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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50282 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM.Nr.:39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AF10
Typ                               F820
Radgröße                          9,5J x 19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
34D          AF10 34D / ohne Ring                  5/120/72,6         35        780    2182

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50282
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             F820
Radgröße                          9,5J x 19H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                  32,5
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                         RVS Srl

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                   100-230        255/40R19   K1a K2b T00 T96                      A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        285/35R19   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03          A16 A18 B90
e1*2007/46*0512*..;                                                                      V19 S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230        255/40R19   K1a K2b T00 T96                      A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        285/35R19   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03          A16 A18 B90
e1*2007/46*                                                                              V19 S02
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        255/40R19   T00 T96                              A12 A14 A16
X3, X-N1                 100-230        285/35R19   A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03          A18 B90 KMV
e1*2007/46*                                                                              V19 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen
BMW X5                   135-235        255/45R19   K1a K2b R37 T00 156                  A01 A07 A12
X53                      135-235        255/50R19   K1a K2b R70 152                      A14 A16 A18
e1*98/14*0153*..,        135-235        275/45R19   K1a K2b K45 153                      V19 S01
e1*2001/116*0153*..      135-235        285/45R19   F40 K1a K2b K45 152
                         135-235        285/45R19   K1a K2b K42 K45 152

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 3 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

153      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1530 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                      RVS Srl

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K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50282 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                         Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19     255/40R19
Nr. 7    235/50R19     255/45R19
Nr. 8    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19     305/25R19
Nr. 10   245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19     275/40R19
Nr. 13   245/50R19     275/45R19
Nr. 14   255/30R19     305/25R19
Nr. 15   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19     285/40R19
Nr. 18   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19     295/35R19
Nr. 22   265/50R19     295/45R19
Nr. 23   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2015 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50282 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55808214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5J x 19H2 Typ F820
Hersteller                    RVS Srl

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2015




Tufan                                                               00222358.DOC




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