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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Hüttenstraße 3
                                  38871 Ilsenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX7
Typ                               AX7-85019
Radgröße                          8.5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W4 SSW AX7-85019 W4 SSW / Ø72,6 x                    5/112/66,7         45        725    2115
W4 Y   Ø66,6
       AX7-85019 W4 Y / Ø72,6 x Ø66,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50316
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX7-85019 (s.o.)
Radgröße                          8.5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 225xe Active      100            225/40R19   K1a K2a K2b                        A01 A12 A14
Tourer Hybrid         100            235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T91        A18 A56 Flh
UKL-L, F2AT                                                                         S02
e1*2007/46*
0371*21-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active        70-170         225/35R19   K1a K2a K2b T84 T88                A01 A12 A14
Tourer                70-170         225/40R19   K1a K2a K2b                        A18 A57 Flh
UKL-L, F2AT           70-170         235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d            V00 V19 S02
e1*2007/46*           70-170         245/35R19   K1c K2c K8i
0371*13-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Gran Tourer   70-141         225/35R19   K1a K2a K2b T88 X77                A01 A12 A14
UKL-L, F2GT           70-141         225/40R19   K1a K2a K2b T89 T93                A18 A57 V00
e1*2007/46*           70-141         235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T87 T91    V19 Ver S02
0371*18-..;           70-141         245/35R19   K1c K2c K8i T89 T93
e1*2007/46*1677*..
BMW X1                85-170         225/45R19   K2b                                A01 A12 A14
UKL-L, F1X            85-170         235/40R19   K2b                                A18 A57 S02
e1*2007/46*           85-170         245/40R19   K1a K2b
0371*19-..;
e1*2007/46*1676*..
Mini Clubman          75-155         225/35R19   K1a K1b K2b K6w T84 T88            A01 A12 A14
One/Cooper ,/D,/S     75-155         235/35R19   K1c K2a K2b K6x                    A18 A57 Car
UKL-L, FMK            75-155         245/30R19   K1c K2c K6x                        V00 V19 S02
e1*2007/46*
0371*19-..,
e1*2007/46*1683*..
Mini Countryman       100-155        225/40R19   K2b T89 T93                        A01 A12 A14
FMX                   100-155        225/45R19   K2b                                A18 A57 KMV
e1*2007/46*1682*..    100-155        235/40R19   K2b                                S02
                      100-155        245/40R19   K1b K2b
Mini Countryman SE    100            225/40R19   K2b T93                            A01 A12 A14
FMX                   100            225/45R19   K2b                                A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..    100            235/40R19   K2b                                S02
- Hybrid              100            245/40R19   K1b K2b




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19      295/35R19
Nr. 23   265/45R19      295/40R19
Nr. 24   265/50R19      295/45R19
Nr. 25   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50316 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55021416 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ AX7-85019
Hersteller                     Wheelworld GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Januar 2018




Schmidt                                                                       00285869.DOC

CS/EK




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim