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							Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 31.01.2022
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 62
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
C5U                 C5U                        ohne                        84,1                    1215      2290    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35; 906
                                             KA 35/4x4; 906AC35G; 906BA35; 906BA35/4x4; 906BB35;
                                             906BB35/4x4
                                             180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                             KL3A4; KL3A5
 Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
 FL3A4        e1*2007/46*1761*..   70 - 105        225/65R16C 112 12K                          Frontantrieb;
 FL3A5        e1*2007/46*1763*..                   225/75R16C 116 12K                          10B; 11B; 11G; 11H;
 KL3A4        e1*2007/46*1760*..                   235/65R16C 115 11A; 12A; 248                51A; 71K; 723; 73C;
 KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                               74D

 Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
 906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190         205/75R16C        5QE; 51J                  nur Fzg.-Breite
 30                                                215/75R16 107     5NK; 51J                  1993mm; bis
 906 AC       e1*2001/116*0354*..                  225/70R16 107     5NK                       E1*2001/116*0354*20;
 35                                                225/75R16C                                  Van; Lkw geschl.
 906 KA       L765                                 235/65R16 107     5NK                       Kasten; Heckantrieb;
 30                                                235/65R16C 115                              nicht Fzg. mit
 906 KA       L766                                 235/70R16 106     5NA                       Zwillingsbereifung
 35                                                235/70R16 109     5PM                       Serie;
 906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
906BA35      e1*2007/46*0300*.. 70 - 190 225/75R16C                  51G                     bis
                                          116R
906BB35      e1*2007/46*0301*..           225/75R16C                 51G                     e1*2007/46*0300*13;
                                          118P
                                          235/65R16C                 51G                     bis
                                          115R
                                          235/65R16C                 51G                     e1*2007/46*0301*15;
                                          121N
                                120 - 190 235/65R16C                 51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                          118R
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74D

Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
906 KA       L970              80 - 135 225/75R16C                   51G                     Lkw geschl.Kasten
35/4x4                                                                                       (Serie);
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74D; 744; 76U
906BA35/4x4 e1*2007/46*0309*..         95 - 140 225/75R16C           51G                     Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74D; 76U
906BB35/4x4 e1*2007/46*0310*..         95 - 140 225/75R16C           51G                     Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74D; 76U


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C                 5QE; 51J                nur Fzg.-Breite
2EC2         e1*2001/116*0356*..          215/75R16 107              5NK; 51J                1993mm; Van; Lkw
2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          225/70R16 107              5NK                     geschl. Kasten;
             L769                         225/75R16C                                         Heckantrieb; nicht
2EKE2        e1*2007/46*0514*..,          235/65R16 107              5NK                     Fzg. mit
             e1*2007/46*0515*..,          235/65R16C 115                                     Zwillingsbereifung
             L770                         235/70R16 106              5NA                     Serie;
                                          235/70R16 109              5PM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
2FJE1        e1*2007/46*0521*.. 65 - 120 205/75R16C              51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                         225/75R16C              51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                         235/65R16C              51G                       74D
2FJE1        L767               65 - 120 205/75R16C              51G                       Lkw offener Kasten
                                         225/75R16C              51G                       (Serie); Heckantrieb;
                                         235/65R16C              51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 54F; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74D; 744; 76U
2FJE2          e1*2007/46*0522*..    65 - 120 225/75R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                              235/65R16C         51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74D
2FJE2          e1*2007/46*0523*..    65 - 120 225/75R16C         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                              235/65R16C         51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74D
2FJE2          L768                  65 - 120 225/75R16C         51G                       Lkw offener Kasten
                                              235/65R16C         51G                       (Serie); Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 54F; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74D; 744; 76U


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß e verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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                                                                                                     Seite: 4 von 5
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.