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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                             Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51829




                                      special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


             Nummer der Genehmigung: 51829                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Wheelworld GmbH
                   DE - 38871 Ilsenburg

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AX5-90020
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51829                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51829




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   14.06.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55036218 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51829                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 23                                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51829




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51829                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        25.06.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51829




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51829                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        25.06.2018                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   AX5-90020                                                          18.05.2018

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
§ 22 51829




                   55036218 (1. Ausfertigung)                                         14.06.2018

             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes:
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51829

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51829

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51829




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51829

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51829




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                             Hüttenstraße 3
                                             38871 Ilsenburg
                                             QM-Nr.:49 02 0150804

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          AX5
             Typ                             AX5-90020
             Radgröße                        9JX20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             V2           AX5-90020 V2 / ohne Ring              5/120/65,1         45       900     2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51829
             Herstellerzeichen               wheelworld
             Radtyp und Ausführung           AX5-90020 (s.o.)
             Radgröße                        9JX20H2
§ 22 51829




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund     Anzugsmoment (Nm)                Schaftlänge (mm)
             S02       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28mm 180                              36
             S03       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28mm 160                              36

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Volkswagen

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                         PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                             Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132         255/45R20   K1c K2c T01 T05 173            A01 A07 A12
             2H, 2HS2                     90-132         255/50R20   K1c K2c T09 168                A14 A21 A57
             e1*2007/46*0356*..;          90-132         265/45R20   K1c K2c T04 T08 171            KOV S02
             e1*2007/46*0750*..           90-132         265/50R20   G01 K1c K2c 166
             - Pickup                     90-132         275/45R20   K1c K2c T06 T10 169
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Amarok                    90-165         255/45R20   T01 T05 173                    A07 A12 A14
             2H, 2HS2                     90-165         255/50R20   T09 168                        A21 A57 KMV
             e1*2007/46*0356*..;          90-165         265/45R20   T04 T08 171                    S02
             e1*2007/46*0750*..           90-165         265/50R20   A01 G82 G89 166
             - Pickup                     90-165         265/50R20   R82 R89 166
             - mit Radhaus-               90-165         275/45R20   T06 T10 169
               Verbreiterungen
             VW Bus (T5)                  62-173         245/40R20   G01 K46 T99                    A01 A07 A12
             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173         275/35R20   G01 K1c K2b K46 T02 T98        A14 A21 V20
             e1*2001/116*                                                                           S02
             0220*00-35;
§ 22 51829




             e1*2001/116*0286*..,
             L148
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-173         245/40R20   G01 K46 T99                    A01 A07 A12
             7HM, 7HMA                    62-173         275/35R20   G01 K1c K2b K46 T02 T98        A14 A21 V20
             e1*2001/116*0218*..,                                                                   S02
             e1*2001/116*
             0289*00-24
             - Multivan, California,...
             VW Bus (T5)                  62-150         245/40R20   G01 K46 T99                    A01 A07 A12
             7J0                          62-150         275/35R20   G01 K1c K2b K46 T02 T98        A14 A21 V20
             e1*2007/46*                                                                            S02
             0130*00-15
             - Transporter
             - geschl. Aufbau
             VW Touareg R5 (I)            120,128        265/45R20   K1c K2b 171                    A01 A07 A12
             7L                           120,128        275/40R20   K1c K2c T02 T06 175            A14 A21 S03
             e1*2001/116*0203*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
§ 22 51829




             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
             Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit
             weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             166      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

             168      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1680 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             169      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1690 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             171      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1710 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             173      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1730 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
§ 22 51829




             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 8

             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51829




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             R89      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
             (siehe Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
             (siehe Seite 1) verwendet werden.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 51829




             berücksichtigen.

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
§ 22 51829




             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2018 in Lambsheim statt.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51829 nach §22 StVZO

             Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55036218 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AX5-90020
             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 13. Juni 2018
§ 22 51829




             Schmidt                                                                      00296827.DOC

             CS/EK




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim