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							             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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             Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI AG, PORSCHE, QUATTRO GmbH
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 19
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             Q21D                F820 Q21D                ohne                       66,5                    670     2250    12/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 24C;               A5 Coupé (B9) ab
§ 22 52144




             B81          e13*2007/46*1084*..                         244; 247; 26B; 26N;               MJ2016; A5 Sportback
                                                                      27F
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/35R20 93     11A; 24J; 248; 26B;            Nur A7 Sportback;
             4G1          e13*2007/46*1147*..                            261; 272; 5HA                  Coupe; 4-türig;
                                              140 - 331 255/35R20 97     11A; 24J; 248; 26B;            Allradantrieb;
                                                                         261; 272                       Frontantrieb;
                                                           265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         247; 26B; 262; 273; 5HI        12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                           265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;            71K; 721; 729; 73C;
                                                                         247; 26B; 262; 273             74A; 75I
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24J;             kurzer Radstand;
                                                                      248; 261; 271                   langer Radstand;
                                                        265/35R20 99  11A; 21B; 22B; 241;             Allradantrieb;
                                                                      244; 246; 247; 262; 272         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 241;             12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                      244; 246; 247; 262; 272         71K; 721; 729; 73C;
                                                        275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24C;             74A; 75I
                                                                      244; 247; 263; 272

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331          265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26P;          RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                         27B; 27H; 533                Coupe; Allradantrieb;
§ 22 52144




                                                           275/30R20 97  11A; 24M; 245; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27B; 27F                     12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331    265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 245;               RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                     248; 26P; 27B; 27H;              RS5 Cabriolet bis
                                                                     533
                                                     275/30R20 97    11A; 24M; 245; 26B;              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                     27B; 27F                         Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO                        ab
                                                        285/40R20 104 Mit                             e13*2007/46*1164*02;
                                                                      Radhausverbreiterung            Kombilimousine;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP              Allradantrieb;
                                                        295/40R20 106 11A; 248; 57F; 575              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/40R20 106 Mit                             12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                      Radhausverbreiterung            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                      Serie; 57F; 575
                                                                                                      75I; 76B; 77E; PDG

             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO             ab
                                                        285/40R20 104 Mit                  e13*2007/46*1165*02;
                                                                      Radhausverbreiterung Kombilimousine;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP   Allradantrieb;
                                                        295/40R20 106 11A; 248; 57F; 575   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/40R20 106 Mit                  12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                      Radhausverbreiterung 71K; 721; 73C; 74A;
                                                                      Serie; 57F; 575
§ 22 52144




                                                                                           75I; 76B; 77E; PDG

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 52144




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                   genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 52144




             263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                  250 km/h nicht zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 52144




                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/45R20
                                 Hinterachse:                        275/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/45R20
                                 Hinterachse:                        285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 06.04.2018
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             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
§ 22 52144




             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          255/30R20
                                  Hinterachse:                          265/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.04.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        4G
                     Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0436*..
                     Handelsbez.:        AUDI A6, S6, A7, S7

                     Variante(n):        Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 230             y = 250                VA
                           26P                        x = 180             y = 200                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                  Im Bereich            Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]      um [mm]
                           26J                      x = 230       y = 250         28                VA
§ 22 52144




                           26N                      x = 230       y = 250          8                VA
                           27H                      x = 270       y = 350          8                HA
                           27F                      x = 270       y = 350         27                HA
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         AUDI
                     Fahrzeugtyp:        B8
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0430*..
                     Handelsbez.:        AUDI A5,S5,A4,S4

                     Variante(n):        Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26B                        x = 280             y = 310                VA
                           26P                        x = 230             y = 260                VA
                           27P                        x = 240             y = 300                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26J                     x = 280       y = 310          11                VA
                           26N                     x = 280       y = 310           8                VA
                           27F                     x = 240       y = 300          19                HA
§ 22 52144




                           27H                     x = 240       y = 300           8                HA
             Gutachten 366-0107-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52144
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: AF10 10J x 20 H2
             Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 10

             Fahrzeug:

                     Hersteller:         QUATTRO
                     Fahrzeugtyp:        B8
                     Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0447*..
                     Handelsbez.:        AUDI RS5

                     Variante(n):        Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                           26P                        x = 260             y = 350                VA
                           26B                        x = 310             y = 400                VA
                           27I                        x = 250             y = 300                HA
                           27B                        x = 300             y = 350                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                               Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]       um [mm]
                           26N                     x = 310       y = 400           8                VA
                           26J                     x = 310       y = 400          13                VA
§ 22 52144




                           27H                     x = 300       y = 350           8                HA
                           27F                     x = 300       y = 350          28                HA