Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 06.02.2023
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Fahrzeughersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
S44A S44A ohne 106,1 1050 2370 12/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG
120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN;
N2(EU,TMT); N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 235/60R18 107 ab Fzg.-Breite 1855mm;
N) e6*2007/46*0337*.. 235/65R18 110 10B; 11B; 11G; 11H;
AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 255/55R18 109 12A; 51A; 71K; 723;
N)-TMG 255/60R18 108 73C; 745; FH2
110 - 150 265/55R18 108
265/60R18 110
AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 235/60R18 107 122 ab Fzg.-Breite 1855mm;
N) e6*2007/46*0337*.. 235/65R18 110 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 255/55R18 109 122 51A; 71K; 723; 73C;
N)-TMG 255/60R18 108 12M 745; FH2
110 - 150 265/55R18 108 122
265/60R18 110 12R
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA Hilux N26; Lkw
TMG 225/65R18 103 5LK offener Kasten
235/55R18 100 5KA (Serie); Mit
235/60R18 107 Radhausverbreiterung
235/65R18 106 Serie; Allradantrieb;
245/60R18 105 5MK 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 109 12A; 51A; 54F; 573;
255/60R18 108 71K; 723; 729; 73C;
745
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 06.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Hilux N26; Lkw
TMG 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK offener Kasten
235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA (Serie); Ohne
235/60R18 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter.
235/65R18 106 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573;
255/60R18 108 11A; 24C; 24D 71K; 723; 729; 73C;
745
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA Lkw offener Kasten
TMT) 225/65R18 103 5LK (Serie); Mit
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 5KA Radhausverbreiterung
TSAM) 235/60R18 107 Serie; Allradantrieb;
235/65R18 106 10B; 11B; 11G; 11H;
245/60R18 105 5MK 12A; 51A; 54F; 573;
255/55R18 109 71K; 723; 729; 73C;
255/60R18 108 745
N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Lkw offener Kasten
TMT) 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK (Serie); Ohne
N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Radhausverbreiter.
TSAM) 235/60R18 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb;
235/65R18 106 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 12A; 51A; 54F; 573;
255/55R18 109 11A; 24C; 24D 71K; 723; 729; 73C;
255/60R18 108 11A; 24C; 24D 745
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 140 255/60R18 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
TMG 127 - 207 265/60R18 110 12R 51A; 71K; 723; 73C;
745; 76O
J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
TMG 127 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TM- e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
TMG 130 - 207 265/60R18 110 12R 51A; 71K; 723; 73C;
745; 76O
J15TM- e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
TMG 130 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76O
J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
127 - 207 265/60R18 110 12R 51A; 71K; 723; 73C;
745; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 06.02.2023
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
127 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76O
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
127 - 207 265/60R18 110 12R 51A; 71K; 723; 73C;
745; 76O
J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
127 - 207 265/60R18 110 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 06.02.2023
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l. Stand: 06.02.2023
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von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
auszutauschen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.