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							Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Fahrzeughersteller                       : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
90DS              90DS                       ohne                        72,6                     745      2150    05/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW2




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 29.03.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis: 5x120 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAW2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z85; 560X
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X-N1; X3; (nur BMW X3, BMW X4)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1C; 3C
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : X83
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für Typ : Z85; 560X
                                             140 Nm   für Typ : X83; 1C; 3C
                                             140 Nm   ( nur BMW X3, BMW X4 ) für Typ : X-N1; X3
                                             140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                             3L




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 248; 57F;                BMW X3; BMW X4;
                                                         KAW2                              Allradantrieb;
                                          275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 57F;                Heckantrieb;
                                                         KAW2                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 255/40R19 96W CF2; 11A; 248; 57F;                BMW X3; BMW X4;
                                                        KAW2                               Allradantrieb;
                                          275/40R19 101 GAE; 11A; 244; 57F;                Heckantrieb;
                                                        KAW2                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19 96      GC0; 11A; 24M; 57F;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             994; KAW2                     12A; 51A; 71E; 723;
                                               275/35R19 96W 11A; 24M; 57F; 993;           73C; 74D; 76B
                                                             KAW2

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91          11A; 24M; 57F; 585;       Cabrio; Coupe;
                                                                 671; KAW2                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/30R19 89      AFL; 11A; 24M; 54A;       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                 57F; 68X; KAW2            73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 255/30R19 91            11A; 22M; 244; 247;       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                  27F; 57F; 673; KAW2       BMW 1er (F21 2012);
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2007/46*0283*04;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2007/46*0273*04;
                                                                                           Kombilimousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 245/35R19 89Y          11A; 244; 247; 27F; 2ER REIHE; ab
                                                                 54A; 57F; 6AE; KAW2 e1*2007/46*0277*08;
                                                                                     Cabrio; Coupe;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                     723; 73C; 74D; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 185 245/35R19 89Y     11A; 244; 247; 27F; 2ER REIHE; ab
                                                                 54A; 57F; 6AE; KAW2 e1*2007/46*0277*08;
                                                                                     Cabrio; Coupe;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                     723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 255/35R19 92Y          GA4; 11A; 22M; 22P;       BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 248; 27H; 27I; 57F;       2012;
                                                                 KAW2                      Ab
                                                                                           e24*2007/46*0022*03;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2007/46*0315*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 255/35R19 92       GA4; 11A; 248; 27I;       BMW 3er (F30) ab
                                                                 57F; 6AA; KAW2            2012;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2007/46*0314*05;
                                                                                           inkl. 330e
                                                                                           iPerformance;
                                                                                           Limousine; Stufenheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                                                                                                     Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 255/35R19 96           GA4; 11A; 248; 27I;       ab
                                                                 57F; KAW2                 e1*2007/46*0316*09;
                                                                                           4er Cabrio (F33);
                                                                                           Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/35R19 96      GA4; 11A; 248; 27I;       4er Gran Coupe (F36);
                                                                 57F; KAW2                 ab
                                                                                           e1*2007/46*0316*10;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 255/35R19 92      GA4; 11A; 248; 27I;       ab
                                                                 57F; KAW2                 e1*2007/46*0316*08;
                                                                                           4er Coupe (F32);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                           723; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y         11A; 22I; 24M; 57F;       nur Limousine
                                                                 990; KAW2                 Allradantrieb;
                                               275/30R19 92Y     11A; 22I; 24M; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 99E; KAW2                 12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74D; 76B


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                                                                                                     Seite: 7 von 15
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleic h sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/40R19
                    Hinterachse:                        245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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                                                                                                     Seite: 9 von 15
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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AFL) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist ab einer tatsächlichen Reifenbreite von 272 mm
     (gemessen) nur zulässig in Verbindung mit einer 3 mm dicken Distanzscheibe, Alpina Teile Nr. 34 11
     643. Eine Mittenzentrierung des Rades muss gewährleistet sein.
CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R19
                    Hinterachse:                        255/40R19
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R19
                   Hinterachse:                          255/40R19
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAW2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse AC-MB4 8,5JX19H2 KBA: 51464 Lochkreis 5x120 ET: 35




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1K4
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0283*..
        Handelsbez.:        BMW 1ER REIHE

        Variante(n):        Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 190              y = 220                VA
              26P                        x = 140              y = 170                VA
              27B                        x = 220              y = 270                HA
              27I                        x = 170              y = 240                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 190        y = 220           8                VA
              27F                     x = 220        y = 270          30                HA
              27H                     x = 220        y = 270           8                HA
              26J                     x = 190        y = 220          25                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3K
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0315*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              27I                        x = 170              y = 260                HA
              27B                        x = 220              y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              26J                     x = 225        y = 320          25                VA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA
              27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0316*..
        Handelsbez.:        BMW 4ER REIHE

        Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              27B                        x = 220              y = 310                HA
              27I                        x = 170              y = 260                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225        y = 320          12                VA
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              27F                     x = 220        y = 310          33                HA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        1C
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0277*..
        Handelsbez.:        BMW 2ER REIHE

        Variante(n):        Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 250              y = 250                VA
              26P                        x = 200              y = 200                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 250        y = 250          30                VA
              26N                     x = 250        y = 250           8                VA
              27F                     x = 280        y = 370          30                HA
              27H                     x = 280        y = 370           8                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 17-00456-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51465
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-MB4 9,5JX19H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 29.03.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        3L
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0314*..
        Handelsbez.:        BMW 3ER REIHE

       Variante(n):         Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 175              y = 270                VA
              26B                        x = 225              y = 320                VA
              27I                        x = 170              y = 260                HA
              27B                        x = 220              y = 310                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen                Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                     von [mm]       bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 225        y = 320          23                VA
              26N                     x = 225        y = 320           8                VA
              27H                     x = 220        y = 310           8                HA
              27F                     x = 220        y = 310          25                HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.