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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    RVS Srl
                                via per Salvatronda 60
                                I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          AC-MB5
Typ                             AC-MB5 2085
Radgröße                        8.5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
P1D          AC-MB5 2085 P1D / ohne Ring        5/120/72,6         33        765    2254

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53189
Herstellerzeichen               RVS
Radtyp und Ausführung           AC-MB5 2085 (s.o.)
Radgröße                        8.5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°      130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-265        235/35R20   R02                            A01 A12 A14
3-V, 3K-N1              100-265        245/35R20   R02                            A18 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;     100-265        255/35R20   K1a R02 T93                    V20 VA1 S01
e24*2007/46*0022*05-    100-265        285/30R20   K2c K6g K6i K8h R02
..

BMW 5er ActiveHybrid    225, 235       245/35R20   R02                            A01 A12 A14
HY                                                                                A18 A58 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                              S01
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5L                                                                                A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung                                                               S01
BMW 5er-Reihe           100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5L                                                                                A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                              S01
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                          A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring         100-330        245/35R20   R02                            A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                          A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe           230-330        245/35R20   R02 T91                        A01 A12 A14
6C                                                                                A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..                                                                L06 V20 VA1
                                                                                  S01
BMW X3                  100-230        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
X3, X-N1                100-230        255/35R20   A01 K1a R02                    B90 V20 VA1
e1*2007/46*0512*..;                                                               S01
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                  100-230        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
X3, X-N1                100-230        255/35R20   A01 K1a R02                    B90 V20 VA1
e1*2007/46*                                                                       S01
0512*11-..;
e1*2007/46*
0454*13-..
BMW X4                  100-230        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
X3, X-N1                100-230        255/35R20   R02                            B90 KMV V20
e1*2007/46*                                                                       VA1 S01
0512*11-..;
e1*2007/46*
0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                    RVS Srl

                                                                                     Seite 4 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 5 von 7

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20     305/40R20
Nr. 21   275/50R20     305/45R20
Nr. 22   285/35R20     335/30R20
Nr. 23   285/40R20     325/35R20
Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 3, Gutachten Nummer 55803920, Ausfertigung 1
(RADTYP AC-MB5 2095) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2020 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53189 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55803820 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20EH2+ Typ AC-MB5 2085
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Juni 2020




Schmidt                                                                      00344872.DOC




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