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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          AX5
Typ                             AX5-90020
Radgröße                        9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
W2           AX5-90020 W2 / Ø72,6x65,1         5/108/65,1           40          825    2415

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51829
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX5-90020 (s.o.)
Radgröße                        9JX20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                     28                  MFS 164

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross    96-133        235/40R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
A                      96-133        235/45R20    K1a K2b                          A21 A58 NoP
e2*2007/46*0642*..     96-133        245/40R20    K1a K2b                          S01
Citroen C5 Aircross    133           235/40R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
Hybrid                 133           245/40R20    K1a K2b                          A21 A58 S01
A
e2*2007/46*0642*..
- Plug-in-Hybrid
DS 7 Crossback         96-165        235/45R20                                     A12 A14 A21
J                      96-165        245/40R20    A01 K1b                          A58 NoE NoP
e2*2007/46*0601*..     96-165        255/40R20    A01 K1c K2b K5v                  S01
Opel Grandland X       75-133        235/40R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
Z                      75-133        235/45R20    K1a K2b K3s K3v                  A21 A58 NoP
e2*2007/46*0597*..     75-133        245/40R20    K1c K2b                          S01
Opel Grandland X       75-133        235/40R20                                     A12 A14 A21
Z                      75-133        235/45R20    A01 K3s K3v                      A58 NoP R93
e2*2007/46*0597*..     75-133        245/40R20                                     S01
Opel Grandland X       133,147       235/40R20    K1a K2b T92 T96                  A01 A12 A14
Hybrid                 133,147       235/45R20    K1a K2b K3s K3v                  A21 A57 S01
Z                      133,147       245/40R20    K1c K2b
e2*2007/46*0597*..
Peugeot 3008           73-133        235/40R20                                     A12 A14 A21
M                      73-133        235/45R20    A01 K3s K3v                      A58 NoP R93
e2*2007/46*0534*..     73-133        245/40R20                                     S01
Peugeot 3008           73-133        235/40R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
M                      73-133        235/45R20    K1a K2b K3s K3v                  A21 A58 NoP
e2*2007/46*0534*..     73-133        245/40R20    K1c K2b                          S01
Peugeot 3008 Hybrid    133, 147      235/40R20    K1a K2b T92 T96                  A01 A12 A14
M                      133, 147      245/40R20    K1c K2b                          A21 A57 S01
e2*2007/46*0534*..
Peugeot 5008           73-133        235/40R20                                     A12 A14 A21
M                      73-133        235/45R20    A01 K3s K3v                      A58 NoP R93
e2*2007/46*0534*..     73-133        245/40R20                                     S01
Peugeot 5008           73-133        235/40R20    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
M                      73-133        235/45R20    K1a K1b K2b K3s K3v              A21 A58 NoP
e2*2007/46*0534*..     73-133        245/40R20    K1c K2b                          S01
Peugeot 508 (II)       96-165        225/35R20    K1a K1b K2b K6i K6m T90          A01 A12 A14
F                      96-165        235/35R20    K1a K1b K2b K6i K6m T92          A21 A58 Car
e2*2007/46*0628*..     96-165        255/30R20    K2b K6i K6s R03 T92              Lim NoP V20
                       96-165        265/30R20    K2b K6i K6s K8z R03              S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

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T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20
Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20      285/40R20
Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20      295/40R20
Nr. 18   265/50R20      295/45R20
Nr. 19   275/35R20      305/30R20
Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20      305/40R20
Nr. 22   275/50R20      305/45R20
Nr. 23   285/35R20      335/30R20
Nr. 24   285/40R20      325/35R20
Nr. 25   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55036218 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Mai 2021




Kocher                                                               00368196.DOC

sw




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