Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Fahrzeughersteller : IVECO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 125/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
S2F S2F ohne 74,1 1300 2290 11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : IVECO
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : IS35SI2AA; IS35SC2AA; IS35SI2BA
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : C30V; C25V; C30C; C25C
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAILY CAB 29L11..35S11..21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IS35SI2AA e3*2007/46*0118*.. 78 - 205 205/65R16C 107 71K; 723; 73C; 74B;
IS35SI2BA e3*2007/46*0118*.. 215/65R16 109 745
225/65R16C 112
235/65R16C
Verkaufsbezeichnung: DAILY VAN 29L11..35S11..21
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IS35SC2AA e3*2007/46*0120*.. 78 - 150 205/65R16C 107 71K; 723; 73C; 74B;
215/65R16 109 745
225/65R16C 112
235/65R16C
Verkaufsbezeichnung: Daily 29L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C25C L908 71 - 100 205/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
215/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74B; 744; 745
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung: Daily 29L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C25V L909 71 - 100 205/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
215/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74B; 744; 745
Verkaufsbezeichnung: Daily 35S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C30C L910 71 - 130 225/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74B; 744; 745
C30V L911 71 - 130 225/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
235/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C;
74B; 744; 745
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ents prechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.