Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0365-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                     Wheelworld GmbH
                               Hüttenstraße 3
                               38871 Ilsenburg
                               QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         AX7                           AX7
Typ                            AX7-90019                     AX7-10019
Radgröße                       9Jx19H2                       10Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
B6A Y      AX7-90019 B6A Y / ohne Ring     5/120/72,6             35          740    2175
B6A Y      AX7-10019 B6A Y / ohne Ring     5/120/72,6             40          825    2150

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung          AX7-90019                     AX7-10019
Radgröße                       9Jx19H2                       10Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           Y                             Y
Herkunftsmerkmal               -                             -
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                      (Nm)         (mm)
S01    Serienschraube M12x1,5         Kegel 60°       110          25,5             Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-0908-A00-V04 und 13-0968-A00-V04 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0365-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe (IV)     77-170         225/35R19       K1c K41 R02 T84 T88               A06 A12 A14
346C, 346R             77-170         235/35R19       G01 K1c K41 R02                   A18 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116*     77-170         265/30R19       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03       V19 S01
0112, 0146*..                                         T89 T93
BMW 3er-Reihe (IV)     77-170         225/35R19       K1c K41 R02 T84 T88               A06 A12 A14
346L                   77-170         235/35R19       G01 K1c K41 R02                   A18 Car Lim
e1*97/27*0097*..,      77-170         265/30R19       K2c K42 K44 K46 K56 K66 R03       V19 S01
e1*98/14*0097*..                                      T89 T93

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                 Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0365-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0365-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 4 von 6
K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0365-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    215/35R19             245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19             245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19             245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19             245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19             275/45R19
Nr. 6    235/35R19             255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19             265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19             255/40R19
Nr. 9    235/50R19             255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19             255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19             305/25R19
Nr. 12   245/35R19             275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19             275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19             275/40R19
Nr. 15   245/50R19             275/45R19
Nr. 16   255/30R19             305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19             285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19             285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19             285/40R19
Nr. 20   255/50R19             275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19             275/50R19
Nr. 22   265/30R19             305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19             295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19             295/35R19
Nr. 25   265/45R19             295/40R19
Nr. 26   265/50R19             295/45R19
Nr. 27   275/30R19             315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden bei TUV Rheinland
China, Wuxi ab August 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2021 in
Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0365-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Mai 2021




Kocher                                                                       00368284.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim