Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 3                                                      Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                              Stand: 06.02.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
B0U                 B0U                        ohne                         84,1                    1250      2290    12/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                              906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                              180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                              KL3A4; KL3A5
 Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
 FL3A4        e1*2007/46*1761*..   70 - 105 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D                        Frontantrieb;
 FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
 KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                                12A; 51A; 71K; 723;
 KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                                73C; 74B; 745

 Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190        225/60R18 104       11A; 245; 5MA             nur Fzg.-Breite
 30                                               235/55R18 104       11A; 241; 246; 248;       1993mm; bis
 906 AC       e1*2001/116*0354*..                                     5MA                       E1*2001/116*0354*20;
 35                                               235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;       Van; Lkw geschl.
 906 KA       L765                                                    5NK                       Kasten; Heckantrieb;
 30                                               245/50R18 104       11A; 241; 246; 248;       nicht Fzg. mit
 906 KA       L766                                                    5MA                       Zwillingsbereifung
 35                                                                                             Serie;
 906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74B; 745
 906BA35       e1*2007/46*0300*..        84 - 140 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 534             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74B; 745




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 06.02.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
906BB35      e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 534                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74B; 745


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18          104     11A; 245; 5MA           nur Fzg.-Breite
2EC2         e1*2001/116*0356*..          235/55R18          104     11A; 241; 246; 248;     1993mm; Van; Lkw
2EKE1        e1*2007/46*0513*..,                                     5MA                     geschl. Kasten;
             L769                         235/60R18          107     11A; 241; 246; 248;     Heckantrieb; nicht
2EKE2        e1*2007/46*0514*..,                                     5NK                     Fzg. mit
             e1*2007/46*0515*..,          245/50R18          104     11A; 241; 246; 248;     Zwillingsbereifung
               L770                                                  5MA                     Serie;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74B; 745


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO bericht igen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 4
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Rei fens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53855
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: AC-V61 1880
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 4
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2500kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.