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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0040-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Husarenstraße 2
                                D-38889 Blankenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          AX5                           AX5
Typ                             AX5-85019                     AX5-10019
Radgröße                        8,5Jx19H2                     10Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
W4         AX5-85019 W4 / Ø72,6xØ57,1      5/112/57,1              45          725   2115
W4         AX5-10019 W4 / Ø72,6xØ57,1      5/112/57,1              30          725   2115

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX5-85019                     AX5-10019
Radgröße                        8,5Jx19H2                     10Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JF                            JF
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55001413 und Nr.130015 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0040-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant          89-257      245/35R19         R02 T93                            A02 A04 A05
4F, 4F1                  89-257      255/35R19         R02 T92 T96                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,     89-257      255/35R19         K2c K44 K46 K56 R03 T92 T96        A12 A14 A21
e1*2001/116*0276*..;     89-257      275/30R19         K2c K44 K46 K56 R03 T92 T96        Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..      89-257      285/30R19         K2c K44 K46 K56 R03 T94 T98        V19 X27 S01
Audi A6 S6               320         255/35R19         K2c R03 T92 T96                    A02 A04 A05
4F, 4F1                  320         255/35R19         R02 T92 T96                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;     320         285/30R19         K2c R03 T94 T98                    A12 A14 A21
e13*2007/46*1080*..                                                                       Car K44 K46
                                                                                          K56 Lim RDK
                                                                                          V19 X27 S01
Audi A8                  110-309     245/40R19         R02 R70 T94 T98                    A02 A04 A05
D2                       110-309     255/40R19         K2b K44 K46 K56 R03                A06 A08 A09
G850,                    110-309     255/40R19         R02                                A12 A14 A21
e1*93/81*0005*..;                                                                         NBF R21
e1*98/14*0005*..                                                                          S01
VW Phaeton               165-246     245/40R19         R02 T98 145                        A02 A04 A05
3D, 3d                   165-246     275/35R19         K2c K46 R03 T00 T96 145            A06 A08 A09
e1*98/14*0189*..;        165-331     255/40R19         K2b R03 T00 T96 145                A12 A14 A21
e1*2001/116*0189*..;     165-331     255/40R19         R02 T00 T96 145                    Lim RDK V19
DE*2007/46*0452*..;      165-331     285/35R19         K2c K44 K46 R03 145                S01
e1*2007/46*0452*..

Auflagen und Hinweise

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.


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Nummer                         13-0040-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                               und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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Nummer                          13-0040-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          13-0040-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                                und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19              255/35R19
Nr. 3    225/45R19              245/40R19
Nr. 4    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19              255/40R19
Nr. 7    235/50R19              255/45R19
Nr. 8    245/30R19              305/25R19
Nr. 9    245/35R19              265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19              275/40R19
Nr. 12   255/30R19              305/25R19
Nr. 13   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19              285/40R19
Nr. 16   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/40R19              295/35R19
Nr. 20   265/50R19              295/45R19
Nr. 21   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland China, Wuxi ab November 2012
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21. Januar 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        13-0040-A00-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx19H2 Typ AX5-85019
                              und 10Jx19H2 Typ AX5-10019
Fertiger/Zulieferer           Wheelworld GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 21. Januar 2013




Schmidt                                                                             00189194.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim