Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                               Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

                 Fahrzeughersteller              Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                 LIMITED (GB)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 23 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
510863437           AF18 2310 5/108 ET37        ohne                       63,4                     850      2450    12/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                             (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel, Nabenkappe: RR


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : DH
                                             140 Nm für Typ : LY
 Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DH           e11*2007/46*4311*.., 172  275/30R23                  101; 11A; 24C; 244;        Allradantrieb;
               e5*2007/46*1052*..                                  247; 26N; 26P; 27H;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   27I
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74D

 Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 275/30R23             101; 11A; 26P; 27I         Allradantrieb;
               e5*2007/46*1057*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 6
Auflagen
101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
     M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen
     festgelegt sind.
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführt en
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 6
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      JAGUAR
        Fahrzeugtyp:     DH
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4311*..
        Handelsbez.:     JAGUAR I-PACE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 200              y = 200                  VA
              26P                      x = 150              y = 150                  VA
              27B                      x = 250              y = 250                  HA
              27I                      x = 200              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 250        y = 250            10                HA
              27H                   x = 250        y = 250             8                HA
              26J                   x = 200        y = 200            10                VA
              26N                   x = 200        y = 200             8                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 6

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      JAGUAR
        Fahrzeugtyp:     LY
        Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1057*..
        Handelsbez.:     Range Rover Velar

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 250              y = 300                  VA
              26P                      x = 200              y = 250                  VA
              27B                      x = 300              y = 300                  HA
              27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 250        y = 250            10                VA
              26N                   x = 250        y = 300             8                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 53938
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 2310
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 6

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      JAGUAR
        Fahrzeugtyp:     LY
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3954*..
        Handelsbez.:     Range Rover Velar

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 250              y = 300                  VA
              26P                      x = 200              y = 250                  VA
              27B                      x = 300              y = 300                  HA
              27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                    Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 250        y = 250            10                VA
              26N                   x = 250        y = 300             8                VA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.