GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 1 von 7 Auftraggeber RVS Srl via per Salvatronda 60 I 31033 Castelfranco Veneto TV QM-Nr.: 39020150706 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell AC-V51 Typ AC-V51 1875 Radgröße 7,5JX18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) B4B AC-V51 1875 B4B / ohne Ring 5/112/66,6 50 875 2260 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53831 Herstellerzeichen RVS Radtyp und Ausführung AC-V51 1875... (s.o.) Radgröße 7,5JX18 H2 §22 53831*01 Einpresstiefe ET... (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel 130 27,5 d=28mm S02 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 150 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 180 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. EQA-Klasse 80-139 225/55R18 M+S A12 A14 A18 F2B 80-139 235/55R18 A57 P35 S02 e1*2007/46*1909*09-.. 80-139 245/50R18 A01 K2b - Elektro 95 225/55R18 EQB-Klasse 95-139 225/55R18 M+S T02 T98 A12 A14 A18 F2B 95-139 235/55R18 A57 P35 S02 e1*2007/46*1909*12-.. 95-139 245/50R18 A01 K2b - Elektro EQV 300 70 (150) 245/50R18 A90 T04 175 A14 A18 A58 639/2 AFa S03 e1*2007/46*0457*25-.. - Elektro eVito/ eVito Tourer 70 (150) 245/50R18 A90 T04 175 A14 A18 A58 639/2, 639/4 AFa Rm2 S03 e1*2007/46*0457*20-.. e1*2007/46*0458*15-.. - 245er-Serienbereif. - Elektro §22 53831*01 eVito/ eVito Tourer 70 (85) 225/55R18 A01 A12 G01 T02 175 A14 A18 A58 639/2, 639/4 70 (85) 235/50R18 A01 A12 G01 T01 175 AFa Rm1 S03 e1*2007/46*0457*20-.. 70 (85) 245/50R18 A01 A12 G01 T04 175 e1*2007/46*0458*15-.. - 225er-Serienbereif. - Elektro GLA 250e 118,120 225/55R18 M+S A12 A14 A18 F2B 118,120 225/55R18 R37 A58 F23 NoE e1*2007/46*1909*08-.. 118,120 235/55R18 P35 S01 - Plug-in Hybrid GLA-Klasse 85-165 225/55R18 M+S A12 A14 A18 F2B 85-165 225/55R18 R37 A57 NoE NoP e1*2007/46*1909*.. 85-165 235/55R18 P35 Po1 S01 85-165 245/50R18 A01 K1b K2b GLB-Klasse 85-165 225/55R18 M+S A12 A14 A18 F2B 85-165 225/55R18 R37 A57 NoE NoP e1*2007/46*1909*.. 85-165 235/55R18 P35 Po1 S01 85-165 245/50R18 A01 K1b K2b Vito/Viano (II) 65-190 245/45R18 T00 A12 A14 A18 639, -/2, -/4, -/5 A57 S03 e9*2001/116*0048*.., e1*2007/46* 0457*00-08, 0458*00-07, 0459*00-05, L275, L720 - incl. MJ 2011 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. V-Klasse/Vito (III) 100-140 225/55R18 A01 A12 G90 R37 T02 T98 175 A14 A18 A58 639/2, 639/4 100-140 225/55R18 A12 R37 R91 T02 T98 175 AHa NoE S03 e1*2007/46*0457*09-.. 100-176 235/45R18 A10 T98 175 e1*2007/46*0458*08-.. 100-176 235/50R18 A01 A12 G90 G94 T01 175 (Baureihe 447) 100-176 235/50R18 A12 R91 T01 X72 175 - nur Heckantrieb 100-176 245/45R18 A10 T00 175 - incl. Marco Polo, Mixto,.. V-Klasse/Vito (III) 65-100 225/55R18 A01 G90 T02 T98 A12 A14 A18 639/2, 639/4 65-100 225/55R18 R91 T02 T98 A58 AFa NoE e1*2007/46*0457*09-.. 65-100 235/45R18 T98 S03 e1*2007/46*0458*08-.. 65-100 235/50R18 A01 G90 T01 (Baureihe 447) 65-100 235/50R18 R91 T01 T97 - nur Frontantrieb 65-100 245/45R18 T00 V-Klasse/Vito 4matic 100-176 225/55R18 A01 A12 G90 R37 T02 T98 175 A14 A18 A56 (III) 100-176 225/55R18 A12 R37 R91 T02 T98 175 NoE S03 639/2, 639/5 100-176 235/45R18 A10 T98 175 e1*2007/46*0457*09-.. 100-176 235/50R18 A01 A12 G90 G94 T01 T97 175 e1*2007/46*0459*06-.. 100-176 235/50R18 A12 R91 T01 X72 175 §22 53831*01 (Baureihe 447) 100-176 245/45R18 A10 T00 175 - nur Allradantrieb - incl. Marco Polo, Mixto,.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 4 von 7 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 175 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 §22 53831*01 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 5 von 7 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. AFa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb. AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G90 Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G94 Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, §22 53831*01 Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1. Po1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 6 von 7 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R91 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung. Rm2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 245/55R17 oder 245/50R18 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. §22 53831*01 T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X72 Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17, 235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875 Hersteller RVS Srl Seite 7 von 7 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. März 2024 §22 53831*01 Schmidt 00423679.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim