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							Gutachten 366-0204-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54065
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 23115
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
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                 Fahrzeughersteller           DAIMLER BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 11 1/2 J X 23 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
511247666         AF18 23115 ET47            ohne                        66,6                     990      2477    10/21
511247666         AF18 23115 ET47            ohne                        66,6                   1000       2450    10/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 56 oder
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 46

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA10, KA11, KA1Y




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54065
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: AF18 23115
Hersteller: RVS S.r.l.                                               Stand: 30.06.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 56 oder
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis: 5x112 ET: 46

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA10, KA11, KA1Y
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube, Nabenkappe: CAP C34


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 305/30R23 105         GC4; 11A; 24M; 5MK;  GLE; GLE Coupe; auch
                                                                57F; KA1Y            GLE Hybrid;
                                                 325/30R23 109Y GBX; 11A; 24M; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                KA1Y                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                     76B
H1GLE          e1*2007/46*1885*..      210 - 360 325/35R23 111Y GC2; 57F; KA10; KA11 GLS-Klasse;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                     76B
H1GLE          e1*2007/46*1885*..      210 - 360 325/35R23 111Y GC2; 57F; KA1Y       GLS-Klasse;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                     76B; 97R


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54065
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 23115
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
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      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-22-WIRD
zur Erteilung der ABE 54065
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: AF18 23115
Hersteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 30.06.2022
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76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
97R) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der
     Vorderachse sein muß.
GBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                      Vorderachse:                         285/35R23
                      Hinterachse:                         325/30R23
        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
        tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
        Fahrzeugpapieren mitzuführen.
        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                      Vorderachse:                         285/40R23
                      Hinterachse:                         325/35R23
        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
        tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
        Fahrzeugpapieren mitzuführen.
        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GC4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 295/30R23
     Hinterachse: 305/30R23
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KA10)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
          Vorderachse AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis 5x112 ET: 30
KA11)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zul ässig:
          Vorderachse AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis 5x112 ET: 46
KA1Y) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse AF18 2310 KBA: 53938 Lochkreis 5x112 ET: 56




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.