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							                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 06.02.2023
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                         Fahrzeughersteller                         : FIAT, MITSUBISHI
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                             Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                                             Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
                         S1C                 S1C                        ohne                        67,1                    1050      2370    12/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                         Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
§22 53855*00, Korr. 01




                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm ( Flachbund lose ) Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     Fiat L200, Fiat Fullback
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                          KT0T         e1*2007/46*1398*..  110 - 113 235/60R18 107            11A; 246; 248; 5DQ        Ohne
                                                           110 - 133 245/60R18 109            11A; 246; 248             Radhausverbreiterung;
                                                                     265/60R18 110            11A; 242; 244; 245;       Allradantrieb;
                                                                                              247                       Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 745
                          KT0T          e1*2007/46*1398*..      110 - 113 235/60R18 107       5DQ                       Mit
                                                                110 - 133 245/60R18 109                                 Radhausverbreiterung
                                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 745


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
                         Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                                      für Typ : KJ0T (Flachbund lose)
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


                         Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                                      für Typ : V80; KA0T



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                   Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 06.02.2023
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                         Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 745


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm ( Flachbund lose ) für Typ : KJ0T
                                                                    125 Nm für Typ : V80
                                                                    137 Nm für Typ : KA0T
                         Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KA0T         e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 235/60R18       107     11A; 24K; 51J           Lkw offener Kasten
                                      L716                          235/65R18       106     11A; 24K; 51J           (Serie);
                                                                    255/55R18       105     11A; 24C; 24D           Allradantrieb;
                                                                    255/60R18       108     11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                    723; 73C; 745
                         KJ0T           e1*2007/46*1397*..    110 - 113 235/60R18 107       11A; 246; 248; 5DQ      Ohne
                                                              110 - 133 245/60R18 109       11A; 246; 248           Radhausverbreiterung;
                                                                        265/60R18 110       11A; 242; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                                            247                     Heckantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                    73C; 745
                         KJ0T           e1*2007/46*1397*..    110 - 113 235/60R18 107       5DQ                     Mit
§22 53855*00, Korr. 01




                                                              110 - 133 245/60R18 109                               Radhausverbreiterung
                                                                                                                    Serie; Allradantrieb;
                                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                    73C; 745

                         Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI PAJERO/MONTERO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         V80          e1*2001/116*0385*.. 118 - 184 265/60R18 110           11A; 24C; 24D           kurzer Radstand;
                                                                    285/55R18 113           11A; 24C; 24D           langer Radstand;
                                                                    285/60R18 116           11A; 24C; 24D; 54A      Allradantrieb;
                                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                    723; 73C; 74E; 744;
                                                                                                                    745


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 3 von 5
                               Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                               lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 53855*00, Korr. 01




                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 5
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                              durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                              Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                              oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
§22 53855*00, Korr. 01




                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5DQ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 975kg.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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                         744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                              entnehmen.
                         745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                              verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§22 53855*00, Korr. 01




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.