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							            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Fahrzeughersteller                      : AUDI, VOLKSWAGEN
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
            Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                               och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
            69B 57.1            F555 69B                Ø66.6 - Ø57.1               57,1    Kunststoff     690     2135    01/10
            69B 57.1            F555 69B                Ø66.6 - Ø57.1               57,1    Kunststoff     690     2147    01/10
            69B 57.1            F555 69B                Ø66.6 - Ø57.1               57,1    Kunststoff     710     2100    01/10
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/30R20 94Y QBN; 11A; 21P; 22H;                 Nur AUDI S6;
§22 50915




                                                                   22P; 24M; 5HI; 54A                  Allradantrieb;
                                                                                                       Limousine u. Kombi;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             4F            e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 265/30R20 94Y 11A; 21P; 22H; 24J;             Limousine u. Kombi;
                           e13*2007/46*1080*..                         24M; 530; 54A                   Front- u.
             4F1           e13*2007/46*1080*..                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                                       Allroad Quattro;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
             4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y       5HR                        Nicht für Fz. m.
                                              154 - 331 255/35R20 97Y       51J                        Keramikbremse; nicht
                                                        275/35R20           51G                        für gepanzerte Fz;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 75I
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            8J           e1*2001/116*0369*.. 200 - 250 245/30R20 90         11A; 22M; 22P; 24J;      bis
                                                                            24M                      e1*2001/116*0369*16;
                                                          255/30R20 92      11A; 21P; 22H; 22M;      Cabrio; Coupe;
                                                                            22P; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P
            8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90      11A; 22M; 22P; 24J;      bis
                           e1*2001/116*0374*..                              24M                      e1*2001/116*0369*16;
                                                          255/30R20 92      11A; 21P; 22H; 22M;      Cabrio; Coupe;
                                                                            22P; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
            8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90 11A; 26P                         ab
                                                       245/30R20 90 11A; 26B; 26N                    e1*2001/116*0369*17;
                                                       255/30R20    11A; 245; 248; 26N;              Cabrio; Coupe;
                                                                    26P; 27U; 51G                    Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
§22 50915




                                                                                                     73C; 74A; 74P

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
            Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 13 mm
            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
            Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
            3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 245/40R20 99         5JK                      nicht V10 Diesel;
                         e1*2007/46*0452*..            255/35R20 97         5IM                      10B; 11B; 11G; 11H;
            3D           e1*2001/116*0189*..,                                                        12A; 51A; 533; 573;
                           e1*98/14*0189*..                                                          71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 74P; 75I; 76S

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                 Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                 Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
§22 50915




                 der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                 herzustellen.
            22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                 gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                 des Reifens) herzustellen.
            22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                 Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
            245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
§22 50915




                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                 Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
            533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                 250 km/h nicht zulässig.
            54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                 berücksichtigen.
            573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 13.07.2016
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            5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                 10% nach ETRTO zulässig.
            5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1460kg.
            5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1550kg.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                 Tiefbetts angebracht werden.
            723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                 Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 50915




            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                 beachten.
            74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                 Zentrierringe verwendet werden.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                 mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
            QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
                 mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
            Gutachten 366-0023-16-MURD
            zur Erteilung der ABE 50915
            zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: F555 9Jx20H2
            Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 13.07.2016
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                    Hersteller:         AUDI
                    Fahrzeugtyp:        8J
                    Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0369*..
                    Handelsbez.:        TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                    Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                          27U                          y = 40             y = 140               HA
                          27V                          y = 40             y = 140               HA
                          26B                         x = 350             y = 290               VA
                          26P                         x = 330             y = 240               VA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
§22 50915




                                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                          27H                      x = 280       y = 350            8              HA
                          27F                      x = 280       y = 350           21              HA
                          26N                      x = 350       y = 290            8              VA
                          26J                      x = 350       y = 290           30              VA