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							Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 06.02.2023
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
S44A                S44A                       ohne                        106,1                   1050      2370    12/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG
                                             120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN;
                                             N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
 Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110        235/60R18      107                               ab Fzg.-Breite 1855mm;
 N)           e6*2007/46*0337*..              235/65R18      110                               10B; 11B; 11G; 11H;
 AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..             255/55R18      109                               12A; 51A; 71K; 723;
 N)-TMG                                       255/60R18      108                               73C; 745; FH2
                                   110 - 150  265/55R18      108
                                              265/60R18      110
 AN1P(EU,      e11*2007/46*2587*.., 110       235/60R18      107     122                       ab Fzg.-Breite 1855mm;
 N)            e6*2007/46*0337*..             235/65R18      110     12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
 AN1P(EU,      e13*2007/46*1698*..            255/55R18      109     122                       51A; 71K; 723; 73C;
 N)-TMG                                       255/60R18      108     12M                       745; FH2
                                    110 - 150 265/55R18      108     122
                                              265/60R18      110     12R
 N2-TSAM-      e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/60R18      100     5KA                       Hilux N26; Lkw
 TMG                                          225/65R18      103     5LK                       offener Kasten
                                              235/55R18      100     5KA                       (Serie); Mit
                                              235/60R18      107                               Radhausverbreiterung
                                              235/65R18      106                               Serie; Allradantrieb;
                                              245/60R18      105     5MK                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R18      109                               12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/60R18      108                               71K; 723; 729; 73C;
                                                                                               745




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18        100   11A; 24C; 24D; 5KA         Hilux N26; Lkw
TMG                                       225/65R18        103   11A; 24C; 24D; 5LK         offener Kasten
                                          235/55R18        100   11A; 24C; 24D; 5KA         (Serie); Ohne
                                          235/60R18        107   11A; 24C; 24D              Radhausverbreiter.
                                          235/65R18        106   11A; 24C; 24D              Serie; Allradantrieb;
                                          245/60R18        105   11A; 24C; 24D; 5MK         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18        109   11A; 24C; 24D              12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/60R18        108   11A; 24C; 24D              71K; 723; 729; 73C;
                                                                                            745

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   225/60R18     100   5KA                        Lkw offener Kasten
TMT)                                         225/65R18     103   5LK                        (Serie); Mit
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             235/55R18     100   5KA                        Radhausverbreiterung
TSAM)                                        235/60R18     107                              Serie; Allradantrieb;
                                             235/65R18     106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/60R18     105   5MK                        12A; 51A; 54F; 573;
                                             255/55R18     109                              71K; 723; 729; 73C;
                                             255/60R18     108                              745
N2(EU,         e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18     100   11A;   24C;   24D;   5KA   Lkw offener Kasten
TMT)                                         225/65R18     103   11A;   24C;   24D;   5LK   (Serie); Ohne
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..           235/55R18     100   11A;   24C;   24D;   5KA   Radhausverbreiter.
TSAM)                                        235/60R18     107   11A;   24C;   24D          Serie; Allradantrieb;
                                             235/65R18     106   11A;   24C;   24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/60R18     105   11A;   24C;   24D;   5MK   12A; 51A; 54F; 573;
                                             255/55R18     109   11A;   24C;   24D          71K; 723; 729; 73C;
                                             255/60R18     108   11A;   24C;   24D          745

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 140 255/60R18 108          12A                        10B; 11B;   11G; 11H;
TMG                             127 - 207 265/60R18 110          12R                        51A; 71K;   723; 73C;
                                                                                            745; 76O
J15TM          e1*2007/46*0231*..    127 - 140 255/60R18 108                                10B; 11B;   11G; 11H;
TMG                                  127 - 207 265/60R18 110                                12A; 51A;   71K; 723;
                                                                                            73C; 745;   76O

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108 12A                                10B; 11B;   11G; 11H;
TMG                              130 - 207 265/60R18 110 12R                                51A; 71K;   723; 73C;
                                                                                            745; 76O
J15TM-         e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108                                  10B; 11B;   11G; 11H;
TMG                                  130 - 207 265/60R18 110                                12A; 51A;   71K; 723;
                                                                                            73C; 745;   76O
J15TN          e6*2007/46*0002*..    127 - 140 255/60R18 108     12A                        10B; 11B;   11G; 11H;
                                     127 - 207 265/60R18 110     12R                        51A; 71K;   723; 73C;
                                                                                            745; 76O




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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                                                                                                       Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                127 - 207 265/60R18 110                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 745; 76O

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 12A                                10B; 11B;   11G; 11H;
                                127 - 207 265/60R18 110 12R                                51A; 71K;   723; 73C;
                                                                                           745; 76O
J15TM          e6*2007/46*0001*..    127 - 140 255/60R18 108                               10B; 11B;   11G; 11H;
                                     127 - 207 265/60R18 110                               12A; 51A;   71K; 723;
                                                                                           73C; 745;   76O


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlic h
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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      von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.