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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AC-V51
Typ                               AC-V51 1770
Radgröße                          7JX17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
C5T          AC-V51 1770 C5T / ohne Ring           5/130/78,1         62        1250   2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53807
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AC-V51 1770...(s.o.)
Radgröße                          7JX17 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M16x1,5             Kegel 60°      180                  33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Fiat
                                  Opel
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                          RVS Srl

                                                                                  Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen     Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (III) -     74-132        235/60R17C T14 T17 250                    A12 A14 A19
/Heavy                                                                             A58 B02 BA2
Y, 250L                                                                            KMV NoE
e3*2001/116*0234*..;                                                               S01
e3*2007/46*0046*..;
e3*2007/46*0051*..;
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Citroen Jumper (III) -     74-132        235/60R17C K1c T14 T17 250                A01 A12 A14
/Heavy                                                                             A19 A58 B02
Y, 250L                                                                            BA2 KOV
e3*2001/116*0234*..;                                                               NoE S01
e3*2007/46*0046*..;
e3*2007/46*0051*..;
L773
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        235/60R17C T17 250                        A12 A14 A19
250, 250L                                                                          A58 B02 BA2
e3*2001/116*0232*..;                                                               KMV NoE
e3*2007/46*0044*..;                                                                S01
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        235/60R17C K1c 250                        A01 A12 A14
250, 250L                                                                          A19 A58 B02
e3*2001/116*0232*..;                                                               BA2 KOV
e3*2007/46*0044*..;                                                                NoE S01
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Opel Movano-C              88-121        235/60R17C T17                            A12 A14 A19
(Heavy)                                                                            A58 B02 BA2
Y                                                                                  KMV NoE
e3*2007/46*0045*22-                                                                S01
..;
e3*2007/46*0050*24-..
- "verstärkt/Heavy"
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Movano-C           88-121        235/60R17C K1c                                     A01 A12 A14
(Heavy)                                                                                  A19 A58 B02
Y                                                                                        BA2 KOV
e3*2007/46*0045*22-                                                                      NoE S01
..;
e3*2007/46*0050*24-..
- "verstärkt/Heavy"
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Peugeot Boxer (III) -   74-132        235/60R17C T17 250                                 A12 A14 A19
/Heavy                                                                                   A58 B02 BA2
Y, 250, 250L                                                                             KMV NoE
e3*2001/116*0233*..;                                                                     S01
e3*2007/46*0045*..;
e3*2007/46*0050*..;
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III) -   74-132        235/60R17C K1c 250                                 A01 A12 A14
/Heavy                                                                                   A19 A58 B02
Y, 250, 250L                                                                             BA2 KOV
e3*2001/116*0233*..;                                                                     NoE S01
e3*2007/46*0045*..;
e3*2007/46*0050*..;
L772
- geschl. Aufbau
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 4 von 6

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

250      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 5 von 6
A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

BA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T14    Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T17    Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2022.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53807 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55803023 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17 H2 Typ AC-V51 1770
Hersteller                    RVS Srl

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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. April 2023




Schmidt                                                                  00408485.DOC JR-CS




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