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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM-Nr.: 39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AF18
Typ                               AF18 2290
Radgröße                          9JX22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
558          AF18 2290 558 / ohne Ring               5/108/63,4         40          815   2280

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53244
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AF18 2290 (s.o.)
Radgröße                          9JX22H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                    -
S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                    -
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    35
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                    -
S05       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      135                    -
S06       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      220                    -
          Festigkeitsklasse 10
S07       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                    33,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Ford
                                  Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155        255/35R22   K1a K1b K2b                        A01 A12 A14
SBF                     132-155        265/35R22   K1a K1b K2a K2b                    A18 A56 S06
e1*2007/46*
1524*00-02
Ford Edge               110-175        255/35R22   K1a K1b K2b                        A01 A12 A14
SBF                     110-175        265/35R22   K1a K1b K2a K2b                    A18 A57 S06
e1*2007/46*
1524*03-..
ab MJ 2019
Ford Kuga (III)         88-140         255/30R22   K1c K2b K3i K4w K5v K6y            A01 A12 A14
DFK                     88-140         255/35R22   K1c K2b K3i K4w K5v K6y            A18 A57 NoP
e13*2007/46*2188*..     88-140         265/30R22   K1c K2a K2b K3i K4w K5x K6y K8e    X35 S01
Jaguar F-Pace           120-280        265/35R22                                      A12 A14 A18
DC                      120-280        265/40R22                                      A57 S04
e11*2007/46*3324*..;    120-280        275/35R22
e5*2007/46*1047*::      120-280        275/40R22   A01 K3s
Land Rover Discovery    110-177        255/35R22   K1a K1b                            A01 A12 A14
Sport                   110-177        265/30R22   K1a K1b K2b T00 T97                A18 A57 S05
LC                      110-177        265/35R22   K1a K1b K2b
e11*2007/46*1659*..
Land Rover              110-171        265/30R22   K1c K2b T93 T97                    A01 A12 A14
Freelander 2            110-171        265/35R22   K1c K2b                            A18 S02
LF
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-       110-213        245/35R22                                      A12 A14 A18
Rover Evoque            110-213        255/30R22   A01 K2b                            A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                              Y85 S02
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-       132-280        265/35R22                                      A12 A14 A18
Rover Velar             132-280        265/40R22                                      A56 S02
LY                      132-280        275/35R22
e11*2007/46*3954*..,    132-280        275/40R22   A01 K3s
e5*2007/46*1057*..
Volvo S90, V90          110-240        245/30R22   A01 G92 LV9 T92                    A12 A14 A18
P                       110-240        245/30R22   T92 Z21                            A57 Car KOV
e4*2007/46*1067*..                                                                    Lim NBF NoH
                                                                                      S03
Volvo V90 CC            120-240        245/30R22   K1c K2b T92                        A01 A12 A14
P                       120-240        255/30R22   K1c K2c K6g K6i                    A18 A56 KMV
e4*2007/46*1067*01-..   120-240        265/30R22   K1c K2c K3s K3v K6g K6i K6w        NBF NoH
- Cross Country                                                                       S03
Volvo XC40              95-184         245/30R22   K1c K2c K6v T92                    A01 A12 A14
X                       95-184         255/30R22   K1c K2c K6x                        A18 A57 DB8
e9*2007/46*3146*..      95-184         265/30R22   K1c K2c K5v K6x                    NoH S03
Volvo XC60              110-240        255/30R22   K1c K2c T95                        A01 A12 A14
U                       110-240        255/35R22   K1c K2c                            A18 A57 KOV
e4*2007/46*1220*..      110-240        265/30R22   K1c K2c T93 T97                    NoP S03
- ohne Radhaus-         110-240        265/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen       110-240        275/35R22   K1c K2c


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                            RVS Srl

                                                                                     Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60                  110-240        255/30R22   K1a K1b K2c T95                A01 A12 A14
U                           110-240        255/35R22   K1a K1b K2c                    A18 A57 KMV
e4*2007/46*1220*..          110-240        265/30R22   K1c K2c T93 T97                NoP X5V S03
- mit Radhaus-              110-240        265/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen           110-240        275/35R22   K1c K2c
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60                  110-240        255/30R22   T95                            A12 A14 A18
U                           110-240        255/35R22                                  A57 KMV
e4*2007/46*1220*..          110-240        265/30R22   T93 T97                        NoP
- mit Radhaus-              110-240        265/35R22                                  X6V S03
  Verbreiterungssatz        110-240        275/35R22   A01 K1a K1b
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60 T8               186-235        255/30R22   K1c K2c T95                    A01 A12 A14
U                           186-235        255/35R22   K1c K2c                        A18 A56 BW7
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/30R22   K1c K2c T97                    KOV S03
- Twin Engine Hybrid        186-235        265/35R22   K1c K2c
- ohne Radhaus-             186-235        275/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8               186-235        255/30R22   K1a K1b K2c T95                A01 A12 A14
U                           186-235        255/35R22   K1a K1b K2c                    A18 A56 BW7
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/30R22   K1c K2c T97                    KMV X5V
- Twin Engine Hybrid        186-235        265/35R22   K1c K2c                        S03
- mit Radhaus-              186-235        275/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60 T8               186-235        255/30R22   T95                            A12 A14 A18
U                           186-235        255/35R22                                  A56 BW7
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/30R22   T97                            KMV
- Twin Engine Hybrid        186-235        265/35R22                                  X6V S03
- mit Radhaus-              186-235        275/35R22   A01 K1a K1b
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC90                  140-240        265/35R22                                  A07 A12 A14
L                           140-240        275/35R22                                  A18 A57 NBF
e4*2007/46*0929*..                                                                    NoP XCg S07
Volvo XC90                  140-240        265/35R22   K1a K1b K2a K2b LV3            A01 A07 A12
L                           140-240        275/35R22   K1c K2c LV3                    A14 A18 A57
e4*2007/46*0929*..                                                                    NBF NoP S07
Volvo XC90 T8               223-235        265/35R22   K1a K1b K2a K2b LV3 T02 163    A01 A07 A12
L                           223-235        275/35R22   K1c K2c LV3 T04 162            A14 A18 A56
e4*2007/46*0929*..                                                                    S07
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8               223-235        265/35R22   T02 163                        A07 A12 A14
L                           223-235        275/35R22   T04 162                        A18 A56 XCg
e4*2007/46*0929*..                                                                    S07
- Twin Engine Hybrid




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

162      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1620 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 5 von 9

163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 6 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 7 von 9

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 8 von 9

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X35   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 308 mm an Achse 1.

X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53244 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55806520 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX22H2 Typ AF18 2290
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                         Seite 9 von 9

X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juli 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Juli 2020




Schmidt                                                                       00346856.DOC




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