GUTACHTEN zur ABE Nr. 52245 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55087118 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Hüttenstraße 3
38871 Ilsenburg
QM-Nr.: 49 02 0102002
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AX9
Typ AX9-90021
Radgröße 9Jx21H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
A6A AX9-90021 A6A / Ø66,6x57,1 5/112/57,1 25 980 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52245
Herstellerzeichen wheelworld
Radtyp und Ausführung AX9-90021 (s.o.)
Radgröße 9Jx21H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.) Kugel Ø28 140 30 MFS 14
S02 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 140 30 MFS 154
S03 Schraube M14x1,5 Kugel Ø28 125 30 MFS 154
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
MG (Saic)
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52245 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55087118 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q3 (I) 88-162 245/30R21 K1c K2b K6w T91 A01 A12 A14
8U, 8U1 88-162 255/30R21 K1c K2c K3b K6x K8a A19 A57 S01
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3 (I) 88-162 245/30R21 K6w T91 A01 A12 A14
8U, 8U1 88-162 255/30R21 K1a K1b K2b K3b K6x K8a A19 A57 KMV
e1*2007/46*0591*..; S01
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Audi Q3, -/Sportback 110-180 245/35R21 K1c K2b K6w T96 A01 A12 A14
(II) 110-180 255/35R21 K1c K2b K4i K6y K8h A19 A57 MpH
F3 110-180 265/30R21 K1c K2b K4i K6y K8h RQ3 S01
e1*2007/46*1900*.. 110-180 265/35R21 K1c K2b K4i K5a K5w K6y K8h
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Audi RS Q3 (I) 228-270 245/30R21 K6w T91 A01 A12 A14
8U 228-270 255/30R21 K1a K1b K2b K3b K6x K8a A19 A56 KMV
e1*2007/46* S01
0590*01-..
Audi RS Q3 - 294 245/35R21 K1c K2b K6w M+S T96 A01 A12 A14
/Sportback (II) 294 255/35R21 K1c K2b K4i K6y K8h A19 A56 P38
F3 294 265/30R21 K1c K2b K4i K6y K8h S01
e1*2007/46*2038*.. 294 265/35R21 K1c K2b K4i K5a K5w K6y K8h
MG EHS (RX6) 119 245/30R21 K1c K2b K3i K4i K5x K6u K7a K8x A01 A12 A14
AS23P-L T91 A19 A58 S03
e5*2018/858*00003*.. 119 255/30R21 K1c K2b K3i K4i K5x K6u K7i K8x T93
- Plug-in Hybrid
Seat Tarraco FR 110-180 245/35R21 K1a K1b K4i K5v K6y K8h T96 A01 A12 A14
KN 110-180 255/35R21 K1c K3i K4i K5w K6y K8h T98 A19 A57 MpH
e9*2007/46*6666*.. RQ3 S02
Skoda Kodiaq 85-180 245/35R21 K1c K2b T96 A01 A12 A14
NS 85-180 255/35R21 K1c K2b T98 A19 A57 S02
e8*2007/46*0249*.. 85-180 265/30R21 K1c K2b T92 T96
- incl. Scout 85-180 265/35R21 K1c K2b K3i K5w K6x K8a
VW Tiguan (II) 110-180 245/35R21 K1a K1b K2b K6w K8h T96 A01 A12 A14
Allspace R-Line 110-180 255/35R21 K1c K2b K4i K6y K8m T98 A19 A57 RQ3
5N 110-180 265/30R21 K1c K2b K4i K5w K6y K8m T96 S02
e1*2001/116* 110-180 265/35R21 K1c K2b K3i K4i K5a K5w K6y K8m
0450*31-.. 110-180 275/30R21 K1c K2b K4i K5x K6y K8s T98
- incl. Facelift 2021 110-180 275/35R21 K1c K2b K3i K3s K4i K5a K5x K6y
K8s
VW Tiguan (II) R 235 245/35R21 K1a K1b K2b K6w K8h M+S A01 A12 A14
5N 235 255/35R21 K1c K2b K4i K6y K8m A19 A56 S02
e1*2001/116* 235 265/30R21 K1c K2b K4i K5w K6y K8m
0450*54-.. 235 265/35R21 K1c K2b K3i K4i K5a K5w K6y K8m
- incl. Facelift 2021 235 275/30R21 K1c K2b K4i K5x K6y K8s
235 275/35R21 K1c K2b K3i K3s K4i K5a K5x K6y
K8s
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II) R-Line 85-180 245/35R21 K1a K1b K2b K6w K8h T96 A01 A12 A14
5N 85-180 255/35R21 K1c K2b K4i K6y K8m A19 A57 MpH
e1*2001/116* 85-180 265/30R21 K1c K2b K4i K5w K6y K8m T96 RQ3 S02
0450*24-..; 85-180 265/35R21 K1c K2b K3i K4i K5a K5w K6y K8m
e1*2007/46* 85-180 275/30R21 K1c K2b K4i K5x K6y K8s
0487*15-.. 85-180 275/35R21 K1c K2b K3i K3s K4i K5a K5x K6y
- ab Modell 2016 K8s
- incl. Facelift 2021
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52245 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6u An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 250 mm vor bis 300 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K7i An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52245 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55087118 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
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K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.
RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52245 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55087118 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX9-90021
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T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 17. Februar 2023 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 17. Februar 2023
Kocher 00404597.DOC
sw
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim