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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                        RVS Srl

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      RVS Srl
                                                 via per Salvatronda 60
                                                 I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                                 QM-Nr.: 39020150706

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            AC-V51
               Typ                               AC-V51 1875
               Radgröße                          7,5JX18 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               S7S          AC-V51 1875 S7S / ohne Ring           5/118/71,1         65        1075   2260

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53831
               Herstellerzeichen                 RVS
               Radtyp und Ausführung             AC-V51 1875... (s.o.)
               Radgröße                          7,5JX18 H2
§22 53831*01




               Einpresstiefe                     ET... (s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      180                  29

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 Fiat
                                                 Opel
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                          RVS Srl

                                                                                                  Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Jumper (III)       74-132        225/60R18   T04 Z16 215                     A12 A14 A18
               Y, 250L                    74-132        235/50R18   A01 G38 T01 Z15 215             A58 B02 KMV
               e3*2001/116*0234*..;       74-132        235/50R18   T01 X45 Z15 215                 NoE S01
               e3*2007/46*0046*..;        74-132        235/55R18   T04 Z16 215
               e3*2007/46*0051*..;        74-132        235/60R18   G96 T03 T07 Z16 215
               L773                       74-132        235/60R18   R33 T03 T07 215
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift ab 2013
               Citroen Jumper (III)       74-132        225/60R18   K1c T04 Z16 215                 A01 A12 A14
               Y, 250L                    74-132        235/50R18   G38 K1c T01 Z15 215             A18 A58 B02
               e3*2001/116*0234*..;       74-132        235/55R18   K1c T04 Z16 215                 KOV NoE
               e3*2007/46*0046*..;        74-132        235/60R18   G96 K1c T03 T07 Z16 215         S01
               e3*2007/46*0051*..;
               L773
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
§22 53831*01




               - incl. Facelift ab 2013
               Fiat Ducato (III)          74-132        225/60R18   T04 Z16 215                     A12 A14 A18
               250, 250L                  74-132        235/50R18   A01 G38 T01 Z15 215             A58 B02 KMV
               e3*2001/116*0232*..;       74-132        235/50R18   T01 X45 Z15 215                 NoE S01
               e3*2007/46*0049*..;        74-132        235/55R18   T04 Z16 215
               e3*2007/46*0044*..;        74-132        235/60R18   A01 G96 T03 T07 Z16 215
               L779                       74-132        235/60R18   R33 T03 T07 215
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Fiat Ducato (III)          74-132        225/60R18   K1c T04 Z16 215                 A01 A12 A14
               250, 250L                  74-132        235/50R18   G38 K1c T01 Z15 215             A18 A58 B02
               e3*2001/116*0232*..;       74-132        235/55R18   K1c T04 Z16 215                 KOV NoE
               e3*2007/46*0044*..;        74-132        235/60R18   G96 K1c T03 T07 Z16 215         S01
               e3*2007/46*0049*..;
               L779
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Opel Movano-C              88-121        235/60R18   A01 G96 T07 Z16                 A12 A14 A18
               Y                          88-121        235/60R18   R33 T07                         A58 B02 KMV
               e3*2007/46*0045*22-                                                                  NoE S01
               ..;
               e3*2007/46*0050*24-..
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                       RVS Srl

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Movano-C           88-121        235/60R18     G96 K1c T07 Z16                       A01 A12 A14
               Y                                                                                         A18 A58 B02
               e3*2007/46*0045*22-                                                                       KOV NoE
               ..;                                                                                       S01
               e3*2007/46*0050*24-..
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Peugeot Boxer (III)     74-132        225/60R18     T04 Z16 215                           A12 A14 A18
               Y, 250L                 74-132        235/50R18     A01 G38 T01 Z15 215                   A58 B02 KMV
               e3*2001/116*0233*..;    74-132        235/50R18     T01 X45 Z15 215                       NoE S01
               e3*2007/46*0045*..;     74-132        235/55R18     T04 Z16 215
               e3*2007/46*0050*..;     74-132        235/60R18     A01 G96 T03 T07 Z16 215
               L772                    74-132        235/60R18     R33 T03 T07 215
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Peugeot Boxer (III)     74-132        225/60R18     K1c T04 Z16 215                       A01 A12 A14
               Y, 250L                 74-132        235/50R18     G38 K1c T01 Z15 215                   A18 A58 B02
§22 53831*01




               e3*2001/116*0233*..;    74-132        235/55R18     K1c T04 Z16 215                       KOV NoE
               e3*2007/46*0045*..;     74-132        235/60R18     G96 K1c T03 T07 Z16 215               S01
               e3*2007/46*0050*..;
               L772
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53831*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               215      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 2150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                       Seite 5 von 6
               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               G38     Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G96     Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53831*01




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R33    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
               Reifengröße 225/75R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53831 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55805723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX18 H2 Typ AC-V51 1875
               Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                        Seite 6 von 6
               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X45    Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15
               oder 225/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 53831*01




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. März 2024




               Schmidt                                                                        00423645.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim