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							Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 4                                                      Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                              Stand: 23.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
R97A                R97A                       ohne                          93,1                   1050      2370    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D6


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 225/65R17 106             nicht Allradantrieb; 12A Nicht für
                                                                                              Fahrzeugbreite 2028
                                                   235/65R17 108     nicht Allradantrieb; 12A mm; HA
                                                                                              Trommelbremse;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/70R17 107     nicht Allradantrieb; 12A 51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                              74A; 76S
                                                   245/55R17   106   nicht Allradantrieb; 12A
                                                   245/65R17   107   nicht Allradantrieb; 12A
                                                   245/70R17   110   nicht Allradantrieb; 12A
                                                   255/55R17   108   12A
                                                   255/60R17   106   12A
                                                   255/65R17   110   12A
                                                   265/60R17   108   12A
                                                   265/65R17         12T; 51G




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 225/65R17 106 nicht Allradantrieb; 12A Nicht für
                                                                                Fahrzeugbreite 2028
                                         235/65R17 108 nicht Allradantrieb; 12A mm; HA
                                                                                Trommelbremse;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/70R17 107 nicht Allradantrieb; 12A 51A; 71A; 723; 73C;
                                                                                74A; 76S
                                         245/55R17 106 nicht Allradantrieb; 12A
                                         245/65R17 107 nicht Allradantrieb; 12A
                                         245/70R17 110 nicht Allradantrieb; 12A
                                         255/55R17 108 12A
                                         255/60R17 106 12A
                                         255/65R17 110 12A
                                         265/60R17 108 12A
                                         265/65R17     12T; 51G


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00186-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53812
zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-V61 1775
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 23.11.2021
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.