Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50317 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55021316 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10.5Jx20H2 Typ AX7-10520
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          AX7
Typ                             AX7-10520
Radgröße                        10.5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4           AX7-10520 W4 SSW / Ø72,6x66,6         5/112/66,6          30          900    2300
W4S          AX7-10520 W4 Y / Ø72,6x66,6
             AX7-10520 W4S YHIM / Ø72,6x66,6

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55021216, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
50315 , RADTYP AX7-90020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50317
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX7-10520 (s.o.)
Radgröße                        10.5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                     30                     MFS 25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50317 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55021316 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10.5Jx20H2 Typ AX7-10520
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG      270, 287       285/45R20    M+S R03                               A01 A12 A14
Coupé                                                                                    A18 A56 X93
166                                                                                      HA2 S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé          335            285/45R20    R03                                   A01 A12 A14
166                    335            295/45R20    M+S R03                               A18 A56 V20
e1*2007/46*                                                                              X93 HA2 S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé              190-245        285/45R20    A10 R03                               A01 A14 A18
166                    190-245        295/45R20    A12 R03                               A56 V20 X93
e1*2007/46*                                                                              HA2 S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55021216, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
50315 , RADTYP AX7-90020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50317 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55021316 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx20H2 Typ AX7-10520
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55021216, Ausfertigung 2 (KBA-
NUMMER 50315 , RADTYP AX7-90020) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50317 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55021316 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx20H2 Typ AX7-10520
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   285/35R20     335/30R20
Nr. 23   285/40R20     325/35R20
Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50317 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55021316 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx20H2 Typ AX7-10520
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Januar 2023




Kocher                                                               00402159.DOC

sw




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim