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							Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 31.01.2022
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Fahrzeughersteller                         : IVECO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 68
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 125/6                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
S2F                 S2F                        ohne                        74,1                    1300      2290    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : IVECO
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : IS35SI2AA; IS35SC2AA; IS35SI2BA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : C30V; C25V; C30C; C25C
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     DAILY CAB 29L11..35S11..21
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 IS35SI2AA    e3*2007/46*0118*.. 78 - 205 205/65R16C 107                                       71K; 723; 73C; 74B;
 IS35SI2BA    e3*2007/46*0118*..          215/65R16 109                                        745
                                          225/65R16C 112
                                          235/65R16C

 Verkaufsbezeichnung:     DAILY VAN 29L11..35S11..21
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                      Auflagen
 IS35SC2AA e3*2007/46*0120*.. 78 - 150 205/65R16C 107                                          71K; 723; 73C; 74B;
                                        215/65R16 109                                          745
                                        225/65R16C 112
                                        235/65R16C

 Verkaufsbezeichnung:     Daily 29L
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 C25C         L908                71 - 100 205/65R16                 51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                           215/65R16                 51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                               74B; 744; 745




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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Verkaufsbezeichnung:     Daily 29L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
C25V         L909                71 - 100 205/65R16              51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                          215/65R16              51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74B; 744; 745

Verkaufsbezeichnung:     Daily 35S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
C30C         L910                71 - 130 225/65R16              51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                          235/65R16              51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74B; 744; 745
C30V           L911                  71 - 130 225/65R16          51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                              235/65R16          51G                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                           74B; 744; 745


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ents prechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00184-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53782
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AC-V61 1665
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 31.01.2022
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.