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							Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), QUATTRO GmbH,
                                           VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
28B                 28B                      ohne                         66,6                     920     2400    01/20
28B                 28B                      ohne                         66,6                     935     2360    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                           für Typ : F2
Zubehör                                  : LS17D27R14


Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm,
                                           für Typ : GE
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                           Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : F2
                                           140 Nm für Typ : FY; F2
                                           160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*..  170 - 257 255/35R22 99  11A; 24J; 248; 26B;    A6 ALLROAD
                                                         26N; 27H               QUATTRO;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 241; 244; 246;    A6; Kombilimousine;
                                                         247; 26B; 26N; 27H;    Limousine;
                                                         5JA
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 858

Verkaufsbezeichnung:      e-tron, e-tron Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..    158      255/40R22       103   5LK                       e-tron; e-tron
                                            265/40R22       106                             Sportback 50/55;
                                            275/35R22       104   5MA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22       107                             12A; 51A; 71K; 721;
                                            285/35R22       106   11A; 245; 248             725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:      Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*..  100 - 260 245/35R22 97    11A; 24J; 248; 26N               Q5; SQ5;
                                           255/35R22 99    11A; 24J; 244; 26N               Allradantrieb;
                                           265/35R22 98    11A; 241; 244; 246;              Frontantrieb;
                                                           26J; 26P; 27I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R22 101 11A; 24C; 244; 247;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                           26B; 26J; 27B                    725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:      Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                               ab
                                  155 - 320 285/35R22 106Y 11A; 26P                         e13*2007/46*1081*06;
                                  320       265/35R22 M+S 52J                               Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                            PDH

Verkaufsbezeichnung:      Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI e, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                               ab
                                  155 - 320 285/35R22 106Y 11A; 26P                         e1*2001/116*0350*20;
                                  320       265/35R22 M+S 52J                               Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                            PDH

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 260 245/35R22 97       11A; 24J; 248; 26N       Q5; Allradantrieb;
                                                255/35R22 99       11A; 24J; 244; 26N       Frontantrieb;
                                                265/35R22 98       11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   26J; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 721;
                                                285/30R22 101      11A; 24C; 244; 247;      725; 73C; 74D
                                                                   26B; 26J; 27B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                  : S17F29R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/35R22 99             YAO; 11A; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                   27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..     100 - 195 255/35R22 99       YAO; 11A; 248; 26P;      Allradantrieb;
                                                                   27I                      Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A
G5X            e1*2007/46*1918*..     155 - 390 275/35R22 104      YB8; YC6; 11A; 246;      Kombilimousine;
                                                                   26P; 57E                 Allradantrieb;
                                                                                            Inkl.Hybrid;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A
G6X            e1*2007/46*2020*..     155 - 390 275/35R22 104      YCD; 11A; 26N; 57E       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW/ALU
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                  : S17F29R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107            YC7; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                  : LS17D27R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
166          e1*2007/46*0598*..  190 - 430 265/40R22 106                                    GL-Klasse; nicht GLE;
                                           265/40R22 106 52J                                nicht M-Klasse; GLS;
                                           275/35R22 104Y 11A; 27I                          Allradantrieb;
                                           285/35R22 106 11A; 26P; 27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            75I; DEL

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 160 Nm
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 255/40R22 103                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/35R22 102                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          285/35R22 102                                     725; 73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser                 bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/35R22
                    Hinterachse:                          295/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         275/35R22
                    Hinterachse:                         315/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        275/40R22
                    Hinterachse:                        315/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/35R22
                   Hinterachse:                        315/30R22
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        4L
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0350*..
        Handelsbez.:        Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI e, Q8, SQ8,

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 300             y = 350                   VA
              27I                        x = 260             y = 290                   HA
              26B                        x = 350             y = 400                   VA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
        Handelsbez.:        Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              26P                        x = 250             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250            10                 VA
              26N                     x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        F2
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1801*..
        Handelsbez.:        A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 200             y = 300                   VA
              26B                        x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                     x = 250       y = 350             8                 VA
              26J                     x = 250       y = 350            30                 VA
              27H                     x = 200       y = 350             8                 HA
              27F                     x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G3X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1797*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              27I                        x = 200             y = 250                   HA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              26P                        x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G6X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*2020*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 330             y = 340                   VA
              27I                        x = 320             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 330       y = 340            14                 VA
              26N                     x = 330       y = 340             8                 VA
              27F                     x = 320       y = 300            28                 HA
              27H                     x = 320       y = 300             8                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G5X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1918*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 250             y = 250                   VA
              26B                        x = 300             y = 300                   VA
              27I                        x = 250             y = 250                   HA
              27B                        x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                     x = 300       y = 300             8                 VA
              26J                     x = 300       y = 300            10                 VA
              27H                     x = 300       y = 300             8                 HA
              27F                     x = 300       y = 300            10                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        166
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0598*..
        Handelsbez.:        M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

        Variante(n):        Allradantrieb, Nur GL-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 190              y=0                      VA
              26B                        x = 240              y=0                      VA
              27I                        x = 245              y=0                      HA
              27B                        x = 295              y=0                      HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         QUATTRO
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
        Handelsbez.:        Q5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              26P                        x = 250             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250            10                 VA
              26N                     x = 250       y = 250            10                 VA