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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                        RVS Srl

                                                                                                    Seite 1 von 10

             Auftraggeber                      RVS Srl
                                               via per Salvatronda 60
                                               I 31033 Castelfranco Veneto TV


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            AF16
             Typ                               AF16 9JX20H2
             Radgröße                          9JX20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             69B          AF16 69B / ohne Ring                  5/112/66,6         45        735    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51928
             Herstellerzeichen                 FA
             Radtyp und Ausführung             AF16 69B
             Radgröße                          9JX20H2
§ 22 51928




             Einpresstiefe                     ET 45
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,5             Kugel          120                  30
                                                    d=26mm
             S03       Schraube M14x1,5             Kugel          130                  30
                                                    d=26mm
             S04       Schraube M14x1,5             Kugel          150                  30
                                                    d=26mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Audi
                                               Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                        RVS Srl

                                                                                                 Seite 2 von 10


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A6 / A6 Avant      100-245       245/35R20   T95                                 A12 A14 A18
             4G, 4G1                 100-245       255/35R20   T93 T97                             A57 B90 BnK
             e1*2007/46*0436*..;                                                                   Car Lim NA1
             e13*2007/46*1147*..                                                                   S02
             - incl. Facelift 2014
             A-Klasse                66-160        235/30R20   K1c K2c K4i K5d K5k K6g K7d K8h     A01 A12 A14
             176, 245G                                         R70 T88                             A18 A57 Flh
             e1*2007/46*0928*..;                                                                   S03
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             C-Klasse                115-225       235/30R20   Cpe G01 K1c K2b K41 K42 K56 R70     A01 A12 A14
             204                                               T88                                 A18 R21 S03
             e1*2001/116*0431*..     88-215        235/30R20   G01 K1c K2b K41 K42 K56 Lim T88
             - Limousine/Coupe
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             C-Klasse                85-180        225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
             204                     85-180        235/30R20   A01 K1a K1b K2b R70 T88             A58 Lim MHy
§ 22 51928




             e1*2001/116*            85-180        255/30R20   A01 K2b R03 T92                     V20 S03
             0431*29-..              85-180        265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6r R03 T94
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse Coupé /        115-180       225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
             Cabrio                  115-180       235/30R20   A01 K1a K1b K2b R70 T88             A58 Cbo Cpe
             204                     115-180       255/30R20   A01 K2b R03 T92                     V20 S03
             e1*2001/116*            115-180       265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6r R03
             0431*37-..
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell       85-180        225/35R20   R02 147                             A12 A14 A18
             204K                    85-180        225/35R20   R03 T90 147                         A58 Car MHy
             e1*2001/116*            85-180        255/30R20   A01 K2b R03 T92 147                 V20 S03
             0457*25-..              85-180        265/30R20   A01 K2b K4i K6g K6r R03 T94 147
             (FIN: WDD205...)
             E-Klasse                110-180       235/35R20   R37 T92                             A12 A14 A18
             212                     110-180       255/30R20   T92                                 A58 B60 Lim
             e1*2001/116*            110-190       235/35R20   R02 R37 T92                         NoH V20 S04
             0501*24-..              110-190       245/35R20   T91 T95
             (FIN: WDD213...)        110-190       265/30R20   R03 T94
                                     110-190       275/30R20   A01 K2b R03 T93 T97
                                     110-190       275/30R20   K2h R03 T93 T97
             E-Klasse                100-200       245/30R20   K1a K1b T90                         A01 A12 A14
             212, 212G                                                                             A18 A58 F39
             e1*2001/116*0501*..;                                                                  Lim NoH S03
             e1*2007/46*0484*..
             - incl. Facelift 2013
             (FIN: WDD212...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                       RVS Srl

                                                                                                   Seite 3 von 10
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse 4matic        120-143       235/35R20     R37 T92                               A12 A14 A18
             212                    120-143       265/30R20     R03 T94                               A56 B60 Lim
             e1*2001/116*           120-245       245/35R20     T91 T95                               NoH V20 S04
             0501*24-..             120-245       275/30R20     A01 K2b R03 T93 T97
             (FIN: WDD213...)       120-245       275/30R20     K2h R03 T93 T97
             E-Klasse Coupé /       120-180       235/35R20     R37 T92                               A12 A14 A18
             Cabrio                 120-180       245/35R20     T91 T95                               A58 B60 Cbo
             R1EC                   120-180       255/30R20     T92                                   Cpe NoH V20
             e1*2007/46*1666*..     120-180       265/30R20     R03 T94                               S04
                                    120-180       275/30R20     R03

             E-Klasse Coupé /       135, 143      235/35R20     R37 T92                               A12 A14 A18
             Cabrio 4matic          135-245       245/35R20     T91 T95                               A56 B60 Cbo
             R1EC                   135-245       255/30R20     T92                                   Cpe NoH V20
             e1*2007/46*1666*..     135-245       265/30R20     R03 T94                               S04
                                    135-245       275/30R20     R03

             E-Klasse T-Modell      110-190       235/35R20     R02 R37 T92 147                       A12 A14 A18
             R1ES                   110-190       245/35R20     T95 147                               A58 B60 Car
             e1*2007/46*1560*..     110-190       275/30R20     A01 K2b R03 T97 147                   KOV NoH
§ 22 51928




             (FIN: WDD213...)       110-190       275/30R20     K2h R03 T97 147                       V20
                                                                                                      X77 S04
             E-Klasse T-Modell      135, 143      235/35R20     R02 R37 T92 147                       A12 A14 A18
             4matic                 135-245       245/35R20     T95 147                               A56 B60 Car
             R1ES                   135-245       275/30R20     A01 K2b R03 T97 147                   KOV NoH
             e1*2007/46*1560*..     135-245       275/30R20     K2h R03 T97 147                       V20
             (FIN: WDD213...)                                                                         X77 S04
             GLA 45 AMG 4matic      265, 280      235/35R20     T92                                   A12 A14 A18
             245G, -/AMG            265, 280      235/40R20                                           A56 S03
             e1*2001/116*0470*..;
             e1*2007/46*1207*..

             GLA-Klasse             80-155        235/35R20                                           A12 A14 A18
             245G                   80-155        235/40R20                                           A57 Flh S03
             e1*2001/116*
             0470*06-..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                     Seite 4 von 10

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51928




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                    Seite 5 von 10

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
             an Achse 1.

             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
§ 22 51928




             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                    RVS Srl

                                                                                                 Seite 6 von 10

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 51928




             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                     Seite 7 von 10

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
§ 22 51928




             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                     Seite 8 von 10

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51928




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                      RVS Srl

                                                                                                    Seite 9 von 10

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
§ 22 51928




             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
             Nr. 22   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Mai 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51928 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55803818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AF16 9JX20H2
             Hersteller                     RVS Srl

                                                                                                 Seite 10 von 10

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Mai 2018
§ 22 51928




             Pohl                                                                 00294980.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim