Gutachten 21-00184-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53782 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : IVECO Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 68 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 125/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum S2F S2F ohne 74,1 1300 2290 11/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : IVECO Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : IS35SI2AA; IS35SC2AA; IS35SI2BA Zubehör : Serie, s. Auflage 745 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : C30V; C25V; C30C; C25C Zubehör : Serie, s. Auflage 745 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: DAILY CAB 29L11..35S11..21 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IS35SI2AA e3*2007/46*0118*.. 78 - 205 205/65R16C 107 71K; 723; 73C; 74B; IS35SI2BA e3*2007/46*0118*.. 215/65R16 109 745 225/65R16C 112 235/65R16C Verkaufsbezeichnung: DAILY VAN 29L11..35S11..21 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IS35SC2AA e3*2007/46*0120*.. 78 - 150 205/65R16C 107 71K; 723; 73C; 74B; 215/65R16 109 745 225/65R16C 112 235/65R16C Verkaufsbezeichnung: Daily 29L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C25C L908 71 - 100 205/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 215/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74B; 744; 745 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00184-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53782 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: Daily 29L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C25V L909 71 - 100 205/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 215/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74B; 744; 745 Verkaufsbezeichnung: Daily 35S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C30C L910 71 - 130 225/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 235/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74B; 744; 745 C30V L911 71 - 130 225/65R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 235/65R16 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74B; 744; 745 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ents prechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00184-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53782 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: AC-V61 1665 Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 31.01.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.