Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                        RVS Srl

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      RVS Srl
                                                 via per Salvatronda 60
                                                 I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                                 QM-Nr.: 39020150706

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            AC-V51
               Typ                               AC-V51 1875
               Radgröße                          7,5JX18 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               B4B          AC-V51 1875 B4B / ohne Ring            5/112/66,6         50        875    2260

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53831
               Herstellerzeichen                 RVS
               Radtyp und Ausführung             AC-V51 1875... (s.o.)
               Radgröße                          7,5JX18 H2
§22 53831*01




               Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel          130                   27,5
                                                      d=28mm
               S02       Schraube M14x1,5             Kugel d=28     150                   27
               S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=28     180                   30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                        RVS Srl

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQA-Klasse              80-139         225/55R18   M+S                             A12 A14 A18
               F2B                     80-139         235/55R18                                   A57 P35 S02
               e1*2007/46*1909*09-..   80-139         245/50R18   A01 K2b
               - Elektro               95             225/55R18
               EQB-Klasse              95-139         225/55R18   M+S T02 T98                     A12 A14 A18
               F2B                     95-139         235/55R18                                   A57 P35 S02
               e1*2007/46*1909*12-..   95-139         245/50R18   A01 K2b
               - Elektro
               EQV 300                 70 (150)       245/50R18   A90 T04 175                     A14 A18 A58
               639/2                                                                              AFa S03
               e1*2007/46*0457*25-..
               - Elektro
               eVito/ eVito Tourer     70 (150)       245/50R18   A90 T04 175                     A14 A18 A58
               639/2, 639/4                                                                       AFa Rm2 S03
               e1*2007/46*0457*20-..
               e1*2007/46*0458*15-..
               - 245er-Serienbereif.
               - Elektro
§22 53831*01




               eVito/ eVito Tourer     70 (85)        225/55R18   A01 A12 G01 T02 175             A14 A18 A58
               639/2, 639/4            70 (85)        235/50R18   A01 A12 G01 T01 175             AFa Rm1 S03
               e1*2007/46*0457*20-..   70 (85)        245/50R18   A01 A12 G01 T04 175
               e1*2007/46*0458*15-..
               - 225er-Serienbereif.
               - Elektro
               GLA 250e                118,120        225/55R18   M+S                             A12 A14 A18
               F2B                     118,120        225/55R18   R37                             A58 F23 NoE
               e1*2007/46*1909*08-..   118,120        235/55R18                                   P35 S01
               - Plug-in Hybrid
               GLA-Klasse              85-165         225/55R18   M+S                             A12 A14 A18
               F2B                     85-165         225/55R18   R37                             A57 NoE NoP
               e1*2007/46*1909*..      85-165         235/55R18                                   P35 Po1 S01
                                       85-165         245/50R18   A01 K1b K2b
               GLB-Klasse              85-165         225/55R18   M+S                             A12 A14 A18
               F2B                     85-165         225/55R18   R37                             A57 NoE NoP
               e1*2007/46*1909*..      85-165         235/55R18                                   P35 Po1 S01
                                       85-165         245/50R18   A01 K1b K2b
               Vito/Viano (II)         65-190         245/45R18   T00                             A12 A14 A18
               639, -/2, -/4, -/5                                                                 A57 S03
               e9*2001/116*0048*..,
               e1*2007/46*
               0457*00-08,
               0458*00-07,
               0459*00-05,
               L275, L720
               - incl. MJ 2011




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               V-Klasse/Vito (III)     100-140       225/55R18     A01 A12 G90 R37 T02 T98 175           A14 A18 A58
               639/2, 639/4            100-140       225/55R18     A12 R37 R91 T02 T98 175               AHa NoE S03
               e1*2007/46*0457*09-..   100-176       235/45R18     A10 T98 175
               e1*2007/46*0458*08-..   100-176       235/50R18     A01 A12 G90 G94 T01 175
               (Baureihe 447)          100-176       235/50R18     A12 R91 T01 X72 175
               - nur Heckantrieb       100-176       245/45R18     A10 T00 175
               - incl. Marco Polo,
               Mixto,..
               V-Klasse/Vito (III)   65-100          225/55R18     A01 G90 T02 T98                       A12 A14 A18
               639/2, 639/4          65-100          225/55R18     R91 T02 T98                           A58 AFa NoE
               e1*2007/46*0457*09-.. 65-100          235/45R18     T98                                   S03
               e1*2007/46*0458*08-.. 65-100          235/50R18     A01 G90 T01
               (Baureihe 447)        65-100          235/50R18     R91 T01 T97
               - nur Frontantrieb    65-100          245/45R18     T00
               V-Klasse/Vito 4matic  100-176         225/55R18     A01 A12 G90 R37 T02 T98 175           A14 A18 A56
               (III)                 100-176         225/55R18     A12 R37 R91 T02 T98 175               NoE S03
               639/2, 639/5          100-176         235/45R18     A10 T98 175
               e1*2007/46*0457*09-.. 100-176         235/50R18     A01 A12 G90 G94 T01 T97 175
               e1*2007/46*0459*06-.. 100-176         235/50R18     A12 R91 T01 X72 175
§22 53831*01




               (Baureihe 447)        100-176         245/45R18     A10 T00 175
               - nur Allradantrieb
               - incl. Marco Polo,
               Mixto,..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                        Seite 4 von 7
               290 km/h                -       -       90%
               300 km/h                -       -       85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§22 53831*01




               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               G94     Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
§22 53831*01




               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
               zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                        Seite 6 von 7
               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R91     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u.
               a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Rm1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung
               225/55R17 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.

               Rm2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 245/55R17 oder 245/50R18 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 53831*01




               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X72    Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
               235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                        Seite 7 von 7
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. März 2024
§22 53831*01




               Schmidt                                                                       00423679.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim