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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0080-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx19H2 Typ AX7-90019
                                und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          AX7                           AX7
Typ                             AX7-90019                     AX7-10019
Radgröße                        9Jx19H2                       10Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
W4         AX7-90019 W4 / Ø72,6xØ57,1      5/112/57,1              45          780   2260
W4         AX7-10019 W4 / Ø72,6xØ57,1      5/112/57,1              40          780   2260

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX7-90019                     AX7-10019
Radgröße                        9Jx19H2                       10Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -                             -
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.13-0908-A00-V01 und 13-0968-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                           14-0080-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9Jx19H2 Typ AX7-90019
                                 und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer              Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-          Reifen           Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ            Bereich                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-257       245/35R19        R02                                0A1 A02 A04
4F, 4F1                 89-257       255/35R19        K1b R02                            A05 A06 A08
e1*2001/116*0254*..,    89-257       255/35R19        K2b K44 K46 K56 R03                A09 A12 A14
e1*2001/116*0276*..;    89-257       275/30R19        K2c K44 K46 K56 R03 T92 T96        A18 Car Lim
e13*2007/46*1080*..     89-257       285/30R19        K2c K44 K46 K56 R03                NBF V19
                                                                                         X27 S01
Audi A6 S6              320          255/35R19        K1b R02                            0A1 A02 A04
4F, 4F1                 320          255/35R19        K2b K44 K46 K56 R03                A05 A06 A08
e1*2001/116*0254*..;    320          265/35R19        K1b R02                            A09 A12 A14
e13*2007/46*1080*..     320          265/35R19        K2c K44 K46 K56 R03                A18 Car Lim
                        320          285/30R19        K2c K44 K46 K56 R03                V19 X27 S01
Audi A8                 154-257      245/40R19        R02 R37                            0A1 A02 A04
4E                      154-257      245/45R19        G01 R02                            A05 A06 A08
e1*2001/116*0198*..,    154-257      275/35R19        K2b R03                            A09 A12 A14
e1*2001/116*0246*..     154-257      275/40R19        G01 K2b R03                        A18 B03 BnK
                        154-331      255/40R19        K1a R02                            Lim NBF V19
                        154-331      255/40R19        K2b R03                            S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0080-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019
                               und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0080-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx19H2 Typ AX7-90019
                                und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0080-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx19H2 Typ AX7-90019
                                und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R19              245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19              255/35R19
Nr. 3    225/45R19              245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19              255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19              265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19              255/40R19
Nr. 7    235/50R19              255/45R19
Nr. 8    245/30R19              305/25R19
Nr. 9    245/35R19              265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19              275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19              275/40R19
Nr. 12   255/30R19              305/25R19
Nr. 13   255/35R19              285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19              285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19              285/40R19
Nr. 16   255/50R19              285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19              305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19              295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/40R19              295/35R19
Nr. 20   265/50R19              295/45R19
Nr. 21   275/30R19              315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden beim TUV
Rheinland China, Wuxi ab August 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar
2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0080-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx19H2 Typ AX7-90019
                               und 10Jx19H2 Typ AX7-10019
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Januar 2014




Schmidt                                                                              00205515.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim