285/35R19 99  XFX; 11A; 22Q; 244;             Heckantrieb;
                                                         247; 27F; 57F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22I; 244; 247;         Baureihe W212;
                                                             57F; 68X                    Stufenheck;
                                               275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;         Heckantrieb;
                                                             57F; 68R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;             Coupe; Heckantrieb;
                                                         57F; 673                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;             12A; 51A; 71E; 723;
                                                         247; 57F; 670; 68X              729; 73C; 74A; 76B
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;
                                                         57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;             Cabrio; Heckantrieb;
                                                         57F; 673                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;             12A; 51A; 71E; 723;
                                                         247; 57F; 670; 68X              729; 73C; 74A; 76B
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247;
                                                         57F; 575
                                           265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244;
                                                         247; 57F; 68X

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 24M; 5IE;              Kombi; Heckantrieb;
                                                        57F; 68R                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/30R19 98Y 11A; 22I; 244; 247;              12A; 51A; 71E; 723;
                                                        270; 57F; 572; 675               729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98         11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                           255/40R19 96         11A; 22I; 24D            Heckantrieb;
                                           255/45R19 100        11A; 22I; 24D; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                         765; 977
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 430          285/40R19 103 57F; 575; 97H                ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         217); Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101 57F; 575                    ab Mj.2014 (Baureihe
                                               285/40R19 103 YA7; 57F                    217); Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76B;
                                                                                         97M
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 380 275/40R19        51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                         221); Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76B
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19        51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
222            e1*2007/46*0960*..              275/40R19        51G; 57F; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                                                         Paket; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/30R19 92          57F; 68R                 12A; 51A; 71E; 723;
                                          285/30R19 94          57F; 572; 575            729; 73C; 74A; 76B
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/30R19 93                                   12A; 51A; 71E; 723;
                                          265/35R19 94                                   729; 73C; 74A; 76B
                                          275/30R19 92          57F; 68R
                                          285/30R19 94          57F; 572; 575

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R19
                    Hinterachse:                         285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
Gutachten 366-0201-17-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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                    Hinterachse:                         285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
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zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 04.10.2017
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G5K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1750*..
        Handelsbez.:        5er Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 250                VA
              26P                        x = 250             y = 200                VA
              27B                        x = 230             y = 300                HA
              27I                        x = 180             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 300       y = 250          30                VA
              26N                     x = 300       y = 250           8                VA
              27F                      x230         y = 300          30                HA
              27H                     x = 230       y = 300           8                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G5L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1688*..
        Handelsbez.:        5er Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 250                VA
              26P                        x = 250             y = 200                VA
              27B                        x = 230             y = 300                HA
              27I                        x = 180             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 300       y = 250          30                VA
              26N                     x = 300       y = 250           8                VA
              27F                      x230         y = 300          30                HA
              27H                     x = 230       y = 300           8                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        R1EC
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1666*..
        Handelsbez.:        E-KLASSE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 300                VA
              26P                        x = 300             y = 250                VA
              27P                        x = 280             y = 400                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
              26J                     x = 350       y = 300          30                VA
              27H                     x = 280       y = 400           8                HA
              27F                     x = 280       y = 400          30                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        R1ES
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
        Handelsbez.:        E-KLASSE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 300                VA
              26P                        x = 300             y = 250                VA
              27P                        x = 280             y = 400                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
              26J                     x = 350       y = 300          30                VA
              27H                     x = 280       y = 400           8                HA
              27F                     x = 280       y = 400          30                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 300             y = 350                 VA
              26P                       x = 240             y = 285                 VA
              27B                       x = 300             y = 350                 HA
              27I                       x = 250             y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 300       y = 350         30                 VA
              26N                     x = 300       y = 350          8                 VA
              27F                     x = 300       y = 350         30                 HA
              27H                     x = 300       y = 350          8                 HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        212
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0501*..
        Handelsbez.:        E-KLASSE

        Variante(n):        Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 350             y = 300                 VA
              26P                       x = 300             y = 250                 VA
              27P                       x = 280             y = 400                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 350       y = 300          8                 VA
              26J                     x = 350       y = 300         30                 VA
              27H                     x = 280       y = 400          8                 HA
              27F                     x = 280       y = 400         30                 HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        117
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1007*..
        Handelsbez.:        CLA-Klasse

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 305             y = 335                VA
              26B                        x = 355             y = 385                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 355       y = 385           8                VA
              26J                     x = 355       y = 385          18                VA
              27H                     x = 310       y = 295           8                HA
              27F                     x = 310       y = 295          13                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 280             y = 330                VA
              26P                        x = 230             y = 280                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                      x = 280       y = 330           8               VA
              26N                      x = 280       y = 330          30               VA
              27F                      x = 300       y = 320          18               HA
              27H                      x = 300       y = 320           8               HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        204
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0431*..
        Handelsbez.:        C-KLASSE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 245             y = 350                 VA
              26P                       x = 195             y = 300                 VA
              27B                       x = 340             y = 260                 HA
              27I                       x = 290             y = 210                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26N                     x = 245       y = 350          8                 VA
              26J                     x = 245       y = 350         17                 VA
              27H                     x = 340       y = 260          8                 HA
              27F                     x = 340       y = 260         28                 HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        218
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0485*..
        Handelsbez.:        CLS-KLASSE

        Variante(n):        Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 330                VA
              26P                        x = 200             y = 280                VA
              27B                        x = 280             y = 310                HA
              27I                        x = 230             y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                      von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                      x = 250       y = 330         20                VA
              26N                      x = 250       y = 330          8                VA
              27F                      x = 250       y = 330         25                HA
              27H                      x = 250       y = 330          8                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 305             y = 335                VA
              26B                        x = 355             y = 385                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 355       y = 385           8                VA
              26J                     x = 355       y = 385          18                VA
              27H                     x = 310       y = 295           8                HA
              27F                     x = 310       y = 295          13                HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        176
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0928*..
        Handelsbez.:        A-KLASSE

        Variante(n):        Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                      Nacharbeit im Bereich               Achse
                                           von [mm]             bis [mm]
              26P                           x = 200             y = 310              VA
              26B                           x = 250             y = 350              VA
              27I                           x = 240             y = 315              HA
              27B                           x = 290             y = 350              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich               Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                      x = 250       y = 350             8              VA
              26J                      x = 250       y = 350            20              VA
              27H                      x = 290       y = 350             8              HA
              27F                      x = 290       y = 350           22,5             HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        245G
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0470*..
        Handelsbez.:        B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 280             y = 330                VA
              26P                        x = 230             y = 280                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                      x = 280       y = 330           8               VA
              26N                      x = 280       y = 330          34               VA
              27F                      x = 300       y = 320          18               HA
              27H                      x = 300       y = 320           8               HA
Gutachten 366-0201-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-MB4 9.5Jx19 H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 04.10.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        R1ES
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1560*..
        Handelsbez.:        E-KLASSE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 350             y = 300                VA
              26P                        x = 300             y = 250                VA
              27B                        x = 290             y = 390                HA
              27I                        x = 240             y = 340                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 350       y = 300          20                VA
              26N                     x = 350       y = 300           8                VA
              27F                     x = 290       y = 390          30                HA
              27H                     x = 290       y = 390           8                HA