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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                              Seite 1 von 8

Auftraggeber                     Wheelworld GmbH
                                 Hüttenstraße 3
                                 38871 Ilsenburg
                                 QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           AX7
Typ                              AX7-85019
Radgröße                         8.5Jx19H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
W4           AX7-85019 W4 SSW / Ø72,6x66,6           5/112/66,7           32          725    2115
W4S          AX7-85019 W4 Y / Ø72,6x66,6
             AX7-85019 W4S YHIM / Ø72,6x66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       50316
Herstellerzeichen                wheelworld
Radtyp und Ausführung            AX7-85019 (s.o.)
Radgröße                         8.5Jx19H2
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund            Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°       140                       32                  MFS 242

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Mini/BMW
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 4er Gran Coupé     120-210         225/45R19   R37 T96                            A12 A14 A18
G4C                    120-210         235/40R19   R37 T96                            A57 Lim NoE
e1*2018/858*00122*..   120-210         245/40R19                                      NoP V19 VJ9
                       120-210         255/35R19   A01 K2b T96                        S01
                       120-210         255/40R19   A01 K2b
BMW iX1                94 (200)        235/45R19   K1a K1b K2b K5v K6v T99 145        A01 A12 A14
U1X                    94 (200)        245/45R19   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6x 143    A18 A56 S01
e1*2018/858*00153*..   94 (200)        255/40R19   K1c K2b K3i K4i K5x K6b K6y K8a
- Elektro                                          145
BMW M440i xDrive       275             245/40R19                                      A12 A14 A18
Gran Coupé             275             255/35R19   A01 K2b T96                        A56 Lim NoP
G4C                    275             255/40R19   A01 K2b                            VJ9 S01
e1*2018/858*00122*..
BMW X1                 100-150         235/45R19   K1c K2b K5v K6v                    A01 A12 A14
U1X                    100-150         245/45R19   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        A18 A57 NoE
e1*2018/858*00153*..   100-150         255/40R19   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a    NoP S01
BMW X1 PHEV            100, 110        235/45R19   K1c K2b K5v K6v                    A01 A12 A14
U1X                    100, 110        245/45R19   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6x        A18 A56 NoE
e1*2018/858*00153*..   100, 110        255/40R19   K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y K8a    S01
- Plug-in Hybrid
BMW Z4                 120-190         245/35R19   A32 M+S                            A14 A18 A58
G4Z                    120-190         255/35R19   A32 M+S                            Cbo S01
e1*2007/46*1949*..
BMW Z4 M40i            250             245/35R19   A32 M+S                            A14 A18 A58
G4Z                    250             255/35R19   A32 M+S                            Cbo S01
e1*2007/46*1949*..
Mini Countryman     75-155             225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93                A01 A12 A14
FMX                 75-155             225/45R19   K1a K1b K2b                        A18 A57 KMV
e1*2007/46*1682*..  75-155             235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                NoH S01
                    75-155             245/40R19   K1c K2c K4i K6w K8e
Mini Countryman JCW 170                225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93                A01 A12 A14
FMX                 170                225/45R19   K1a K1b K2b                        A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..  170                235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                S01
- John Cooper Works 170                245/40R19   K1c K2c K4i K6w K8e
Mini Countryman SE  92,100             225/40R19   K1a K1b K2b T93                    A01 A12 A14
FMX                 92,100             225/45R19   K1a K1b K2b                        A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..  92,100             235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                S01
- Hybrid            92,100             245/40R19   K1c K2c K4i K6w K8e
Toyota Supra        145-250            245/35R19   A32 M+S                            A14 A18 A58
JTSC, JBSC          145-250            255/35R19   A32 M+S                            Cpe S01
e1*2007/46*1982*..
e1*2007/46*1983*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19     275/45R19
Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19     255/40R19
Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19     305/25R19
Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19     275/40R19
Nr. 15   245/50R19     275/45R19
Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19     285/40R19
Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19     275/50R19
Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19     295/35R19
Nr. 25   265/45R19     295/40R19
Nr. 26   265/50R19     295/45R19
Nr. 27   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VJ9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/40R19        255/40R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55021416 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juni 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Juni 2023




Kocher                                                                00411766.DOC

sw




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