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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53777 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55806322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ AC-V51 1665
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AC-V51
Typ                               AC-V51 1665
Radgröße                          6.5JX16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
C5V          AC-V51 1665 C5V / ohne Ring           5/130/89,1         62        1050   2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53777
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AC-V51 1665... (s.o.)
Radgröße                          6.5JX16H2
Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      175                  33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Nissan
                                  Opel
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53777 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55806322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ AC-V51 1665
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Interstar       60-107        205/75R16C   A13 R09                          A14 A18 S01
FDN, J3                60-107        215/65R16C   A13 R09 T06 T09
K964,                  60-107        215/65R16C   A01 A13 G03 T06 T09
e2*2001/116*0273*..    60-107        225/65R16C   A13 R09
geschlossener Aufbau   60-107        225/65R16C   A01 A13 G03
Nissan NV400           74-132        215/65R16C   A13 R09 T02 T06 T09 210          A14 A18 S01
M1, M9, V1, V9         74-132        225/60R16C   A13 T01 T05 210
e2*2007/46*0137*..;    74-132        225/65R16C   A13 R09 210
e2*2007/46*0142*..;    74-132        225/65R16C   A01 A13 G03 210
e2*2007/46*0143*..;    74-132        235/65R16C   A12 R09 210
e2*2007/46*0151*..     74-132        235/65R16C   A01 A12 G03 210
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau
- mit Radschrauben
M14x1,5
Opel Movano-A          58,5-107      205/75R16C   A13 R09                          A14 A18 S01
F9, U9, J9             58,5-107      215/65R16C   A13 R09 T06 T09
K155, K156,            58,5-107      215/65R16C   A01 A13 G03 T06 T09
e2*98/14*0130*..       58,5-107      225/65R16C   A13 R09
geschlossener Aufbau   58,5-107      225/65R16C   A01 A13 G03
Opel Movano-B          74-132        215/65R16C   A13 R09 T02 T06 T09 210          A14 A18 S01
MR, MW                 74-132        225/60R16C   A13 T01 T05 210
e1*2007/46*0362*..;    74-132        225/65R16C   A13 R09 210
e1*2007/46*0579*..     74-132        225/65R16C   A01 A13 G03 210
- Frontantrieb         74-132        235/65R16C   A12 R09 210
- geschl. Aufbau       74-132        235/65R16C   A01 A12 G03 210
- mit Radschrauben
M14x1,5
Renault Master 2       58,5-107      205/75R16C   A13 R09                          A14 A18 S01
FD, JD, D              58,5-107      215/65R16C   A13 R09 T06 T09
H912,                  58,5-107      215/65R16C   A01 A13 G03 T06 T09
e2*98/14/0129*..;      58,5-107      225/65R16C   A13 R09
e2*2007/46*0015*..     58,5-107      225/65R16C   A01 A13 G03
geschlossener Aufbau
Renault Master 3       74-132        215/65R16C   A13 R09 T06 T09 210              A14 A18 S01
MA/ML/MF/MM/VA/VF      74-132        225/60R16C   A13 T01 T05 T11 210
/VL/VM                 74-132        225/65R16C   A13 R09 210
e2*2007/46*            74-132        225/65R16C   A01 A13 G03 210
0016,0022,0023,        74-132        235/65R16C   A12 R09 210
0029,0047,0051,        74-132        235/65R16C   A01 A12 G03 210
0152,0153*..
- Frontantrieb
- geschl. Aufbau
- mit Radschrauben
M14x1,5




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53777 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55806322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ AC-V51 1665
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

210      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53777 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55806322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ AC-V51 1665
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 4 von 5

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53777 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55806322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ AC-V51 1665
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                          Seite 5 von 5

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2022 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Oktober 2022




Schmidt                                                                        00398241.DOC




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