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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AF16
Typ                               AF16 2185
Radgröße                          8.5JX21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
43B          AF16 2185 43B / Ø66.6-Ø57.1            5/112/57,1         38          800   2351

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52679
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AF16 2185...(s.o)
Radgröße                          8.5JX21H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kugel          140                   30
                                       d=26mm
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=26     140                   27,5
                                       mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q3 (I)           88-162         245/30R21   T91                              A12 A14 A18
8U, 8U1               88-162         255/30R21   A01 K1a K2b                      A57 S01
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3 (I)           88-162         245/30R21   T91                              A12 A14 A18
8U, 8U1               88-162         255/30R21                                    A57 KMV S01
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi Q3 (II)          110-169        245/35R21   K1a K1b K2b T96                  A01 A12 A14
F3                    110-169        255/35R21   K1c K2b                          A18 A57 S01
e1*2007/46*1900*..
Seat Ateca            85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K6v K8c              A01 A12 A14
5FP                                                                               A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                KMV S02
- Frontantrieb
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Ateca            85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K8c T87 T91          A01 A12 A14
5FP                                                                               A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                KOV S02
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Ateca 4drive     110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91          A01 A12 A14
5FP                                                                               A18 A56 F24
e9*2007/46*6394*..                                                                KMV S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Cupra Ateca      221            245/30R21   K1c K2b K6v K8d                  A01 A12 A14
5FP                                                                               A18 A56 BW7
e9*2007/46*6394*11-..                                                             F24 S02

Seat Tarraco          110, 140       245/35R21   K1a K1b T96                      A01 A12 A14
KN                    110, 140       255/35R21   K1a K1b T98                      A18 A57 S02
e9*2007/46*6666*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Karoq             85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K8c T87 T91        A01 A12 A14
NU                                                                                A18 A58 F23
e8*2007/46*0272*..                                                                KOV S02
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq 4x4         110, 140       245/30R21   K1c K2b K8c T87 T91            A01 A12 A14
NU                                                                                A18 A56 F24
e8*2007/46*0272*..                                                                KOV S02
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq 4x4         110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91        A01 A12 A14
NU                                                                                A18 A56 F24
e8*2007/46*0272*..                                                                KMV S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Kodiaq            85-176         245/35R21   T96                            A12 A14 A18
NS                      85-176         255/35R21   T98                            A57 S02
e8*2007/46*0249*..
VW Arteon               110-206        245/30R21   T91                            A12 A14 A18
3H                      110-206        255/30R21   T93                            A57 S02
e1*2007/46*1725*..
VW Tiguan (II)          85-176         245/35R21                                  A12 A14 A18
5N                      85-176         255/35R21   A01 K1a K1b K2b                A57 KOV S02
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   T96                            A12 A14 A18
Allspace                110-176        255/35R21   A01 K1a K1b K2b T98            A57 KOV S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   T96                            A12 A14 A18
Allspace R-Line         110-176        255/35R21   T98                            A57 KMV S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan (II) R-Line   85-176         245/35R21                                  A12 A14 A18
5N                      85-176         255/35R21                                  A57 KMV S02
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 4 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 5 von 7

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2019 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52679 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55809619 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX21H2 Typ AF16 2185
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Oktober 2019




Schmidt                                                                       00330447.DOC




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