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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 1 von 11

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Hüttenstraße 3
                                  38871 Ilsenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX9
Typ                               AX9-90020
Radgröße                          9JX20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W9           AX9-90020 W9 / Ø72,6xØ60,1              5/114,3/60,1       40        875    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        52246
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX9-90020 (s.o.)
Radgröße                          9JX20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                    -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    26
S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                    -
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                     26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                Seite 2 von 11


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42         A01 A12 A14
FY                                                                                A18 A57 Flh
e4*2001/116*0106*..                                                               KMV S04
Lexus GS               183-255        245/30R20   T90                             A12 A14 A18
S19(a)                                                                            Lim S01
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus GS               154, 180       235/35R20   K3h K3s K3v T92                 A01 A12 A14
250/200t/300           154, 180       265/30R20   K2b K4i K6g K6i K6r R03 T94     A18 A58 Lim
S19(a)                 154, 180       275/30R20   K2b K4i K6g K6i K6r R03         NoH V20 S01
e6*2001/116*
0103*06-..
ab Modell 2013
Lexus GS F             351            235/35R20   A32 K3f K3s M+S T92             A01 A14 A18
UL10 (EU,M)            351            265/30R20   A12 M+S R03 T94                 A58 L06 Lim
e6*2007/46*0164*..     351            275/30R20   A12 M+S R03                     V20 S01
Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K30 R02 R70 T88             A01 A12 A14
XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                         A18 Lim VL0
e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                         S01
0206*00-09
Lexus IS 250c          153            235/30R20   G01 K3s R02 R70 T88             A01 A12 A14
XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                         A18 Cbo VL0
e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                         S01
0206*00-09
Lexus NX 300h          114            235/45R20                                   A12 A14 A18
AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                   A57 S01
e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
e13*2007/46*1536*..
Lexus RC 200t/300H     133, 180       235/35R20   K1b K3h K3s K3v T92             A01 A12 A14
XC1 (EU,M)             133, 180       265/30R20   K2b R03 T94                     A18 A58 Cpe
e11*2007/46*2883*..    133, 180       275/30R20   K2c K4h K6g K6i K6j R03         MHy V20 S01
Lexus RC F             341, 351       235/35R20   A10 K3f K3s M+S T92             A01 A14 A18
UXC1 (EU,M)            341, 351       265/30R20   A12 M+S R03 T94                 A58 Cpe L06
e11*2007/46*1532*..    341, 351       275/30R20   A12 M+S R03                     V20 S01
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
JT                     78-122         275/35R20   K1c K2c                         A18 Y84 S02
e4*2001/116*0091*..;   78-122         275/40R20   K1c K25 K2c
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                         A01 A12 A14
JT                     78-171         275/35R20   K1c K2c K42 Z49                 A18 Y85 S02
e4*2001/116*0091*..;   78-171         275/40R20   K1c K25 K2c K42 Z49
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1a K2b T90                     A01 A12 A14
FR                     131            235/35R20   K1a K2b T92                     A18 A57 Lim
e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                 S05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki SX4              66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42         A01 A12 A14
EY                                                                                 A18 A58 Flh
e4*2001/116*0105*..;                                                               KOV S04
e4*2007/46*0284*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              66-99,2        245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42         A01 A12 A14
EY                                                                                 A18 A57 Flh
e4*2001/116*0105*..;                                                               KMV S04
e4*2007/46*0284*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2c K30 K42         A01 A12 A14
GY                                                                                 A18 A58 Flh
e4*2001/116*0124*..;                                                               KOV S03
e4*2007/46*0291*..
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79,82,88       245/30R20   B51 K1c K25 K2b K30 K42         A01 A12 A14
GY                                                                                 A18 A57 Flh
e4*2001/116*0124*..;                                                               KMV S03
e4*2007/46*0291*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki Vitara           82-103         225/35R20   K1c K2b T88                     A01 A12 A14
LY                      82-103         235/30R20   K1c K2b K6v R70 T88             A18 A57 S06
e4*2007/46*0928*..      82-103         235/35R20   K1c K2b K6v
                        82-103         245/30R20   K1c K2c K4i K6x K8a
Toyota Avensis          82-130         255/30R20   K1c K2b K4h K6f K6g T92         A01 A12 A14
T27, /-MS1                                                                         A18 Car Lim
e11*2001/116*0331*.;                                                               S01
e11*2007/46*0236*..
- incl. Facelift
2012+2015
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2b                         A18 A57 KOV
e6*2001/116*            100-130        255/40R20   K1c K2b                         S01
0105*00-08              100-130        265/35R20   K1c K2a K2b
- ohne Radhaus-         100-130        265/40R20   K1c K2a K2b
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                   A12 A14 A18
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                   A57 KMV S01
e6*2001/116*            100-130        255/40R20
0105*00-08              100-130        265/35R20
- mit Radhaus-          100-130        265/40R20
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A18
XA3(a)                 91-112        245/40R20                                           A57 LT4 S01
e6*2001/116*           91-112        245/45R20
0105*09-13             91-112        255/40R20
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)       91-112        235/45R20                                           A12 A14 A18
XA3(a)                 91-112        245/40R20                                           A57 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
XA3(a), -TMG           105, 112      245/40R20                                           A57 LT4 S01
e6*2001/116*           105, 112      245/45R20
0105*14-..;            105, 112      255/40R20
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       105, 112      235/45R20                                           A12 A14 A18
XA3(a), -TMG           105, 112      245/40R20                                           A57 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT3 S01
XA4(EU,M), -TMG
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV)       114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                 114           245/40R20                                           A57 LT4 S01
XA4(EU,M), -TMG        114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..;    114           255/40R20
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (V)        129, 131      235/45R20                                           A12 A14 A18
XA5(EU,M)                                                                                A58 S01
e6*2007/46*0289*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 5 von 11

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 11
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 7 von 11

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B.
Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                Seite 8 von 11
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.

LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 9 von 11

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 10 von 11
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   265/50R20     295/45R20
Nr. 18   275/35R20     305/30R20
Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20     305/40R20
Nr. 21   275/50R20     305/45R20
Nr. 22   285/40R20     325/35R20
Nr. 23   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 235/30R20        245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52246 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55082918 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX9-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 11 von 11

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Februar 2019




Schmidt                                                                       00313710.DOC

CS/EK




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