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							Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
3A9C                3A9C                     ohne                         66,7                     990     2400    01/20
3A9C                3A9C                     ohne                         66,7                   1000      2375    01/20
3A9C                3A9C                     ohne                         66,7                   1008      2360    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F2
Zubehör                                  : LS17D27R14


Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : GE
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : FY
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm für Typ : FY; F2 erhöhtes Anzugsmoment
                                           160 Nm für Typ : GE
Verkaufsbezeichnung:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*..  170 - 257 255/35R22 99  11A; 248; 26P          erhöhtes
                                                                                Anzugsmoment
                                                                                140 Nm; A6 ALLROAD
                                                                                QUATTRO;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 740
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 248; 26B;    erhöhtes
                                                         5JA                    Anzugsmoment
                                                                                140 Nm; A6;
                                                                                Kombilimousine;
                                                                                Limousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 740;
                                                                                858

Verkaufsbezeichnung:      e-tron, e-tron Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..    158      255/40R22       103    5LK                      e-tron; e-tron
                                            265/40R22       106                             Sportback 50/55;
                                            275/35R22       104    5MA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/40R22       107                             12A; 51A; 71K; 721;
                                            285/35R22       106                             725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:      Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*..  100 - 260 245/35R22 97    11A; 245; 248                    Q5; SQ5;
                                           255/35R22 99    11A; 245; 248; 26N               Allradantrieb;
                                           265/35R22 98    11A; 24J; 248; 26N               Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 260 245/35R22 97       11A; 245; 248            Q5; Allradantrieb;
                                                255/35R22 99       11A; 245; 248; 26N       Frontantrieb;
                                                265/35R22 98       11A; 24J; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : S17F29R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 285/30R22 101           57F                       M SERIE;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B
G4X            e1*2007/46*1881*..     120 - 195 285/30R22 101     57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B
G7X            e1*2007/46*1952*..     155 - 390 275/40R22 107     YC7; 57E                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:      BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 275/30R22 99            11A; 248; 27I; 57F;       Allradantrieb;
                                                                  6AK                       Heckantrieb;
                                                285/30R22 101     YC2; 11A; 248; 27I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  57F                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B
G3X            e1*2007/46*1797*..     240 - 265 275/30R22 99      11A; 248; 27I; 57F;       Allradantrieb;
                                                                  6AK                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                285/30R22 101     YC2; 11A; 248; 27I;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  57F                       725; 73C; 74A; 76B
G5X            e1*2007/46*1918*..     155 - 390 275/35R22 104     YB8; YC6; 57E             Kombilimousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Inkl.Hybrid;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A
G6X            e1*2007/46*2020*..     155 - 390 275/35R22 104     YCD; 57E                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW/ALU
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 17
Zubehör                                  : S17F29R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 285/30R22 101           57F                       M SERIE;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B
G4X            e1*2007/46*1881*..     120 - 195 285/30R22 101     57F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B
G7X            e1*2007/46*1952*..     155 - 390 275/40R22 107     YC7; 57E                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 166; 163
Zubehör                                  : LS17D27R14


Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose)
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm für Typ : H1GLE
                                           170 Nm für Typ : 163 erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*..  143 - 360 285/40R22 110          11A; 24J; 26B; 26N;       GLE Coupe; auch GLE
                                                                  57E; 575; 6CI             Hybrid; GLE SUV;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:      M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
163          e1*96/79*0083*..   110 - 255 285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 56G                 erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                295/30R22 103Y 11A; 24C; 24D; 56G           170 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            740
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 17
Verkaufsbezeichnung:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
166          e1*2007/46*0598*..  190 - 430 265/40R22 106 52J                                erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                265/40R22 106                               170 Nm; GL-Klasse;
                                                275/35R22 104Y                              nicht GLE; nicht M-
                                                285/35R22 106 11A; 27I                      Klasse; GLS;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            740; DEL
166            e1*2007/46*0598*..     150 - 225 285/30R22         11A; 24C; 24D; 26P;       erhöhtes
                                                101W              27B; 5KK                  Anzugsmoment
                                                                                            170 Nm; M-Klasse;
                                      150 - 300 265/35R22      11A; 242; 244; 245;          nicht GLE Coupé; GLE
                                                102W           247; 27I                     SUV; nicht GL-Klasse;
                                                275/35R22 104  11A; 242; 244; 245;          nicht GLS;
                                                               247; 26P; 27B                Allradantrieb;
                                                285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27B; 5KK                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 740; DEL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
6AK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                            Reifengröße:
                    Vorderachse:                            245/30R22
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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                    Hinterachse:                          275/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist oder
      deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          285/40R22
                    Hinterachse:                          325/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differ enz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser                 bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/35R22
                    Hinterachse:                          295/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          285/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         275/35R22
                    Hinterachse:                         315/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        275/40R22
                    Hinterachse:                        315/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/35R22
                   Hinterachse:                        315/30R22
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1550*..
        Handelsbez.:        Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              26P                        x = 250             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250            10                 VA
              26N                     x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        F2
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1801*..
        Handelsbez.:        A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 200             y = 300                   VA
              26B                        x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                     x = 250       y = 350             8                 VA
              26J                     x = 250       y = 350            30                 VA
              27H                     x = 200       y = 350             8                 HA
              27F                     x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         BMW AG
        Fahrzeugtyp:        G3X
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1797*..
        Handelsbez.:        BMW X-REIHE

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              27I                        x = 200             y = 250                   HA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              26P                        x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        166
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0598*..
        Handelsbez.:        M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

        Variante(n):        Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 235             y = 270                   VA
              26P                        x = 185             y = 220                   VA
              27B                        x = 340             y = 235                   HA
              27I                        x = 290             y = 185                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                     x = 235       y = 270             4                 VA
              27H                     x = 340       y = 235             6                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         DAIMLER
        Fahrzeugtyp:        166
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0598*..
        Handelsbez.:        M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

        Variante(n):        Allradantrieb, Nur GL-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26P                        x = 190              y=0                      VA
              26B                        x = 240              y=0                      VA
              27I                        x = 245              y=0                      HA
              27B                        x = 295              y=0                      HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         MERCEDES
        Fahrzeugtyp:        H1GLE
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1885*..
        Handelsbez.:        GLE-Klasse, GLS-Klasse

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                       von [mm]            bis [mm]
              26B                       x = 270             y = 270                    VA
              26P                       x = 320             y = 320                    VA
              27I                       x = 280             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 320       y = 320             8                 VA
              26N                     x = 320       y = 320            30                 VA
              27F                     x = 280       y = 330             8                 HA
              27H                     x = 280       y = 330            30                 HA
Gutachten 20-00101-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53245
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: AF18 2295
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 17.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         QUATTRO
        Fahrzeugtyp:        FY
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*1685*..
        Handelsbez.:        Q5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                        von [mm]            bis [mm]
              26B                        x = 250             y = 250                   VA
              26P                        x = 250             y = 200                   VA
              27B                        x = 250             y = 300                   HA
              27I                        x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                     x = 250       y = 250            10                 VA
              26N                     x = 250       y = 250            10                 VA