Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 62
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
C5U C5U ohne 84,1 1215 2290 11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906
KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BA35/4x4; 906BB35;
906BB35/4x4
180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
KL3A4; KL3A5
Verkaufsbezeichnung: Sprinter
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 105 225/65R16C 112 12K Frontantrieb;
FL3A5 e1*2007/46*1763*.. 225/75R16C 116 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
KL3A4 e1*2007/46*1760*.. 235/65R16C 115 11A; 12A; 248 51A; 71K; 723; 73C;
KL3A5 e1*2007/46*1762*.. 74D
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
30 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; bis
906 AC e1*2001/116*0354*.. 225/70R16 107 5NK E1*2001/116*0354*20;
35 225/75R16C Van; Lkw geschl.
906 KA L765 235/65R16 107 5NK Kasten; Heckantrieb;
30 235/65R16C 115 nicht Fzg. mit
906 KA L766 235/70R16 106 5NA Zwillingsbereifung
35 235/70R16 109 5PM Serie;
906AC35G e1*2007/46*0569*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906BA35 e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C 51G bis
116R
906BB35 e1*2007/46*0301*.. 225/75R16C 51G e1*2007/46*0300*13;
118P
235/65R16C 51G bis
115R
235/65R16C 51G e1*2007/46*0301*15;
121N
120 - 190 235/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
118R
51A; 71K; 723; 73C;
74D
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 KA L970 80 - 135 225/75R16C 51G Lkw geschl.Kasten
35/4x4 (Serie);
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 744; 76U
906BA35/4x4 e1*2007/46*0309*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76U
906BB35/4x4 e1*2007/46*0310*.. 95 - 140 225/75R16C 51G Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2EC1 e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
2EC2 e1*2001/116*0356*.. 215/75R16 107 5NK; 51J 1993mm; Van; Lkw
2EKE1 e1*2007/46*0513*.., 225/70R16 107 5NK geschl. Kasten;
L769 225/75R16C Heckantrieb; nicht
2EKE2 e1*2007/46*0514*.., 235/65R16 107 5NK Fzg. mit
e1*2007/46*0515*.., 235/65R16C 115 Zwillingsbereifung
L770 235/70R16 106 5NA Serie;
235/70R16 109 5PM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2FJE1 e1*2007/46*0521*.. 65 - 120 205/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
225/75R16C 51G 51A; 71K; 723; 73C;
235/65R16C 51G 74D
2FJE1 L767 65 - 120 205/75R16C 51G Lkw offener Kasten
225/75R16C 51G (Serie); Heckantrieb;
235/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 54F; 71K; 723;
73C; 74D; 744; 76U
2FJE2 e1*2007/46*0522*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16C 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74D
2FJE2 e1*2007/46*0523*.. 65 - 120 225/75R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16C 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74D
2FJE2 L768 65 - 120 225/75R16C 51G Lkw offener Kasten
235/65R16C 51G (Serie); Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 54F; 71K; 723;
73C; 74D; 744; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß e verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.