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							Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 23.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : FIAT, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
S1C                 S1C                        ohne                        67,1                    1050      2370    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 128 Nm ( Kegelbund ) Nm
 Verkaufsbezeichnung:     Fiat L200, Fiat Fullback
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 KT0T         e1*2007/46*1398*..  110 - 113 225/65R17        106     12A; 5DK                  Mit
                                            225/70R17        108     12A; 5EA                  Radhausverbreiterung
                                            235/65R17        108     12A; 5EA                  Serie; Allradantrieb;
                                  110 - 133 245/60R17        108     12A; 5EA                  Heckantrieb;
                                            245/65R17        111     12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/65R17        111     12A                       51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                               74D
 KT0T          e1*2007/46*1398*..      110 - 113 225/65R17 106       12A; 5DK                  Ohne
                                                 225/70R17 108       12A; 5EA                  Radhausverbreiterung;
                                                 235/65R17 108       11A; 12A; 246; 248;       Allradantrieb;
                                                                     5EA                       Heckantrieb;
                                       110 - 133 245/60R17 108       11A; 12A; 246; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     5EA                       12K; 51A; 71A; 723;
                                                   245/65R17 111     12T; 51G                  73C; 74D
                                                   245/65R17 111     11A; 12T; 246; 248


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KJ0T (Kegelbund)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 23.11.2021
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Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : V80
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : V80
                                             128 Nm ( Kegelbund ) für Typ : KJ0T
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
KJ0T         e1*2007/46*1397*.. 110 - 113 225/65R17          106     12A; 5DK                Mit
                                          225/70R17          108     12A; 5EA                Radhausverbreiterung
                                          235/65R17          108     12A; 5EA                Serie; Allradantrieb;
                                110 - 133 245/60R17          108     12A; 5EA                Heckantrieb;
                                          245/65R17          111     12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/65R17          111     12A                     51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                             74D
KJ0T           e1*2007/46*1397*..      110 - 113 225/65R17 106       12A; 5DK                Ohne
                                                 225/70R17 108       12A; 5EA                Radhausverbreiterung;
                                                 235/65R17 108       11A; 12A; 246; 248;     Allradantrieb;
                                                                     5EA                     Heckantrieb;
                                       110 - 133 245/60R17 108       11A; 12A; 246; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     5EA                     12K; 51A; 71A; 723;
                                                 245/65R17 111       12T; 51G                73C; 74D
                                                 245/65R17 111       11A; 12T; 246; 248

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO/MONTERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
V80          e1*2001/116*0385*.. 118 - 184 265/65R17 112 11A; 24C; 24D                       kurzer Radstand;
                                                                                             langer Radstand;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                             723; 73C; 74D; 74E;
                                                                                             744


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.11.2021
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.11.2021
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.