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							                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


            nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


            Nummer der ABE:              50315



            Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                         9 J x 20 H2


            Typ:                         AX7-90020
§22 50315




             Inhaber der ABE und         Wheelworld GmbH
             Hersteller:                 DE - 38871 Ilsenburg




            Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
            Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


            Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                   KBA 50315


            Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
            der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
            Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
            dürfen nicht angebracht werden.
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50315


            Die ABE-Nr. 50315 erstreckt sich auf die Räder 9 J x 20 H2, Typ AX7-90020, in den
            Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung) vom 02.05.2016
            beschrieben.


            Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

            1 - 18                                        1. Ausfertigung

            des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
            aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

            Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
            der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
            (FZV) nicht erforderlich.

            An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
            Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§22 50315




            der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
            die Felgengröße,
            der Typ und die Ausführung des Rades,
            das Herstelldatum (Monat und Jahr),
            das Typzeichen und
            die Einpresstiefe anzubringen.

            Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
            Außendurchmesser zu kennzeichnen.

            Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
            Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 02.05.2016
            festgehaltenen Angaben.

            Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
            in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

            Flensburg, 29.08.2016
            Im Auftrag
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                            Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


            Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50315



            Ausgabedatum:       29.08.2016                 letztes Änderungsdatum: --

            1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


            2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                  AX7-90020                                                         09.03.2016

                                                           letztes Änderungsdatum: 09.03.2016


            3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                  55021216 (1. Ausfertigung)                                        02.05.2016
§22 50315




            4.    Beschreibung der Änderungen:
                  entfällt
                  not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




            Nummer der Genehmigung: 50315

            - Anlage -

            Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

            Nebenbestimmungen

            Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
            Vorschrift zu kennzeichnen.

            Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                   KBA 50315

            Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
            unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
            ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
            Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
            der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
            bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 50315




            Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
            können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

            Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
            genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
            ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
            geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
            die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
            Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
            herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
            Umweltschutzes nicht entspricht.

            Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
            Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
            sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
            Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
            seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

            Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
            Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

            Rechtsbehelfsbelehrung

            Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
            erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2
            Approval No.: 50315

            - Attachment -

            Collateral clauses and instruction on right to appeal

            Collateral clauses

            All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
            applied regulation.

            The approval identification is as follows: - see German version -

            The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
            documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
            the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
            one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
            the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
            Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
            prosecuted.
§22 50315




            The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
            with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
            issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
            violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
            assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
            comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

            The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
            from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
            the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
            taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
            unhindered access to the production and storage facilities.

            The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
            mark rights of third parties are not affected with this approval.

            Instruction on right to appeal

            This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
            writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
            DE-24944 Flensburg.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Wheelworld GmbH
                                  Hüttenstraße 3
                                  38871 Ilsenburg
                                  QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AX7
Typ                               AX7-90020
Radgröße                          9,0Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
W4           AX7-90020 W4 / Ø72,6 x Ø57,1            5/112/57,1         30        875    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50315
Herstellerzeichen                 wheelworld
Radtyp und Ausführung             AX7-90020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    30
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56 R70     A01 A12 A14
4F, 4F1                                           T92                                 A18 Car Lim
e1*2001/116*0254*..,   89-257         265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56     NBF X27 S03
e1*2001/116*0276*..;                              T94
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad        120-257        245/35R20   K1c K2b K43 T95                     A01 A12 A14
4F, 4F1                120-257        255/35R20   K1c K2b K43 T93 T97                 A18 K41 K42
e1*2001/116*0254*..;   120-257        265/30R20   K1c K2c K43 T94                     K44 K46 X28
e13*2007/46*1080*..                                                                   S03
Audi A8                154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A01 A12 A14
4E                     154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A18 Lim NBF
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         V20 S03
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97
                       154-331        265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99
                       154-331        275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
Audi A8                110-309        245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95             A01 A12 A14
D2                     110-309        255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97         A18 K41 K45
G850,                  110-309        275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                 NBF R21 V20
e1*93/81*0005*..;                                                                     S03
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
8U, 8U1                88-162         235/35R20   A01 K1a K2b T92                     A57 S02
e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K1a K2b K6v T90
e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K1a K2b K6v
                       88-162         255/30R20   A01 K1c K2b K6w T92
                       88-162         255/35R20   A01 K1c K2b K6w
                       88-162         265/30R20   A01 K1c K2c K6w
                       88-162         265/35R20   A01 K1c K2c K6w
Audi Q3                88-162         225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
8U, 8U1                88-162         235/35R20   T92                                 A57 KMV S02
e1*2007/46*0591*..;    88-162         245/30R20   A01 K6v T90
e13*2007/46*1163*..    88-162         245/35R20   A01 K6v
- mit Radhaus-         88-162         255/30R20   A01 K6w T92
  Verbreiterungen      88-162         255/35R20   A01 K6w
                       88-162         265/30R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                       88-162         265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6w
Audi RS Q3             228, 250       235/35R20   T92                                 A12 A14 A18
8U                     228, 250       245/35R20   A01 K6v                             A56 KMV S02
e1*2007/46*0590*01-    228, 250       255/35R20   A01 K6w
                       228, 250       265/30R20   A01 K1a K1b K2b K6w
                       228, 250       265/35R20   A01 K1a K1b K2b K6w
Audi RS6               426            265/35R20                                       A12 A14 A18
4F                     426            275/35R20   A01 K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46     Car Lim R21
e1*2001/116*0276*..                                                                   S03
Skoda Octavia Scout    110-135        245/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h     A01 A12 A14
(III)                                             K6x K8i K9v T89                     A18 A56 Car
5E                     110-135        255/30R20   K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5x K6h     F24 S03
e11*2007/46*0243*..                               K6x K7a K8i K9v T92



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Superb (III)      88-206         225/35R20   K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h K6i     A01 A12 A14
3T                                                 K8m T90                             A18 A57 Car
e11*2001/116*           88-206         235/35R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i     Lim S04
0326*32-..;                                        K8m T88 T92
e11*2007/46*            88-206         245/30R20   K1c K2c K3d K3f K4i K5d K6h K6i
0014*22-..                                         K7d K8s T90
VW Passat Alltrack      103-155        225/35R20   K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y     A01 A12 A14
3C, 3c                                             K8m T90                             A18 A56 Car
e1*2001/116*            103-155        245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s     KMV S03
0307*24-36;                                        T90
e1*2007/46*
0502*00-10;
0547*00-03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                 A01 A12 A14
3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                 A18 Lim V20
e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98             S03
e1*2001/116*0189*..;    177            245/35R20   K1c K2b T95
DE*2007/46*0452*..;     177,246        255/35R20   K1c K2b K41 T97
e1*2007/46*0452*..
VW Phaeton V10          230            275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02                 A01 A12 A14
3D                                                                                     A18 Lim S03
e1*98/14*0189*..,
e1*2001/116*0189*..
- V10-Diesel
VW Tiguan               81-155         245/35R20   A01 K42                             A12 A14 A18
5N                      81-155         245/35R20   Z19                                 KMV S04
e1*2001/116*            81-155         255/35R20   A01 K42
0450*00-23;
e1*2007/46*
0487*00-14
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155         245/35R20   K1c K2b K42                         A01 A12 A14
5N                      81-155         255/35R20   K1c K2c K42                         A18 S04
e1*2001/116*
0450*11-23;
e1*2007/46*
0487*02-14
- ab Facelift 2011
VW Tiguan               81-155         245/35R20   K1c K2c K42                         A01 A12 A14
5N                      81-155         255/35R20   K1c K2c K42                         A18 S04
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 5 von 10

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 10

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                    Wheelworld GmbH

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K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                      Wheelworld GmbH

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T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20
Nr. 18   275/35R20      305/30R20
Nr. 19   275/40R20      315/35R20
Nr. 20   275/50R20      305/45R20
Nr. 21   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50315 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55021216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20H2 Typ AX7-90020
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. April 2016 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. April 2016




Schmidt                                                                      00247631.DOC




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