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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        21-0366-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer           Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                    Wheelworld GmbH
                              Hüttenstraße 3
                              38871 Ilsenburg
                              QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        AX7                            AX7
Typ                           AX7-90019                      AX7-10019
Radgröße                      9Jx19H2                        10Jx19H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
W4S Y      AX7-90019 W4S Y /               5/112/66,7             30          780    2260
           Ø72,6xØ66,6
W4S Y      AX7-10019 W4S Y /               5/112/66,7             30          745    2145
           Ø72,6xØ66,6

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             wheelworld                     wheelworld
Radtyp und Ausführung         AX7-90019                      AX7-10019
Radgröße                      9Jx19H2                        10Jx19H2
Einpresstiefe                 ET (s.o.)                      ET (s.o.)
Giessereikennzeichen          Y                              Y
Herkunftsmerkmal              -                              -
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der               Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Schraube M14x1,25     Kegel 60°    140                    32                 MFS 242

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-0908-A00-V04 und 13-0968-A00-V04 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    BMW
                              Toyota

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                        21-0366-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer           Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4                120-190       245/35R19        R02                              A06 A12 A14
G4Z                   120-190       255/35R19        R02                              A18 A58 Cbo
e1*2007/46*1949*..    120-190       255/35R19        M+S R03                          V9Z S01
                      120-190       265/35R19        M+S R03
                      120-190       275/35R19        K2b R03
                      120-190       285/30R19        K2b K6d R03
                      120-190       295/30R19        K2a K2b K4i K6d K6i R03
BMW Z4 M40i           250           255/35R19        R02                              A06 A12 A14
G4Z                   250           255/35R19        M+S R03                          A18 A58 Cbo
e1*2007/46*1949*..    250           275/35R19        K2b R03                          V9Z S01
                      250           295/30R19        K2a K2b K4i K6d K6i R03
Toyota Supra          145, 190      245/35R19        R02                              A06 A12 A14
JTSC, JBSC            145, 190      285/30R19        K2c K8e R03                      A18 A58 Cpe
e1*2007/46*1982*..    145-250       255/35R19        R02                              V9Z S01
e1*2007/46*1983*..    145-250       255/35R19        M+S R03
                      145-250       265/35R19        M+S R03
                      145-250       275/35R19        K2a K2b R03
                      145-250       295/30R19        K2c K4i K6i K8e R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                            V     W       Y
210 km/h                                                    100% 100% 100%
220 km/h                                                    97%   100% 100%
230 km/h                                                    94%   100% 100%
240 km/h                                                    91%   100% 100%
250 km/h                                                    -     95%     100%
260 km/h                                                    -     90%     100%
270 km/h                                                    -     85%     100%
280 km/h                                                    -     -       95%
290 km/h                                                    -     -       90%
300 km/h                                                    -     -       85%



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0366-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           21-0366-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer              Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   225/40R19              245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19              275/30R19
Nr.   3   245/35R19              285/30R19
Nr.   4   255/35R19              265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   5   275/30R19              285/30R19, 295/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden bei TUV Rheinland
China, Wuxi ab August 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2021 in
Lambsheim statt.




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Nummer                         21-0366-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Mai 2021




Kocher                                                                       00368285.DOC




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