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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100133 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55812724 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 20 H2 Typ AC-MB6 2010
                Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                           Seite 1 von 5
                Auftraggeber                    RVS Srl
                                                via per Salvatronda 60
                                                I 31033 Castelfranco Veneto TV



                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                          AC-MB6
                Typ                             AC-MB6 2010
                Radgröße                        10J X 20 H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 481D          AC-MB6 2010 481D / ohne Ring        5/130/66,5        38         830      2450


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55812524, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 55672 , RADTYP AC-MB6 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100133*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      100133
                Herstellerzeichen               RVS
                Radtyp und Ausführung           AC-MB6 2010...(s.o.)
                Radgröße                        10J X 20 H2
                Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.    Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01    Serienschraube M14x1,5           Kugel d=28              160               30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Audi

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55812724 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 20 H2 Typ AC-MB6 2010
                Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                             Seite 2 von 5

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q6 e-tron             100, 120      285/45R20      A32 R03 166                      A14 A18 A57
                 GF                         100, 120      295/40R20      A12 R03 166                      V20 Vn2 HA2
                 e1*2018/858*00337*..       100, 120      305/40R20      A12 R03 166                      S01
                 - Elektro




                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55812524, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 55672 , RADTYP AC-MB6 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.
§22 100133*00




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55812724 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 20 H2 Typ AC-MB6 2010
                Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                                 Seite 3 von 5

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                166       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 100133*00




                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55812524, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55672 ,
                RADTYP AC-MB6 2085) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55812724 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 20 H2 Typ AC-MB6 2010
                Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                              Seite 4 von 5

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
§22 100133*00




                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. Januar 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100133 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55812724 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 20 H2 Typ AC-MB6 2010
                Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                              Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 14. Januar 2025


                Pohl                                                                                  00440342.DOCX
§22 100133*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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