TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 21-0373-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019 Fertiger/Zulieferer Wheelworld GmbH Seite 1 von 5 Hersteller Wheelworld GmbH Hüttenstraße 3 38871 Ilsenburg QM-Nr.:49 02 0150804 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell AX7 AX7 Typ AX7-85019 AX7-10019 Radgröße 8.5Jx19H2 10Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 SSW AX7-85019 W4 SSW / Ø72,6 x 5/112/66,7 32 725 2115 W4 Y Ø66,6 AX7-85019 W4 Y / Ø72,6 x Ø66,6 W4S Y AX7-10019 W4S Y / 5/112/66,7 40 780 2260 Ø72,6xØ66,6 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen wheelworld wheelworld Radtyp und Ausführung AX7-85019 (s.o.) AX7-10019 Radgröße 8.5Jx19H2 10Jx19H2 Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.) Giessereikennzeichen ww. SSW; Y ww. SSW; Y Herkunftsmerkmal - - Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 32 MFS 242 Prüfungen Die Gutachten Nr.55-021416-A00-V03 und 13-0968-A00-V04 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW, Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 21-0373-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019 Fertiger/Zulieferer Wheelworld GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW Z4 120-190 235/35R19 R02 A06 A12 A14 G4Z 120-190 255/35R19 R02 A18 A58 Cbo e1*2007/46*1949*.. 120-190 265/35R19 M+S R03 V9Z S01 120-190 275/30R19 R03 120-190 275/35R19 R03 BMW Z4 M40i 250 255/35R19 M+S R02 A06 A12 A14 G4Z 250 275/35R19 M+S R03 A18 A58 Cbo e1*2007/46*1949*.. V9Z S01 Toyota Supra 145, 190 235/35R19 R02 A06 A12 A14 JTSC, JBSC 145, 190 255/35R19 R02 A18 A58 Cpe e1*2007/46*1982*.. 145, 190 275/30R19 R03 V9Z S01 e1*2007/46*1983*.. 145, 190 275/35R19 R03 145-250 255/35R19 M+S R02 145-250 265/35R19 M+S R03 145-250 275/35R19 M+S R03 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 21-0373-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019 Fertiger/Zulieferer Wheelworld GmbH Seite 3 von 5 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 21-0373-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019 Fertiger/Zulieferer Wheelworld GmbH Seite 4 von 5 V9Z Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 2 235/35R19 275/30R19 Nr. 3 245/35R19 285/30R19 Nr. 4 255/35R19 265/35R19, 275/35R19, 295/30R19 Nr. 5 275/30R19 285/30R19, 295/30R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Hinweise zu den Sonderrädern entfällt Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden bei TUV Rheinland China, Wuxi ab Juni 2015 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in TUV Rheinland China, Wuxi ab August 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 21-0373-A00-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019 Fertiger/Zulieferer Wheelworld GmbH Seite 5 von 5 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. Mai 2021 Kocher 00368495.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim